Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Frau Carmen Deinhart wird ab 01.08.2022 zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Frau Deinhart ist seit 01.04.2021 die Leitung des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.
Frau Deinhart nimmt ihre Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zur Kreisoberverwaltungsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG liegen vor.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamtinnen der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Deinhart zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.
Anlagen
- Persönliche Daten von Frau Deinhart
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Erhardt i. V. Wolf, Dezernat I gez. Seefried, Dezernat IV gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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