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Vorlage - 029/2022  

 
 
Betreff: Leistungsfähiger Ausbau der Anschlussstelle Oberkochen-Süd B 19,
K 3292 und Stadtstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
05.04.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Lageplanausschnitt
Anlage 2: Vereinbarungsentwurf

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung begrüßt die Planung zum leistungsfähigen Ausbau der Anschlussstelle Oberkochen-Süd im Zuge der B 19 und K 3292 sowie mehrerer Stadtstraßen mit den Verbesserungen für den Radverkehr und stimmt der Vereinbarung über die Kostenteilung zu.

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Verbindung von Aalen nach Heidenheim ist eine für die Wirtschaftsregion Ostwürttemberg sehr zentrale und verkehrlich hochbelastete Achse. Im Rahmen des Mobilitätspaktes Aalen - Heidenheim entwickeln die Partner, d.h. das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Ostalbkreis und Heidenheim, die anliegenden Städte und Gemeinden, sowie bedeutende Wirtschaftsunternehmen, maßgebliche Verbände und die Hochschule Aalen, Lösungen für eine zukunftsträchtige Verkehrsinfrastruktur und zur nachhaltigen Bewältigung der Verkehrsnachfrage. Eines der ersten Projekte ist der leistungsfähige Ausbau der Anschlussstelle Oberkochen-Süd im Zuge der B 19, der K 3292 und verschiedener Stadtstraßen in Oberkochen.

 

Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen.

 

Ursächlich für die heutige Überlastung sind die allgemeine Verkehrszunahme der letzten Jahre, das Entstehen vieler neuer Arbeitsplätze in Oberkochen und das deswegen gestiegene Verkehrsaufkommen sowie die Aufsiedlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Königsbronn/Oberkochen (SMT) seit 2001.

 

Über die Anschlussstelle Oberkochen-Süd sollen weitere Gewerbegebietsflächen erschlossen werden und das Verkehrsaufkommen aus noch weiterwachsenden Arbeitsplatzzahlen abgewickelt werden.

 

Der Knotenpunkt ist heute allein auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet, der Radverkehr wird nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem Ausbau sollen gesonderte, sicher zu befahrende Radwegverbindungen geschaffen werden. So wird insbesondere die parallel zur B 19 verlaufende Radverbindung Aalen - Heidenheim im Sinne einer Beschleunigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt. Gleichzeitig wird die Verknüpfung mit den südlichen Bereichen von Oberkochen (Richtung Zeiss-Stammwerk) verbessert.

 

In enger Zusammenarbeit haben das Regierungspräsidium, die Stadt und das Landratsamt die in der Anlage 1 dargestellte Lösung entwickelt, die die Defizite des heutigen Knotens beseitigt.

 

Die Maßnahme soll als gemeinsames Projekt von Straßenbauverwaltung des Landkreises und der Stadt realisiert werden. Da die K 3292 in den Knotenpunkt einmündet, muss sich der Landkreis entsprechend der Straßenkreuzungsrichtlinie (Änderung einer bestehenden Kreuzung) an der Maßnahme finanziell beteiligen. Die Aufteilung der Kosten wurde in einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten (Straßenbauverwaltung für den Bund, dem Landkreis, der Stadt für die Stadtstraßen und den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Königsbronn/Oberkochen) geregelt. Der Vereinbarungsentwurf ist in Anlage 2 wiedergegeben.

 

Nach dieser Vereinbarung ergibt sich ein Kostenanteil für den Ostalbkreis von 12,66 % in Höhe von 1,177 Mio. €. Der Ostalbkreis wird auf seinen Anteil voraussichtlich einen Zuschuss nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von 50 % auf die zuwendungsfähigen Kosten bekommen. Der pauschale Planungskostenzuschlag in Höhe von 10 % auf die zuwendungsfähigen Kosten wird der Stadt Oberkochen überlassen, die dafür die Zuschussabwicklung auch für den Landkreis sowie die Planung, Ausschreibung, Vergabe und den Bau abwickelt.

 

Für die Baumaßnahme ist kein Rechtsverfahren notwendig, da mit den Trägern öffentlicher Belange jeweils bilaterale Lösungen herbeigeführt werden können und Grunderwerb auf freiwilliger Basis möglich ist.

 

Mit dem Bau begonnen werden soll im II. Quartal 2023, die Baufertigstellung soll in 2025 erfolgen. Dieser Zeitplan ist sehr ambitioniert, aber noch realistisch.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der nach Abzug der Zuschüsse verbleibende Kostenteil von rund 600.000 € für den Ost-albkreis kann in den Jahren 2024 und 2025 finanziert und in der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung für den Kreisstraßen- und -radwegeausbau eingeplant werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Lageplanausschnitt
Anlage 2: Vereinbarungsentwurf

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Lageplanausschnitt (403 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Vereinbarungsentwurf (209 KB)