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Vorlage - 025/2022  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
15.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
RadverkehrskonzeptOstalbkreis

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis und ermächtigt die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe der entsprechenden Leistungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen des bestehenden Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis aus dem Jahr 2015 wurde ein durchgängiges Radwegenetz inklusive Beschilderung umgesetzt. Das bestehende Radverkehrsnetz umfasst ein überörtliches und baulastträgerübergreifendes Netz, dass sowohl dem Alltags- als auch dem Freizeitverkehr dient und vorhandene Netzelemente und Infrastrukturen aufgreift. Um den Radverkehr im Ostalbkreis strategisch zu fördern, wird eine Fortschreibung des Konzepts angestrebt, um die Bestandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur zu aktualisieren, eine Basis für neue digitale Planungswerkzeuge zu schaffen und konkrete Maßnahmen inklusive Kostenschätzung zu entwickeln. Bei der Konzepterstellung sollen zudem neue Entwicklungen bei der Planung von Radverkehrsanlagen hinsichtlich Verkehrssicherheit, Führungsformen und Qualitätsstandards Berücksichtigung finden.

 

 

Verkehrswende und gestiegene Bedeutung des Radverkehrs

 

Die Bedeutung des Radverkehrs nimmt seit Jahren stetig zu. Zusätzlich steigt die öffentliche Aufmerksamkeit für umweltfreundliche Mobilitätsformen stark an. Das Fahrrad – gerade auch durch den Boom an Pedelecs – entwickelt sich von einem überwiegend in der Freizeit genutzten Fortbewegungsmittel zu einem ernstzunehmenden Verkehrsträger für den Alltag. Damit stellt es einen elementaren Teil der Verkehrswende und somit des Klimaschutzes dar. Das Fahrrad erfüllt sowohl die Nachfrage nach umweltfreundlichen Verkehrslösungen als auch den Wunsch nach einem gesunden und aktiven Lebensstil. Dadurch haben sich gleichermaßen die Anforderungen und Ziele der Radverkehrsförderung über die letzten Jahre kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Qualitätsstandards und aktuelle Empfehlungen für Führungsformen des Radverkehrs sind entsprechend in einer Fortschreibung zu integrieren. Zugleich wurden in den vergangenen Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich objektiver und subjektiver Verkehrssicherheit in der Radverkehrsplanung gewonnen, die in einer Weiterentwicklung der aktuellen Radverkehrskonzeption zu berücksichtigen sind.

 

 

Ziele der RadSTRATEGIE Baden-Württemberg

 

Abgeleitet aus den Klimaschutzzielen des Landes Baden-Württemberg hat die Landesregierung das Ziel auferlegt, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen bis 2030 auf 20% zu erhöhen. Jeder zweite Weg soll bis zu diesem Jahr selbstaktiv (Rad, Tretroller, Fuß) zurückgelegt werden. Hierfür wurde die RadSTRATEGIE als konzeptionelle und strategische Grundlage der Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg erarbeitet. Zur systematischen landesweiten Förderung des Radverkehrs gibt die RadSTRATEGIE die Vorgabe aus, dass bis 2025 jeder Stadt- und Landkreis über eine qualifizierte Radverkehrskonzeption verfügen muss. Die Entwicklung und Realisierung von Kreisradverkehrskonzepten in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist neben der Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg der zentrale Baustein auf Kreisebene für die Radverkehrsförderung im Zuge der RadSTRATEGIE.

 

 

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Erstellung kommunaler Radverkehrskonzepte mit einer Förderquote von 50% wenn die in der RadSTRATEGIE genannten Anforderungen an eine qualifizierte Radverkehrskonzeption erfüllt sind und mindestens folgende Aspekte enthält:

 

         Integrierte Netzkonzeption für den Alltags- und den Freizeitradverkehr mit durchgängigen, lückenlosen Verbindungen. Für regionale Konzepte ist die Einbeziehung der Ortsdurchfahrten Voraussetzung.

         Baulastträgerübergreifende Betrachtung, die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Gemeindestraßen einbezieht.

         Maßnahmenlisten oder Maßnahmenkataster zur Dokumentation und Beschreibung der für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen.

         Priorisierung der Maßnahmen nach fachlichen Kriterien wie Verkehrssicherheit, Netzbedeutung und Radverkehrspotential.

         Grobe Kostenschätzung, damit sowohl für die verschiedenen Baulastträger als auch für den Zuwendungsgeber eine qualifizierte Budgetplanung möglich ist.

