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Antrag der Verwaltung
Die Ausschüsse empfehlen/der Kreistag beschließt:
Herr Andreas Straub wird zum Kreisbrandmeister und Leiter des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz gewählt.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 23 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jeder Landkreis einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister zu bestellen. Der bisherige Stelleninhaber, Kreisbrandmeister Otto Feil, tritt zum 31.07.2022 in den Ruhestand ein. Die Funktion des Kreisbrandmeisters umfasst bei der Landkreisverwaltung im Ostalbkreis zugleich auch die Leitung des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz.
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 das Anforderungsprofil für die Stellenbesetzung definiert und die Verwaltung ermächtigt, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg nach Besoldungsgruppe A 14 / TVöD EG 13 bewertete Leitungsfunktion mit einer Bewerbungsfrist bis zum 30. November 2021 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in den Fachzeitschriften „Brandschutz“ und „Brandhilfe“, in den Tageszeitungen sowie auch im Internet öffentlich auszuschreiben.
Auf die erfolgte Ausschreibung sind insgesamt acht Bewerbungen eingegangen. Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit den stellvertretenden Kreisbrandmeistern, Herrn Kai Niedziella und Herrn Uwe Schubert sowie dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands, Herrn Willibald Freihart, geprüft, inwieweit die Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies betrifft neben einer mehrjährigen Erfahrung in leitender Funktion im Einsatzdienst und im Bereich des freiwilligen Feuerwehrdienstes insbesondere die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Entsprechend der Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Landeslaufbahnverordnung vom 14. November 2014 erfordert die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst entweder
• den erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (APrOFw gD)
oder
• die Bildungsvoraussetzungen nach § 4 Nr. 2 APrOFw gD, die erfolgreiche Teilnahme außerhalb einer Laufbahnausbildung an einem Laufbahnlehrgang und einer Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und eine mindestens drei Jahre erfolgreich dieser Laufbahn entsprechende Berufstätigkeit.
Im Ergebnis haben drei Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Bewerber davon hat seine Bewerbung aufgrund einer anderweitigen Stellenzusage zurückgezogen. Mit den verbleibenden beiden Bewerbern, Herrn Andreas Straub und Herrn Lorenz Lessle, erfolgten am 21. Januar 2022 Vorstellungsgespräche, an denen alle an der Vorauswahl Beteiligten sowie eine Vertreterin des Personalrats teilnahmen.
Am 27. Januar 2022 erfolgte die gemäß § 23 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg vorgeschriebene Anhörung der Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und der Werkfeuerwehrkommandanten im Ostalbkreis, wobei sich beide Bewerber vorgestellt haben.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises erfolgt die Empfehlung für die Entscheidung für die Stellenbesetzung des Kreisbrandmeisters durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Finanzen.
Die Wahl des Kreisbrandmeisters und der Leitung für den Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz erfolgt im Kreistag.
Nachdem sich die Feuerwehrkommandanten mit großer Mehrheit für den Bewerber Andreas Straub ausgesprochen haben wird sich dieser in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umweltschutz und Kreisentwicklung sowie Bildung und Finanzen persönlich vorstellen. Die persönlichen Daten sind der in der Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. Finanzierung und Folgekosten
Die Personalaufwendungen für die Stelle des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters und die Leitung des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Herrn Andreas Straub
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Feil, Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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