Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Zur Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist mit den operativen Aufgaben beauftragt, bis 2031 einen Standort zu finden, der für eine Million Jahre die bestmögliche Sicherheit für den Einschluss hoch radioaktiver Abfälle bietet.
Die Suche erfolgt in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren in drei Phasen:
Phase 1:
Phase 2:
Phase 3: Festlegung des bestmöglichen Endlagerstandorts.
Am 28. September 2020 veröffentlichte die BGE den Zwischenbericht Teilgebiete. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 29. September 2020 informierte Herr Landrat Dr. Bläse über die wesentlichen Ergebnisse des Zwischenberichts. Der Zwischenbericht enthält eine Beschreibung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, eine Beschreibung der Teilgebiete und die Gründe für die Ausweisung dieser Teilgebiete. Er beschreibt die Methodik zur Anwendung der Kriterien aus dem Standortauswahlgesetz und gibt einen Überblick über die verwendete Datenbasis.
Von den ausgewiesenen 90 Teilgebieten betreffen zwei Teilgebiete den Ostalbkreis. Das Teilgebiet 001_00 (Opalinuston, Anlage 1) und das Teilgebiet 013_00 (Kristallines Wirtsgestein, Anlage 2) sind im Ostalbkreis ausgewiesene Teilgebiete. Im Zwischenbericht der BGE werden die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu einem großen Anteil auf der Grundlage von Referenzdatensätzen (Daten, die nicht ortsspezifisch sind) definiert.
In den weiteren Arbeitsschritten werden diese identifizierten Gebiete anhand geowissenschaftlicher Abwägungskriterien weiter eingeschränkt. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) hat in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht das bisherige Vorgehen der BGE als nachvollziehbar bewertet und zugleich für die weitere Prüfung gefordert, dass vorhandene regional-geologische Daten zu berücksichtigen sind. Für den Opalinuston stellt der Zwischenbericht fest, dass im nördlichen Teil des Teilgebiets der Mittlere Jura von einem bedeutenden Karstgrundwasserleiter des Oberen Jura überlagert wird, was zu einer „bedingt günstigen“ Bewertung führt.
Seit Veröffentlichung des Zwischenberichts hat die BGE zu mehreren Informationsveranstaltungen und Fachkonferenzen mit offener Beteiligungsmöglichkeit eingeladen, um die Zwischenergebnisse und Entwicklungsschritte zu diskutieren.
Gebiete zur Methodenentwicklung
Die BGE hat im Juli 2021 bekannt gemacht, dass vier sogenannte „Gebiete zur Methodenentwicklung“ ausgewählt wurden. In diesen Gebieten sollen die Methoden zur Anwendung der Eingrenzung und Bewertungsinstrumente für die Ermittlung von für die Endlagerung günstigen Regionen entwickelt werden. Diese Methoden sollen mit realen Daten aus mehreren Teilgebieten in unterschiedlichen Wirtsgesteinen entwickelt werden.
Als eines der vier Gebiete zur Methodenentwicklung wurde das Teilgebiet 001_00 (Opalinuston - Hegau, Alb-Donau, Ostalbkreis, Heidenheim und Bayern), von dem der Ostalbkreis betroffen ist, ausgewählt. Die BGE will ihre wissenschaftlichen Methoden zur Anwendung der Eingrenzung und Bewertungsinstrumente anhand der Daten dieser ausgewählten Regionen weiterentwickeln und validieren.
Ein Gebiet zur Methodenentwicklung stellt keineswegs eine Standortregion dar und insbesondere die Auswahl als Gebiet zur Methodenentwicklung stellt keine Vorentscheidung für eine Eingrenzung der bisher benannten 90 Teilgebiete dar. Es geht darum, in durchschnittlichen Gebieten die Methoden anhand von vorliegenden, geologischen Daten für die weitere Eingrenzung zu entwickeln, die auf alle 90 Teilgebiete übertragen werden können. Auswahlkriterium für die Gebiete zur Methodenentwicklung sind beispielweise die Bearbeitung von Gebieten mit ungleicher Dichte an zur Verfügung stehenden Bohrdaten und die Übertragbarkeit auf andere Teilgebiete mit ähnlicher Situation. Ziel ist ein hohes Maß an Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere geologisch gleiche Gebiete und eine einheitliche Methodik und gleiche Maßstäbe für alle 90 Teilgebiete. Die BGE will in den Gebieten zur Methodenentwicklung Ansätze und Verfahren zur weiteren Einengung der noch im Verfahren befindlichen Teilgebiete entwickeln und erproben.
Herr Steffen Kanitz, Mitglied der Geschäftsführung der BGE, wird in der Sitzung den aktuellen Sachstand zum Standortauswahlverfahren darstellen und einen Ausblick auf das weitere Verfahren geben. Finanzierung und Folgekosten---
Anlagen Karten Teilgebiet 001_00 (Opalinuston), Karten Teilgebiet 013_00 (Kristallines Wirtsgestein)
Sichtvermerke
gez. Seefried, Dezernat IV gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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