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Vorlage - 047/2022  

 
 
Betreff: Vergabe der Pflegebedarfsplanung im Jahr 2022 an ein Fachbüro
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
29.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Auftrag zur Erstellung einer Pflegebedarfsplanung für den Ostalbkreis wird an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation

 

Mit der Verabschiedung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts im März 2017 hat der Ostalbkreis die Weichen für eine seniorengerechte Weiterentwicklung des Landkreises gestellt. Ziel des Konzeptes war und ist es, den Ostalbkreis seniorengerechter zu gestalten und damit den Landkreis und die Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, die demografischen Veränderungen besser zu bewältigen. Außerdem soll den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis ein möglichst lange selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter ermöglicht werden.

 

Die Untersuchungen während der Konzepterstellung haben gezeigt, dass es im Ostalbkreis zahlreiche gute, vielseitige und vielschichtige Angebote für die älteren Bürgerinnen und Bürger gibt. Diese gilt es auch zukünftig – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe der Seniorinnen und Senioren – weiterzuentwickeln. Es soll ein Bewusstsein für die Herausforderungen, aber auch die Potentiale im Alter geschaffen werden.

 

Zwischenzeitlich wurden verschiedene Handlungsempfehlungen aus dem umfangreichen Handlungskatalog aufgegriffen und umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist die Pflegekampagne „Herz Plus Ostalb“ zur Gewinnung von Pfegefachkräften.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Seniorenpolitschen Gesamtkonzepts war leider keine solide kleinräumige Pflegebedarfsprognose möglich, weil absehbar war, dass verschiedene Entwicklungen den Bedarf an stationären und teilstationären Pflegeplätzen in den Folgejahren beeinflussen werden. Die Pflegestärkungsgesetze und die damit verbundenen Leistungsausweitungen haben die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen seither deutlich verändert. Seit einigen Jahren hat die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in allen Formen der Versorgung landesweit stark zugenommen. Mehrheitlich leben sie in der eigenen Wohnung, wo sie häusliche oder ambulante Pflege in Anspruch nehmen. Unterstützungs- und Entlastungsangebote werden verstärkt nachgefragt. Auch das Interesse an Angeboten der Tagespflege ist deutlich gestiegen, während die Nachfrage nach vollstationärer Pflege weniger stark zugenommen hat.

 

 

  1. Planungsperspektive für den Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis verfolgt auf der Grundlage des Landespflegesetztes (LPflG) bzw. des Landespflegestrukturgesetzes (LPSG) das Ziel, die notwendige Grundversorgung der Bevölkerung durch eine möglichst wohnortnahe, leistungsfähige und wirtschaftliche Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur zu gewährleisten. Neben den klassischen Angeboten der Pflegeeinrichtungen sind hierbei auch alternative, innovative und zukunftsfähige Angebote gefragt.

 

Wichtige Impulse kann dazu auch die „Kommunale Pflegekonferenz“ im Ostalbkreis beisteuern, die im April 2021 gestartet ist.

 

Das Land Baden-Württemberg hat bis zur Einstellung der Pflegeheimförderung im Jahr 2010 einen Landespflegeplan aufgelegt. Dieser bildete einen Orientierungsrahmen für die Stadt- und Landkreise. Leider stellt das Land seither keine Basisdaten mehr zur Verfügung, die zur Ermittlung von Bedarfslagen in der Pflege notwendig wären. Der Landkreistag moniert das schon seit Längerem und hat dies im vergangen Jahr auch als Wunsch an die neue Landesregierung formuliert.

 

Nachdem das Land die Förderung von Pflegeheimen beendet hat, haben Städtetag und Landkreistag zuletzt die Vorausrechung von Pflegeplätzen in Auftrag gegeben. Bedarfswerte für teil- und vollstationäre Plätze liegen dadurch allerdings nur noch bis zum Jahr 2025 vor.

 

Für die weitere Planung bedarf es einer soliden und fachlich versierten Vorausrechnung von Orientierungswerten für Pflegleistungen.

 

 

  1. Konzeption der Pflegebedarfsplanung

 

Auf Anfrage hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ein Angebot für eine Pflegebedarfsplanung für den Ostalbkreis vorgelegt. Das Angebot sieht drei Module vor:

 

  1. Demografische Entwicklung

Der KVJS bereitet die aktuellen demografischen Daten der amtlichen Statistik auf und stellt die Bevölkerungsentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zum Jahr 2030 auf Landkreis- und Gemeindeebene dar.

 

  1. Vorausrechnung von Pflegeleistungen bis zum Jahr 2030

Der KVJS stellt die aktuelle Anzahl und Entwicklung der pflegebedürftigen Menschen im Ostalbkreis dar. Er berechnet die voraussichtliche Zahl pflegedürftiger Menschen im Jahr 2030 voraus sowie deren wahrscheinliche Verteilung auf die unterschiedlichen Leistungsformen der Pflegeversicherung (ambulante Pflege, vollstationäre Pflege und Pflegegeldempfänger). Die Ergebnisse werden auf Landkreis- und Gemeindeebene dargestellt. Grundlage der Voraussrechnung ist die Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes auf der Basis 31.12.2020 und die Pflegestatistik zum 15.12.2019. Der KVJS stellt den berechneten Bedarf an Tages-, Kurzzeit- und Pflegeplätzen dem Bestand und den bekannten künftigen Planungen gegenüber. Daraus können Schlüsse für die künftige Entwicklung der Pflegeinfrastruktur gewonnen werden. Auf dieser Basis werden Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Strukturen und Angebote bis zum Jahr 2030 formuliert.

 

  1. Vollstationäre und ambulante Pflege

In den letzten Jahren gab es eine Vielzahl an gesetzlichen Veränderungen im Bereich der Pflege, die der KVJS beschreibt. Des Weiteren stellt der KVJS die Entwicklungen von Menschen mit Pflegebedarf und die jeweiligen Versorgungsformen im Ostalbkreis dar. Der aktuelle Bestand in der vollstationären Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege sowie bei den ambulaten Diensten wird beschrieben. Durch zwei Fachgespräche wird die Situation vor Ort beleuchtet, deren Ergebnisse in die Handlungsempfehlungen einfließen.

 

Die vom KVJS angebotenen Module sind optional. Bei Inanspruchnahme aller Module belaufen sich die Kosten auf 9.063 Euro.

 

 

 

 

 

  1. Auftragsvergabe

 

Um die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit investive Maßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs in Folge der COVID-19-Pandemie beschleunigen zu können, hat das Land Baden-Württemberg vorübergehend Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Landes eingeführt. Auf der Grundlage der VwV Investitionsfördermaßnahmen öA vom 20.08.2020 sind – befristet bis zum 31.03.2022 - Direktaufträge ohne nähere Begründung zugelassen, wenn der geschätzte Auftragswert die Wertgrenze von 10.000 Euro netto nicht überschreitet. Somit würde sich ein zeitaufwendiges Vergabverfahren mit offzieller Ausschreibung erübrigen.

 

Unter diesem Aspekt und auch aufgrund der Tatsache, dass der KVJS als verlässlicher und kompetenter Partner bekannt ist, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag zur Erstellung einer Pflegebedarfsplanung für den Ostalbkreis an den KVJS zu vergeben.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Pflegebedarfsplanung betragen max. 9.063 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan unter dem Produkt 3110010000/42910000 eingestellt.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat