Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Ziel der Gesellschaft ist, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, die Unterstützung und Gestaltung des Transformationsprozesses, um die für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft im Ostalbkreis wichtige Zukunftsthemen wie beispielsweise Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung aller Lebensbereiche zu gestalten und zu fördern. Weiteres Ziel ist die Förderung der örtlichen Wirtschaft, des örtlichen Gesundheitswesens und der örtlichen Gesundheitspflege sowie die Schaffung der hierzu erforderlichen Infrastruktur.
Zur Erreichung der definierten Ziele kann die Infrastrukturgesellschaft verschiedene Rollen einnehmen. Zum einen kann sie selbst unmittelbar in der Finanzierung von Projekten Dritter tätig werden und zum anderen kann die Infrastrukturgesellschaft nicht nur als Finanzierer auftreten, sondern auch selbst bzw. als Investor Infrastrukturprojekte umsetzen und hierbei auch Aufgaben wie insbesondere die Planung, den Bau und ggf. die anschließende Vermietung von Gebäuden bzw. Räumen übernehmen.
Die Gründung der Infrastrukturgesellschaft erfolgt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
In der Anlage ist der Entwurf des Gesellschaftsvertrags mit den Angaben u.a. zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Stammeinlagen sowie den Organen der Gesellschaft beigefügt. Die Zuständigkeitswertgrenzen der einzelnen Organe werden in einer separaten Geschäftsordnung festgelegt.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 200.000 €, welches zu 100% vom Ostalbkreis eingebracht wird. Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
1. Gesellschafterversammlung
Da die Infrastrukturgesellschaft ein 100%iges Tochterunternehmen des Ostalbkreises ist, wird der Landrat den Ostalbkreis in der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines imperativen Mandats vertreten. Vor seiner Stimmabgabe hat der Landrat die Weisung des Kreistags als Hauptorgan des Landkreises einzuholen, sofern Entscheidungsangelegenheiten keine Geschäfte der laufenden Verwaltung mehr sind oder seine übrigen Zuständigkeiten übertreffen. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird der Steuerungs- und Überwachungsfunktion des Kreistags gewahrt.
Gemäß Gesellschaftsvertrag sind der Gesellschafterversammlung u.a. folgende Aufgaben zugeordnet:
- Änderung des Gesellschaftsvertrags - Abschluss und Änderung von Unternehmensverträgen - Übernahme neuer Aufgaben - Erwerb von Beteiligungen - Feststellung Jahresabschluss
2. Aufsichtsrat
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags sieht desweiteren die Einrichtung eines Aufsichtsrats mit bis zu 14 Mitgliedern vor. Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats ist der jeweilige Landrat des Ostalbkreises kraft Amtes. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats werden vom Ostalbkreis entsendet. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats zählen u.a. insbesondere
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer - Genehmigung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung - Zustimmung zu wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen wie z.B. Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften, Führung von Rechtsstreiten
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wird die Geschäftsordnung erlassen und im Anschluss durch die Gesellschafterversammlung genehmigt.
Für die Entsendung der weiteren 13 Mitglieder des Aufsichtsrats (neben dem Landrat kraft Amtes) wird vorgeschlagen, die Aufteilung auf die Fraktionen und Gruppierung folgendermaßen vorzunehmen:
CDU-Fraktion 4 Mitglieder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Mitglieder SPD-Fraktion 2 Mitglieder Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis 2 Mitglieder AfD 1 Mitglied Die LINKE 1 Mitglied FDP 1 Mitglied
3. Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Aufsichtsratsbeschluss bestellt oder abberufen werden. Wobei der erste Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss bestellt wird. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat u.a. über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung sowie den Gang der Geschäfte zu berichten.
Trotz der formalen Ausgliederung der beschriebenen öffentlichen Aufgaben wird ein großes Augenmerk auf eine enge Verzahnung zur Kreisverwaltung gelegt. Darüber hinaus ist für die Infrastrukturgesellschaft zunächst eine sehr schlanke Personalbesetzung vorgesehen. Ein erfolgreiches Agieren der Gesellschaft soll durch ein gutes Zusammenspiel und unter Einbeziehung von Mitarbeitern der Landkreisverwaltung sichergestellt werden. Daher soll die Geschäftsführung von Herrn Finanzdezernenten Karl Kurz und die Prokura von Frau Sandra Bernhard (Leitung Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung übernommen werden. Zur Abwicklung der anstehenden technischen Aufgaben werden, sofern möglich, Mitarbeiter der Landkreisverwaltung eingebunden. Sollte die Realisierung von Maßnahmen im Baubereich nicht durch die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung möglich sein, werden externe Büros hinzugezogen. Die Verwaltung der Gesellschaft wird daher sehr schlank aufgestellt sein.
Beihilfenrecht
Vor der Übernahme einzelner Tätigkeitsfelder wird der Vorgang beihilfenrechtlich überprüft. Damit wird die Gefahr einer unzulässigen Subvention der öffentlichen Hand zugunsten der Infrastrukturgesellschaft vermieden.
Weitere Sonderregelungen gelten für die Freistellung von Fördermaßnahmen zugunsten von Unternehmen, die sog. „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAWI)“ erbringen. Hierzu ist zudem eine Betrauung des jeweiligen Unternehmens mit der Erbringung der DAWI durch die öffentliche Hand erforderlich.
Erste Maßnahmen
Die Gründung der Gesellschaft bedarf der Erteilung der Zustimmung und Feststellung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Im Rahmen einer Vorabprüfung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags wurde vom Regierungspräsidium mitgeteilt, dass bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit keine Probleme gesehen werden.
Aufgrund der zeitaufwändigen Vorabstimmung und der Bearbeitungsfristen wurde der Gründungstermin der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH auf 01. April 2022 terminiert. Der Gründungstermin hängt aber noch von der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ab, da die Beschlussfassung gem. §§ 117, 121, 108, 102-103 a GemO i.V.m. § 48 LkrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht.
Als erste Maßnahmen im Rahmen der Gründung der Infrastrukturgesellschaft werden die Straßenmeisterei Bopfingen und die Flüchtlingsunterkunft Ulmer Straße durch die Gesellschaft erworben. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel werden durch den Landkreis zur Stärkung des Eigenkapitals eingebracht. Notwendige Sanierungen und Investitionen werden in der Infrastrukturgesellschaft realisiert und finanziert. Die Liegenschaften werden an den Landkreis zu einem marktüblichen Mietzins vermietet. Für weitere Infrastrukturmaßnahmen wird die jeweils passende Vertragsgestaltung (Kauf, Miete) ermittelt.
Die Erfüllung der oben beschriebenen öffentlichen Aufgaben des Ostalbkreises in der Organisationsform einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ kann nach Ansicht der Landkreisverwaltung aus folgenden Gründen optimal erreicht werden:
- Der Kreistag steuert die Gesellschaft durch die Formulierung von klaren Sachzielen und konzentriert sich dabei auf relevante Grundsatzfragen. Die Zuständigkeiten der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats werden in einer Geschäftsordnung fixiert.
- Ein angemessener Einfluss des Ostalbkreises wird insbesondere durch die Entsendung von Mitgliedern des Kreistags in den Aufsichtsrat gewährleistet.
- Für den Geschäftsführer und den Aufsichtsrat entsteht ein Freiraum, in dem ein Management mit hoher Effektivität, Dynamik und Wirtschaftlichkeit möglich ist.
- Eindeutige Ergebnisverantwortung der Entscheidungsträger
Auch unter Berücksichtigung des einmaligen Gründungsaufwands und der jährlichen anfallenden laufenden Kosten (Steuerberatung, Jahresabschlusskosten und Mehrkosten für die laufenden Verwaltungsleistungen) wird mit einem positiven Effekt für den Ostalbkreis kalkuliert.
Finanzierung und Folgekosten
Die Stammeinlage in Höhe von 200.000 € für die Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH wird über den Kreishaushalt finanziert. Hierfür stehen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung. Weitere 100.000 € werden als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt.
Anlagen
Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrags
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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