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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die Fraktion „Bündnis 90/GRÜNE“ formulierte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 den Antrag „eine Liste der Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität durch Land und Bund, mit Angaben, welche schon beantragt wurden oder im Entwurf bereitliegen“ vorzulegen. Darüber hinaus wurde um eine Aussage gebeten „inwiefern die Personaldecke für die Zukunfts-Aufgaben ausreicht.“
Vorliegende Sitzungsvorlage soll einen kurzen Überblick geben, welche Förderprogramm es gibt, welche bereits in Anspruch genommen werden und welche als nicht umsetzbar/gewinnbringend eingestuft werden.
Hintergrund:
Die Anzahl der Förderkulissen im Bereich „Mobilität“ hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Sowohl auf Landes- aber auch auf Bundesebene sind eine Vielzahl von Programmen entwickelt worden, die die Aufgabenbereiche und grundsätzlichen Zielsetzungen des Geschäftsbereichs „Nachhaltige Mobilität“ betreffen. Zum einen im „traditionellen“ Betätigungsfeld des Geschäftsbereiches, dem ÖPNV, zum anderen in den „neuen“, etwa dem Radverkehr oder in der E-Mobilität.
Auf Landesebene sind im Augenblick folgende Förderprogramme für den Ostalbkreis relevant:
Um die Corona-bedingten Mindereinnahmen in der ÖPNV-Branche abzudecken, gibt es für die Jahre 2020 und 2021 den vom Bund bereitgestellten und über Land, Verbund, Landkreis und Verkehrsunternehmen abgewickelten ÖPNV-Rettungsschirm. Für das Jahr 2020 flossen ca. 2 Mio. Euro an die Unternehmen im Ostalbkreis. Der administrative Aufwand ist hierbei für alle Beteiligten immens.
Auch für das laufende Jahr wird es gemäß Koalitionsvertrag einen noch zu definierenden ÖPNV-Rettungsschirm geben.
Dieses Förderprogramm soll den sich gewandelten Mobilitätsbedürfnissen im Zuge der Corona-Pandemie („Home Office“) entgegenwirken. Es werden „innovative Ansätze zur Flexibilisierung von Zeitkartentarifen in Baden-Württemberg mit 20 Millionen Euro“ gefördert. Es soll „die Rückgewinnung ehemaliger Abo-Kunden“ erleichtert werden. Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger, förderfähig sind Beratungs-, Investitions- und Marketingkosten sowie der anteilige Ausgleich von Mindereinnahmen. Die Diskussion im OstalbMobil-Aufsichtsrat ergab, dass das Tarifsortiment bereits jetzt gut aufgestellt ist, insbesondere durch die OstalbMobil-Chipkarte und ihrer 20%igen Rabattierung. Zudem sind die Rückgänge bei den Zeitkarten-Nutzer:innen, und damit dem Rückgrat der Nutzerfinanzierung, erfreulicherweise unauffällig bzw. robust. Die Gefahr, dass Mitnehmeffekte den Nutzen übertreffen, wird als hoch eingeschätzt. Eine Inanspruchnahme der Förderkulisse ist daher im Augenblick nicht geplant.
Das Förderprogramm sieht Busverbindungen in Anlehnung an den SPNV-Standard vor. Zentrale Orte sollen so im Stundentakt das SPNV-Netz ergänzen und von 5 Uhr bis 24 Uhr ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot darstellen. Der entstehende Abmangel wird mit bis zu 60 % vom Land abgedeckt. Jedoch gibt es eine Vielzahl von stringenten Förderprämissen. Der Ostalbkreis bemühte sich bekanntlich erfolglos um ein förderfähiges Konzept einer Regiobuslinie Aalen – Neresheim. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes sieht eine Überprüfung im Rahmen der Umsetzung der Verkehrskonzepte zwischen Schwäbisch Gmünd und Gaildorf (– Schwäbisch Hall) vor.
Derzeit findet das Anhörverfahren für die neuen Regiobus-Förderrichtlinien statt. Der Ostalbkreis wird eine flexiblere Handhabung anregen. Dabei sollten die unterschiedlichen räumlichen Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.
Dieses Programm widmet sich dem Ziel, die Beauskunftung barrierefreier Reiseketten zu ermöglichen. Perspektivisch muss laut Gesetzgeber sichergestellt sein, dass Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen den ÖPNV vollumfänglich nutzen können. Hierzu bedarf es naturgemäß einer Bestandsaufnahme der (Haltestellen-)Infrastruktur sowie der Bereitstellung von Informationen hinsichtlich der Barrierefreiheit „vor Ort“ über die einschlägigen Informationsportale. Die Erfassung der ca. 1.500 Haltestellen im Ostalbkreis wird derzeit vorgenommen, die Landesförderung von 55 €/Haltestelle ist beantragt und bewilligt. Der Projektabschluss wird im Laufe des späten Frühjahrs 2022 erfolgen.
Das Land fördert die Anschaffung neuer Linienbusse im ÖPNV. Anspruchsberechtigt sind die Verkehrsunternehmen, welche im Ostalbkreis von dieser Förderung rege Gebrauch machen. Leider ist das Programm stark überzeichnet. Die CVD (Clean Vehicle Directive) der EU wird künftig maßgeblich für die Förderumstände sein, um die Antriebswende, wie im Individualverkehr etabliert, auch im ÖPNV zu ermöglichen. Sobald Klarheit über die Rolle und Positionierung der Aufgabenträger besteht, findet die notwendige Thematisierung in den Kreisgremien statt. Die Bearbeitung dieser Fragestellung wird durch die Personalstelle „E-Mobilität/Ladeinfrastruktur“ im Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität ausgefüllt.
Im Kontext des Verdoppelungszieles der ÖPNV-Fahrgastzahlen bis 2030 sieht das Land die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken als zentralen Baustein. Im vergangenen Jahr ließ das Verkehrsministerium mögliche Bahnstrecken in einer Potentialanalyse gutachterlich prüfen.
Im Ostalbkreis wurde die ehemalige Hohenstaufenbahn („Klepperle“) zwischen Schwäbisch Gmünd und Göppingen in dieser Studie als „potentialträchtig“ eingestuft.
Gemeinsam mit den Landkreisen Göppingen und Esslingen sowie dem Verband Region Stuttgart ist eine in Bearbeitung befindliche Studie beauftragt. Die Förderung seitens des Landes beträgt 75 % der Gutachterkosten. Über den inhaltlichen Sachstand wird in Abstimmung mit allen Auftraggebern der Studie voraussichtlich im Laufe des Sommers 2022 berichtet.
Der Fahrkartenverkauf bzw. -vertrieb wird zunehmend digitalisiert. Ziel des Programmes ist es die digitale Vertriebsinfrastruktur zu fördern, um Fahrkartenkontrollen zuverlässig durchführen zu können. Um diese zu bewerkstelligen, müssen die entsprechenden Gerätschaften („Bordrechner/-drucker“) ausgerüstet bzw. angeschafft werden.
Insofern findet das Programm Berücksichtigung bei der aktuell stattfindenden Beschaffung neuer Bordrechner-Systeme. Die erforderlichen Maßnahmen (Software/Hardware, Projektkosten) werden anteilig (mit Höchstbeträgen) gefördert. Die Förderung ist mittlerweile vom Land bewilligt. Derzeit findet die Auswahl der Auftragnehmer statt.
Um die Kontrolle der „3G-Regelung“ im ÖPNV zu unterstützen fördert das Land das Einsetzen professionellen Prüfpersonals mit bis zu 90 %. Um eine einheitliche verbundweite Umsetzung sicherzustellen, hat OstalbMobil ein Sicherheitsunternehmen beauftragt, um Schwerpunktkontrollen in den Bussen vorzunehmen. Der Förderantrag wurde seitens des Landratsamtes mittlerweile gestellt.
Das Land fördert für den Zeitraum von vier Jahren 50 % der Personalkosten in den Bereichen Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Koordination Mobilitätsstationen, Koordination Radverkehr und seit kurzem auch Koordination Mobilität, Lärm- und Klimaschutz. Abgesehen von letzterem sind alle Personalkostenförderungen in Anspruch genommen worden und die jeweiligen Stellen besetzt.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe an Sonderförderprogrammen, insbesondere vom Bund. Im vergangenen Jahr bemühte sich der Landkreis vergeblich um Aufnahme in das Programm: „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“. Geplant war ein umfassendes Mobilitätskonzept für das Härtsfeld.
Problematisch ist dabei, dass viele solcher Programme „ad hoc“ publiziert werden, relativ kurze Vorlaufzeiten haben und somit zwangsläufig aus dem laufenden Betrieb mit dem vorhandenen Personalstock zu erledigen sind. Viel Spielraum für die Erarbeitung planerischer Konzepte bleibt dabei naturgemäß nicht.
Auch das derzeit diskutierte und vermutlich zum Schuljahr 2022/2023 eingeführte „365 €-Jugendticket“ mit landesweiter ÖPNV-Nutzung soll über ein Förderprogramm gestaltet werden. Über den aktuellen Stand des „Jugendtickets“ wird in der Sitzung Auskunft erstattet.
Um eine so weit als möglich pandemiesichere Schülerbeförderung zu gewährleisten, zahlt das Land einen Zuschuss von 95% der Kosten für zusätzliche Fahrten in den Spitzenzeiten. Derzeit hat der Geschäftsbereich gemeinsam mit den Busunternehmen 45 alltägliche Fahrten organisieren können. Die Förderung endet nach jetzigem Stand am 13. April 2022.
Finanzierung und Folgekosten
Keine
Anlagen
Keine
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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