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Vorlage - 015/2022  

 
 
Betreff: Beförderung von Frau Carmen Deinhart, Leiterin des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht, zur Kreisoberverwaltungsrätin
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
15.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
08.03.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Frau Carmen Deinhart wird ab 01.08.2022 zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Frau Deinhart ist seit 01.04.2021 die Leitung des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.

 

Frau Deinhart nimmt ihre Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zur Kreisoberverwaltungsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG liegen vor.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamtinnen der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Frau Deinhart zur Kreisoberverwaltungsrätin (Besoldungsgruppe A 14 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2022 abgewickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Persönliche Daten von Frau Deinhart

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Erhardt i. V. Wolf, Dezernat I

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat