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Vorlage - 048/2022  

 
 
Betreff: Bericht über die ärztliche Versorgung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
29.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt den Bericht über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte im Bereich der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

2021 hat der Ostalbkreis, abgestimmt mit den Kreisärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd, den Kliniken Ostalb und seinen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine neue Organisationsstruktur zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis entwickelt. Diese enthält einen Steuerungskreis „Ärztliche Versorgung im Ostalbkreis“, welcher sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamtes, der Ärzteschaft Aalen und Schwäbisch Gmünd, der Kliniken Ostalb gkAöR, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der sechs Fraktionen zusammensetzt. Weitere Teilnehmer wie das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Ulm, Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg werden bei Bedarf hinzugezogen. Des Weiteren enthält die neue Struktur vier Arbeitsgruppen: Nachwuchsförderung/-gewinnung, Ambulante hausärztliche Versorgung, Förderprojekt Primärversorgung und Ambulante fachärztliche Versorgung.

 

 

Arbeitsgruppe1: Nachwuchsförderung/-gewinnung

Im Bereich der Arbeitsgruppe 1 „Nachwuchsförderung/-gewinnung“ ist die Zielsetzung, attraktive Angebote zu erarbeiten, um langfristig Nachwuchsmedizinerinnen und
-mediziner für den Ostalbkreis zu gewinnen, dort zu halten und diese zu fördern.

 

Gemeinsam mit den Kliniken Ostalb und den Ärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd wurden im letzten Jahr neben den bereits eingeführten Maßnahmen, wie bspw. dem Blockpraktikum „Primärversorgung spezial“, weitere zentrale Maßnahmen zur Gewinnung junger Ärztinnen und Ärzte auf den Weg gebracht. Ein zentrales Beispiel dafür ist das Stipendienprogramm für Medizinstudierende. Ab dem 5. Semester fördert der Ostalbkreis Studierende der Humanmedizin mit einer Vergütung von monatlich 450 €, beginnend mit dem Sommersemester 2022 für die Dauer von maximal sieben Semestern und vier Monaten. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten, nach Erteilung der Approbation ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin (mit dem Ziel einer hausärztlichen Tätigkeit) in den Kliniken Ostalb bzw. in einer Weiterbildungspraxis im Ostalbkreis zu absolvieren und danach für mindestens drei Jahre als Hausärztinnen oder Hausärzte im Ostalbkreis vertragsärztlich tätig zu werden. Im ersten Durchlauf ging beim Ostalbkreis eine Bewerbung ein. Das Auswahlgespräch fand am 04.03.2022 statt. Bei den Kliniken Ostalb gingen vier Bewerbungen für deren Stipendienprogramm ein, drei davon sollen voraussichtlich gefördert werden.

 

Daneben wurde, um künftig die Attraktivität einer Niederlassung oder Anstellung in hausärztlichen Praxen im Ostalbkreis zu erhöhen, am 25.02.2022 der Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Ostalbkreis offiziell gegründet. In diesem Weiterbildungsverbund haben sich die Kliniken Ostalb, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, die beiden Vorsitzenden der Ärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd sowie das Landratsamt des Ostalbkreis zusammengeschlossen. Der neugegründete Weiterbildungsverbund schließt sich außerdem dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) Verbundweiterbildungplus an und kooperiert hier mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Universität Ulm. Der Weiterbildungsverbund bietet Ärztinnen und Ärzten mit dem Facharztziel Allgemeinmedizin strukturierte, koordinierte und planbare Weiterbildungsabschnitte sowohl im stationären Bereich, in den Kliniken Ostalb, als auch im ambulanten Bereich in Hausarztpraxen, aber auch in Arztpraxen weiterer Fachgebiete im Ostalbkreis. Auf diese Weise lernen junge Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner verschiedene Bereiche der medizinischen Versorgung als potentiellen Arbeitsort im Ostalbkreis kennen.

 

Des Weiteren sollen bspw. auch Praktika an den Kliniken oder im niedergelassenen Bereich, Studienbotschafter und Bildungspartnerschaften dazu beitragen, bereits Schülerinnen und Schüler im Ostalbkreis für das Medizinstudium zu begeistern. Hierzu wurde unter anderem eine zentrale Stelle zur Organisation von Schülerpraktika an den Kliniken Ostalb eingerichtet und ein Flyer dazu erstellt. Eine Leitlinie zum Ablauf eines Schülerpraktikums an den Kliniken Ostalb, zur Qualitätssicherung, befindet sich derzeit in Abstimmung.

 

Daneben soll auch das medizinische Assistenz- und Unterstützungspersonal in den Blick genommen werden. Hierzu ist das Landratsamt im Austausch mit der Hochschule Aalen, mit der Zielsetzung, den Studiengang Physician Assistant (Bezeichnung für einen hochschulisch qualifizierten Gesundheitsberuf (Bachelorniveau), der vom Arzt delegierte Aufgaben übernimmt, dort einzurichten.

Weitere Strategien, um verstärkt Studierende für eine Tätigkeit als (Allgemein-)Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum zu begeistern, sollen im weiteren Verlauf definiert werden. Hierzu soll unter anderem die Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Universität Ulm ausgeweitet werden, um mit diesem gemeinsam ein Maßnahmenpaket, das am gesamten Ausbildungsprozess der Medizinstudenten ansetzt, im Ostalbkreis zu entwickeln und Veranstaltungen für Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner durchzuführen.

 

Arbeitsgruppe 2: Ambulante hausärztliche Versorgung

Als eine der ersten Maßnahmen der Arbeitsgruppe 2 wurden in elf definierten Teilräumen im Ostalbkreis sogenannte Teilraumkonferenzen durchgeführt. Unter Teilraumkonferenzen werden regelmäßig stattfindende Austauschveranstaltungen mit den für das Thema relevanten örtlichen Gesundheitsakteuren zur Sicherstellung der Versorgung verstanden. Am ersten Durchlauf der Konferenzen, der im Zeitraum von April bis November 2021 stattfand, nahmen die Hausärztinnen und -ärzte und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus den jeweiligen Teilräumen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaften teil. Ziel war und ist es, die aktuelle Situation im Bereich der hausärztlichen Versorgung zu erheben, Planungen von Seiten der Ärztinnen und Ärzte sowie Kommunen für die kommenden Jahre in Erfahrung zu bringen, die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort weiterzuentwickeln und individuelle Handlungsmöglichkeiten und Versorgungsmodelle für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu erarbeiten. Insgesamt konnte ein erfolgreicher Austausch zwischen der Kommunalpolitik und den Hausärzten erzielt werden, bei dem offen Probleme und Wünsche kommuniziert wurden. Auch wurde über die aktuelle örtliche Versorgungssituation, über Zukunftspläne und Möglichkeiten zur Sicherstellung der Versorgung diskutiert. Im Dezember fand dann eine Abschlussveranstaltung der Teilraumkonferenzen statt, bei der die Ergebnisse aller Teilraumkonferenzen zusammengefasst und das Konzept einer hausärztlichen Genossenschaft durch das Unternehmen DIOMEDES vorgestellt wurden.

 

 

Als Ergebnis der Teilraumkonferenzen wurde an einzelnen Maßnahmen wie bspw. dem Einbezug der örtlichen Firmen, der Suche nach Lösungen für Hausärztinnen und Hausärzte, die in etwa einem Jahr in Ruhestand eintreten werden, dem Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie auch an einem genossenschaftlichen Hausarztmodell für den Schwäbischen Wald gearbeitet. Dieses genossenschaftlich getragene Hausarztmodell soll als Zusammenschluss mehrerer Hausärzte und Kommunen gemeinsam mit der DIOMEDES GmbH im Schwäbischen Wald aufgebaut werden. Ziel ist es, attraktive Arbeitsplätze (Anstellung, Teilzeitmöglichkeit, Entlastung von Verwaltungsaufgaben) für Medizinerinnen und Mediziner zu schaffen und eine wohnortnahe medizinische Versorgung in der Hand der örtlichen Ärzte und Kommunen sicherzustellen und gleichzeitig der Entwicklung, dass sich renditeorientierte Finanzinvestoren einkaufen, entgegenzuwirken. Die Gründung der Genossenschaft soll als ein Pilotprojekt für den Kreis durchgeführt werden. Aufgrund der gravierenden hausärztliche Unterversorgung im Schwäbischen Wald (63,2 %) soll dieses Modell dort erprobt werden.

Auch in diesem Jahr sollen die Teilraumkonferenzen als langfristiges Versorgungsmonitoring ggf. in größer gefassten Gebieten fortgeführt werden. Künftig soll weiterhin bei der Umsetzung erster angestoßener Maßnahmen und regionaler Handlungsansätze zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Ostalbkreis gearbeitet werden.

 

Arbeitsgruppe 3: Förderprojekt Primärversorgung

Aufgabe der Arbeitsgruppe 3 „Förderprojekt Primärversorgung“ ist es, die im Förderaufruf durch das Sozialministerium gewünschten Kriterien zum Aufbau eines Primärversorgungsnetzwerks und -zentrums mit relevanten Gesundheitsakteuren im Bereich der Versorgung chronisch Kranker oder multimorbider Personen umzusetzen. Mit dem „Förderprojekt Primärversorgung“ setzt sich der Ostalbkreis unter anderem für eine bessere Zusammenarbeit von verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen, für eine effizientere Patientenversorgung und die Schließung von Versorgungslücken ein.

Aufgrund des niedrigen hausärztlichen Versorgungsgrads in der Region „Schwäbischer Wald“, wurde entschieden, das Primärversorgungsnetzwerk dort aufzubauen. Es konnten insgesamt 16 Netzwerkmitglieder gewonnen werden, darunter u.a. ein Hausarzt, eine Ernährungsberaterin, ein ambulanter Pflegedienst und mehrere Selbsthilfegruppen. Das Netzwerk zeichnet sich durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit der PVN-Mitglieder aus. Die Vernetzung erfolgt überörtlich - es findet keine Zentralisierung statt. Im Vordergrund steht dabei eine wohnortnahe und patientenorientierte Gesundheitsversorgung, die durch die enge Kooperation der Netzwerkmitglieder über den gesamten Versorgungsprozess hinweg erreicht werden soll.

 

Die Implementierung eines Case Managements (geplant ab Juni 2022) im Netzwerk soll zur Verbesserung der Koordinierung von medizinischen und sozialen Leistungen und zur Entlastung insbesondere der Hausärztinnen und -ärzte beitragen. Die Case Managerin bzw. der Case Manager soll als zentrale und niedrigschwellige Ansprechperson für die Patientinnen und Patienten dienen und ihnen den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern.

 

Mit Unterstützung der Hochschule Aalen, Studienbereich Gesundheitsmanagement, die das Projekt wissenschaftlich begleitet, werden nun mittels eines partizipativen Vorgehens in verschiedenen Unterarbeitsgruppen die Rahmenbedingungen, Strukturen und Abläufe des Netzwerks erarbeitet und über seine konkrete Ausgestaltung entschieden. Ziel ist eine sektorenübergreifende „Versorgung aus einer Hand“.

Arbeitsgruppe 4: Ambulante fachärztliche Versorgung

Die Arbeitsgruppe 4 ist für die ambulante fachärztliche Versorgung im Ostalbkreis zuständig. Hier soll ein enger Austausch mit den Kliniken sowie mit den Fachärzten im Ostalbkreis stattfinden. Der Versorgungsgrad hinsichtlich der fachärztlichen Versorgung im Ostalbkreis ist aktuell in den meisten Facharztgruppen überwiegend gut, weshalb in diesem Bereich überwiegend kein dringender Handlungsbedarf besteht; jedoch zeigen sich in einzelnen Facharztbereichen aufgrund der Altersstruktur und der regionalen Verteilung der Facharztsitze gewisse Engpässe, die sich in naher Zukunft verschärfen könnten.

Am 1. Dezember fand ein digitales Facharzttreffen statt, das von den Kreisärzteschaften und dem Landratsamt organisiert wurde und an dem Klinikärztinnen und -ärzte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Vorstände der Kliniken, die Vorstände der Ärzteschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamts teilnahmen. Ziel war insbesondere die bessere Vernetzung der Fachärzte untereinander (auch ambulant-stationär). Zur Etablierung einer transparenteren Kommunikationsstrategie wird nun pro Facharztgruppe ein Ansprechpartner ernannt, der z.B. bei Planungen hinsichtlich einer Praxisabgabe informiert wird, damit kein Facharztsitz im Kreis verloren geht. Ziel ist es, Lösungen bei einer fehlenden Nachbesetzung fachärztlicher Praxen gemeinsam im Dialog zu finden und die Kooperation mit den Kliniken Ostalb zu stärken.

Im weiteren Verlauf soll ein Facharzttreffen geplant und der Austausch zwischen dem ambulanten und stationären Bereich intensiviert werden.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Das Landratsamt Ostalbkreis ist aktuell dabei eine Homepage (Mediportal Ostalbkreis) für den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung aufzubauen. Neben der Vorstellung wichtiger Teilprojekte im Ostalbkreis, Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie Fördermöglichkeiten im medizinischen Bereich stellt eine Stellenbörse für Ärztinnen und Ärzte und Studierende ein zentrales Element der Homepage dar. Die Kliniken Ostalb, die Kreisärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd, das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Ulm sowie das Landratsamt Ostalbkreis präsentieren auf dieser Homepage gemeinsame Projekte und wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis.

Auch sollen in regelmäßigen Abständen Pressmitteilungen verfasst und in verschiedenen Medien über die Fortschritte im Bereich der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis zukünftig berichtet werden.

 

Servicestelle „Ärztliche Versorgung im Ostalbkreis“

Die Einrichtung einer Servicestelle als zentrale Ansprechperson im Landratsamt für Ärztinnen und Ärzte, andere Gesundheitsakteure und Kommunen im Ostalbkreis wurde von verschiedenen Stellen immer wieder gefordert. Bei allen Fragen und Anliegen (Finden einer geeigneten Stelle für Praktikum, Famulatur, PJ oder Facharztweiterbildung, Wohnungs- oder Bauplatzsuche, Jobsuche für die Partnerin/den Partner, Organisation ärztlicher Zusammenschlüsse (z.B. Genossenschaften) etc.) rund um das Thema der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis sollen sich Gesundheitsakteure, aber auch Kommunen an die Servicestelle des Landratsamts wenden können.

Hierfür wurde eine zentrale E-Mail-Adresse und Telefonnummer, die an die Öffentlichkeit kommuniziert werden sollen, eingerichtet. Im ersten Schritt sollen im Rahmen einer Pilotphase die Anliegen von den entsprechenden Mitarbeitern im Team, je nach Schwerpunkt, bearbeitet werden. Sollte sich die Servicestelle bewähren, kann im 2. Schritt das weitere Vorgehen ggf. optimiert werden.

 

Vorstellung und Einschätzung zu sektorübergreifenden Versorgungsmodellen

Seit Jahren wirbt die Landes- und Bundespolitik für die sektorübergreifende Versorgung, besonders auch für den ländlichen Raum, damit die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen sinnvoll eingesetzt werden. Sektorübergreifend bedeutet: 1) die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit nicht-ärztlichem Personal und 2) das Aufweichen der Trennung zwischen ambulanten und stationären Behandlungen. Die folgenden zwei Modelle sollen als Beispiele dienen:

1)     PORT- Patientenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung am Beispiel Gesundheitszentrum Hohenstein

PORT ist ein Programm, mit dem die Robert-Bosch-Stiftung bundesweit vier Initiativen für eine bessere Gesundheitsversorgung mit jeweils bis zu 500.000 Euro fördert. Zentrales Ziel ist die Entwicklung und der Aufbau innovativer Gesundheitszentren, die für die Region eine umfassende Primärversorgung aus einer Hand sicherstellen und eine bessere Behandlung und Betreuung, vor allem chronisch Kranker, ermöglichen.

Seit September 2019 ist das PORT in Hohenstein in Betrieb. Angeboten wird: Allgemeinmedizin, Diabetologie, Kinder- und Jugendmedizin, Physiotherapie, Präventionsangebote, Hebammenversorgung, Pflegestützpunkt, Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention. Eine Gesundheitslotsin ist die erste Ansprechpartnerin für Patientinnen und Patienten und für alle Fragen zum Thema Gesundheit zuständig. Als wichtiges Element des PORT-Konzeptansatz werden Fallkonferenzen durchgeführt, bei denen die zu behandelnde Person im Mittelpunkt steht und sich das Team interdisziplinär auf Augenhöhe austauscht.

2)     IGiB-StimMT - Strukturmigration im Mittelbereich Templin als Beispiel für ein Projekt des Innovationsfonds

§92a SGB V gibt die Möglichkeit, Pilotprojekte über den Innovationsfonds des gemeinsamen Bundesausschusses zu finanzieren. Ziel ist es, diese Innovationsmodelle in die Regelversorgung zu übernehmen, bis dahin ist eine Übergangsfinanzierung nach Aufbrauchen der Fördergelder jedoch nicht gesichert.

Teil dieses Modells sind: 1) ein Ambulant-Stationäres Zentrum (ASZ) mit einem bedarfsgerecht angepassten Mix aus ambulanten und stationären Versorgungsangeboten, inkl. einer Akut- und Notfallversorgung inkl. KV-Praxis, die akut Erkrankte, aber nicht lebensbedrohlich Erkrankte behandelt; 2) eine neu konzipierte Überwachungseinheit, in der Patientinnen und Patienten max. 24 Stunden überwacht werden; 3) ein Koordinierungs- und Beratungszentrum (KBZ) mit Case Management, SGB-Beratung. Vorliegende Zwischenergebnisse zeigen, dass die Rate der ambulant-sensitiven Krankenhausfälle (Fälle vermeidbar durch Vorsorge) deutlich vermindert werden konnte. Zudem wurden 99% der zur Abklärung in der Überwachungseinheit beobachteten Patienten ambulant weiterversorgt.

Diese Modelle haben viele Vorteile und stellen sich den neuen Herausforderungen der regionalen Versorgung. Sie bündeln Ressourcen, betrachten den Patienten stärker ganzheitlich durch die Multiprofessionalität und sind die erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Diese innovativen Versorgungsmodelle sollen als Anreiz für junge Medizinerinnen und Mediziner gelten, aber auch durch die Akademisierung und damit die Zuweisung neuer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche eine Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs mit sich bringen. In den bestehenden Primärversorgungssystemen sind hochschulausgebildete Pflegefachkräfte (Community Health Nurses, Physician Assistants o.Ä.) eingesetzt. Zudem können solche Zentren aufgrund ihrer multiprofessionellen Ausrichtung, der erweiterten Koordinations- und Steuerungsfunktionen sowie ihrer Größe besser auf die Anforderungen der Digitalisierung reagieren.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es sich bei den beispielhaft vorgestellten Gesundheitszentren, um Konzepte und Modelle handelt, die die teilstationäre Versorgung, sektorenübergreifende Behandlung, Case-Management, Fallkonferenzen, Patientenlotsen, Beratungsangebote, Sozialhilfe etc. beinhalten. Diese Bestandteile werden nicht im Regelsystem vergütet. Für die Zukunftsfähigkeit der regionalen Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum sind die gesetzlichen Regelungen und untergesetzlichen Normen dringlich anzupassen (z.B. auch Weiterentwicklung der Vergütung, um die Ambulantisierung stationärer Leistungen voranzutreiben und Delegation ärztlicher Leistungen weiter zu fördern und zu finanzieren).

Wie oben in Arbeitsgruppe 3 ausführlicher beschrieben, wird der Landkreis durch das Sozialministerium Baden-Württemberg beim Aufbau eines Primärversorgungsnetzwerks und –zentrums unterstützt. Dieses Projekt möchte der Landkreis gerne weiterverfolgen und ausweiten. Ziel muss sein, dass sich sektorübergreifende Vorhaben im Rahmen des Regelsystems umsetzen lassen können und nicht als „Pilotmodelle“ verstanden werden, die nicht langfristig finanziert werden können.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die oben genannten Maßnahmen werden, soweit sie nicht über das Förderprojekt Primärversorgung abgedeckt sind, über den Haushalt des Landkreises finanziert.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Kiemel, GB Gesundheit

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat