Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Carsten Hiller wird zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt. Er wird zum 01.02.2022 in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Carsten Hiller wurde am 29.06.2021 vom Kreistag des Ostalbkreises zum Leiter des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung gewählt. Mit Wirkung ab 01.09.2021 wurde ihm die Stelle übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.
Herr Hiller nimmt die ihm übertragene Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Engagement wahr. Die Beförderung zum Kreisoberverwaltungsrat ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG liegen vor.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Hiller zum Kreisoberverwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Herrn Hiller
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Götz in Vertretung Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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