         Zielsetzung und Umsetzungsplanung nach Möglichkeit mit Aussagen zu Modal Split-Zielen, Finanzmitteln und Personalressourcen sowie Aussagen zur Wirkungskontrolle und Fortschreibung.

         Untersuchung von Fahrradparkanlagen an den wichtigsten Zielen des Radverkehrs.

         Verknüpfung mit dem ÖPNV, insbesondere B+R-Anlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sowie Fahrradmitnahme im ÖPNV.

         Öffentlichkeitsarbeit mit umsetzungsbegleitenden Maßnahmen sowie zur Werbung für das Radfahren.

         Qualitätsmanagement mit Aussagen zur Unterhaltung der Infrastruktur sowie zu betrieblichen Aspekten.

Die aktuell geltende Radverkehrskonzeption des Ostalbkreises wurde vor dem Beschluss der RadSTRATEGIE im Jahr 2016 konzipiert. Im Vordergrund standen dabei die Netzkonzipierung sowie dessen Beschilderung. Darüber hinaus gehende, den heutigen Standards und Anforderungen entsprechende Aspekte des Radverkehrs wurden damals noch nicht berücksichtigt. Diese sind entsprechend in die Fortschreibung zu integrieren, um alle Voraussetzungen eines qualifizierten Radverkehrskonzepts gemäß RadSTRATEGIE und den Fördervoraussetzungen des Landes vollumfänglich zu erfüllen.

 

 

Ziele des Ostalbkreises

 

Die aktuell geltende Radverkehrskonzeption des Ostalbkreis hat mit der Umsetzung eines durchgängigen Wegenetzes samt Beschilderung die Grundlage für den Radverkehr im Landkreis gelegt und einen guten Einstieg in die systematische Radverkehrsförderung geschaffen. Diese Entwicklung gilt es nun mit einer Fortschreibung des Radverkehrsnetzes unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und Ansprüche an den Radverkehr fortzuführen. Ziel muss es sein, den Radverkehrsanteil am Modal Split im Landkreis mittel- bis langfristig wesentlich zu steigern. Hierfür ist insbesondere das Potenzial zur Emissionsminderung durch die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf das Fahrrad im Alltags- und Pendlerradverkehr in den Fokus zu nehmen. Daher sollten der Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur im Bereich des Alltagsradverkehrs künftig größeres Gewicht erhalten.

 

Mit der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) hat sich der Ostalbkreis verpflichtet, die Landesauszeichnung „Fahrradfreundlicher Landkreis“ anzustreben und die dafür

erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung für die Auszeichnung ist die systematisch verfolgte Radverkehrsförderung auf Grundlage eines qualifizierten Radverkehrskonzepts.

 

 

Radverkehrskonzept als Planwerk

 

Die Radverkehrskonzeption des Ostalbkreises stellt die Grundlage für die Fortentwicklung des Radverkehrsnetzes im Landkreis dar. Mit ihrer Fortschreibung dient sie weiterhin als Planwerk und Handlungsleitfaden für Weiterentwicklungen der Radverkehrsinfrastruktur auf gemeindlicher Ebene sowie als Planungsgrundlage für Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. Dadurch lässt sich die systematische Förderung des Radverkehrs im Landkreis einheitlich und baulastträgerübergreifend koordinieren. Eine auf dem neusten Stand der Technik erarbeitete qualifizierte Radverkehrskonzeption ist darüber hinaus für die Einwerbung von Fördermitteln, beispielsweise im Rahmen der Förderprogramme LGVFG oder Stadt und Land zwingend erforderlich.

 

 

Bestandserfassung und Digitalisierung

 

Die gestiegenen Anforderungen an eine digitalisierte Arbeitsweise bei der Weiterentwicklung und Planung von Radverkehrsanlagen sollen im Zuge der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption für den Ostalbkreis berücksichtigt werden. Für eine zukunftsgerichtete und effektive Arbeitsweise ist die vollständige Digitalisierung des Radwegenetzes unabdingbar. Sowohl Anwendungen der kommunalen GIS-Systemen als auch des digitalen Radverkehrsinfrastruktursystems des Landes („RadVIS“) erfordern eine umfassende und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende digitale Datengrundlage. Aus dem bestehenden Radverkehrskonzept liegen keine dazu kompatiblen digitalen Planungsgrundlagen vor.

 

Im Zuge der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts sollen daher alle Radwege befahren und hinsichtlich Bauform, Zustand, Breiten, Belagsart etc. digital erfasst werden.

In diesem Zuge soll auch ein digitales Mängelkataster umgesetzt werden, welches eine kontinuierliche und planbare Mängelbeseitigung ermöglicht.

 

 

Pflege der Radwegeweisung

 

Durchgängig beschilderte Radwege sind ein zentraler Bestandteil eines attraktiven Radwegenetzes. Dazu ist eine fortlaufende Überprüfung und Wartung der Radwegweisung erforderlich. Angesichts der Vielzahl an Informationen über Standorte, Zustand und

Inhalte der Beschilderung ist eine digitale Datenverarbeitung erforderlich. Die vorliegenden Daten über die Wegweisung aus dem bestehenden Radwegekonzept sollen dazu verifiziert und in ein GIS-Systems mit umfangreicheren Möglichkeiten der Datenverwaltung und Planung überführt werden. Mit der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption soll daher im Zuge einer Befahrung die bestehende Radwegweisung erfasst, überprüft und entsprechend der fortgeschriebenen Netzkonzeption in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen weiterentwickelt werden. Mit der Einführung eines digitalen

Beschilderungskatasters soll die fortlaufende Pflege und Anpassung der Radwegeweisung ermöglicht werden.

 

 

Fahrradparken

 

Die Verfügbarkeit sicherer Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl und in der Nähe der relevanten Ziele spielt eine entscheidende Rolle für die Attraktivität des Radverkehrs und ist eine zentrale Voraussetzung für die Steigerung der Fahrradnutzung. Es können mehr Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, wenn an den jeweiligen Zielen sichere und leicht zugängliche Abstellanlagen vorhanden sind. Insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer von Pedelecs und hochwertigen konventionellen Fahrrädern haben einen erhöhten Anspruch an sichere Abstellmöglichkeiten. Im Zuge der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes sollen Vorschläge für Fahrradparkanlagen an den wichtigsten

Zielen des Radverkehrs im Ostalbkreis entwickelt werden.

 

 

Verknüpfung mit dem ÖPNV

 

Im Zuge der Verkehrswende spielt die Vernetzung unterschiedlicher nachhaltiger Mobilitätsformen eine zentrale Rolle. Die Attraktivität des Umweltverbundes hängt entscheidend von den Übergängen und den Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern ab. Gerade das Fahrradparken im Bereich von ÖPNV-Haltestellen ist ein wichtiger Faktor zur Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen. Durch attraktive Bike+Ride-Anlagen wird die Nutzung des ÖPNV erleichtert, wodurch sich in diesem Bereich Fahrgastzuwächse ergeben können. Gleichzeitig kann durch sichere Abstellanlagen im Bereich von Bushaltestellen und Bahnhalten die Radverkehrsnutzung insbesondere bei intermodalen Wegeketten und Pendlerstrecken gesteigert werden. Die Stärkung des Umweltverbundes wirkt sich wiederum positiv auf die Erreichung der Ziele im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit aus.

 

 

Radverkehrskonzeption als Gemeinschaftsaufgabe

 

Zur Ausarbeitung der Radverkehrskonzeption bedarf es der Einbindung von Städten und Kommunen, des Regierungspräsidiums sowie der Öffentlichkeit. Innerhalb des Landratsamts sind die Geschäftsbereiche Nachhaltige Mobilität, Verkehrsinfrastruktur und

Straßenverkehr eingebunden.

Die Koordination der Arbeitsschritte und die Abstimmung mit dem zu beauftragenden Fachbüro übernehmen die RadverkehrskoordinatorInnen im Bereich Nachhaltige Mobilität. Die aus der Radverkehrskonzeption abgeleiteten Maßnahmen sollen Eingang finden in die Ausbauprogramme des Bundes und des Landes sowie das Mittelfristige Ausbauprogramm für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau.

 

Für die Erarbeitung des Radverkehrskonzepts und eine anschließende erfolgreiche Umsetzung ist die Beteiligung insbesondere der kreisangehörigen Kommunen und der jeweiligen Baulastträger erforderlich. Die Interessenverbände werden bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts aktiv eingebunden. Anregungen aus der Bürgerschaft sollen im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens ebenfalls Eingang in das Radverkehrskonzept finden.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts werden auf ca. 250.000 Euro geschätzt. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert qualifizierte Radverkehrskonzepte mit einer Förderquote von 50%. Im Haushalt 2023 sind Kreismittel in Höhe von 125.000 Euro unter der Kostenstelle 5470010003 und dem Sachkonto 42910000 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – einzustellen.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Radverkehrskonzept Ostalbkreis (Stand: 30.01.2015)

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich 73

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RadverkehrskonzeptOstalbkreis (54727 KB)