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Vorlage - 016/2022  

 
 
Betreff: Beförderung von Herrn Franz Stocker, Leiter des Geschäftsbereichs Kämmerei, zum Kreisverwaltungsdirektor
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
15.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
08.03.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Herr Franz Stocker wird ab 01.07.2022 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Herrn Franz Stocker ist seit 01.06.2017 die Leitung des Geschäftsbereichs Kämmerei übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG bewertet.

Herr Stocker nimmt die ihm übertragene Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG liegen vor.

Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Herrn Stocker zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Persönliche Daten von Herrn Stocker

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Erhardt i. V. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat