Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Franz Stocker wird ab 01.07.2022 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herrn Franz Stocker ist seit 01.06.2017 die Leitung des Geschäftsbereichs Kämmerei übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG bewertet. Herr Stocker nimmt die ihm übertragene Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zum Kreisverwaltungsdirektor ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG liegen vor. Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Stocker zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Herrn Stocker
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Erhardt i. V. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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