Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Es wird die beigefügte Archivordnung für das Kreisarchiv des Ostalbkreises als Satzung beschlossen.
Sachverhalt/Begründung
Für das Kreisarchiv Ostalbkreis besteht bisher keine Archivordnung. Das Landesarchivgesetz für Baden-Württemberg regelt die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Kreisarchivs als öffentliches Archiv und die Aufgaben des Landkreises als Archivträger. Zweck der Archivordnung ist es, einen organisatorischen Rahmen für die Durchführung und Einhaltung dieser Aufgaben zu schaffen. Der Erlass einer Archivordnung als Satzung ist daher für alle Kommunalarchive verbindlich (§ 7 Abs. 3 LArchG BW).
Aufbau und Inhalt
Aufbau und Inhalt der Archivordnung entsprechen der gängigen Praxis anderer Kommunalarchive. Aktuelle fachliche und rechtliche Entwicklungen sind im vorgelegten Entwurf berücksichtigt, darunter insbes. die archivrelevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die wesentlichen Einzelaspekte sind unmittelbar aus der Gliederung der Archivordnung ersichtlich und nachfolgend im Überblick zusammengefasst.
Kurzübersicht:
§1 Aufgaben und Stellung des Kreisarchivs §§ 2-7 Regelungen zur Benutzung des Archivs, Einsichtnahme in Archivgut, Benutzungsverfahren und -beschränkungen §§ 8-10 Regelungen zu Belegexemplaren, Reproduktionen und Gebühren bzw. §§ 11-13 Entscheidungen, Geltungsbereich, Inkrafttreten
Finanzierung und Folgekosten
-
Anlagen
Archivordnung des Kreisarchivs Ostalbkreis
Sichtvermerke
gez. Grupp, Archiv gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||