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Vorlage - 022/2022  

 
 
Betreff: Beförderung von Herrn Klaus Wolf, Leiter des Dezernats für Verwaltung und Digitalisierung, zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor der Besoldungsgruppe B 2
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
15.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
08.03.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Herr Klaus Wolf, Leiter des Dezernats für Verwaltung und Digitalisierung wird mit Wirkung ab 01.07.2022 zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor der Besoldungsgruppe B 2 Landesbesoldungsgesetz - LBesG ernannt. Er wird zum selben Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Herrn Klaus Wolf ist seit 01.05.2002 die Leitung des Dezernat I mit den Geschäftsbereichen Personal, Kommunalaufsicht, Hochbau und Gebäudewirtschaft, Information und Kommunikation, Geschäftsstelle Kreistag, Digitalisierung und Organisation sowie Zentrale Vergabestelle übertragen. Das Dezernat I nimmt mit seinen rund 200 Beschäftigten wichtige Querschnittsaufgaben wahr, um die personellen und sächlichen Ressourcen für die Aufgabenerfüllung der Landkreisverwaltung bereitzustellen. Es ist verantwortlich für rund 1.950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung.

 

Herr Wolf erfüllt die Anforderungen, die an diese wichtige und außerordentlich verantwortungsvolle Position gestellt sind, in hervorragender Weise, mit sehr hohem Engagement und großem persönlichen Einsatz. Die Beförderung zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor der Besoldungsgruppe B 2 LBesG ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind bei Herrn Wolf erfüllt.

 

Die Stelle wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt nach Besoldungsgruppe B 2 LBesG bewertet und ist im Stellenplan 2022 entsprechend ausgewiesen.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamtinnen der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Herrn Wolf zum Leitenden Kreisverwaltungsdirektor der Besoldungsgruppe B 2 entstehenden Mehraufwendungen werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Persönliche Daten von Herrn Wolf

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat