Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
I.Grundsätzliches
Mit Inkrafttreten des Eingliederungsgesetzes (EglG) zum 01.01.1990 wurde die Aufgabe “Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern” vom Land auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Des Weiteren wurde mit Inkrafttreten des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zum 01.04.1998 die Aufgabe “Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen” auf die Stadt- und Landkreise delegiert. Die hierfür anfallenden Kosten werden zum Teil direkt zu Lasten des Landeshaushalts verbucht oder durch verschiedene Kostenerstattungspauschalen abgegolten.
Das Land beabsichtigt nun zum 01. Januar 2004 vor allem im Bereich des FlüAG die einzelnen Kostenerstattungspauschalen zu einer Gesamtpauschale zusammenzufassen. Die Gesamtpauschale soll auch die seither mit dem Land spitz abgerechneten Krankenhilfekosten für Flüchtlinge sowie die liegenschaftsbezogenen Kosten enthalten.
Für den Ostalbkreis, wie auch für alle anderen Stadt- und Landkreise, würde die beabsichtigte Änderung der Kostenerstattungsregelung im Vergleich zu den bisher gezahlten Pauschalen eine erhebliche Verschlechterung bedeuten.
Der nachfolgende Vergleich soll den Unterschied zwischen der jetzt geltenden Kostenerstattung und der ab dem Jahr 2004 beabsichtigten Kostenerstattungsregelung nach dem EglG und FlüAG verdeutlichen.
II.Bisherige Kostenerstattungsregelung im Vergleich zur geplanten Neuregelung
1.Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern nach dem EglG
2.Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen nach dem FlüAG
III.Auswirkungen der geplanten Kostenerstattungsänderung
Eine Gesetzesänderung hinsichtlich einer weiteren Vereinfachung des derzeitigen Mischsystems der Ausgabenerstattung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die vom Innenministerium vorgeschlagene einmalige Gesamtpauschale, die alle Erstattungen des Landes umfasst, stellt in diesem Sinne eine Verbesserung dar und lässt die Vermeidung von Kostenerstattungsfehlern erwarten. Nicht akzeptabel sind allerdings die vorgesehenen Pauschalhöhen und verschiedene andere Regelungen.
Vor allem die liegenschaftsbezogenen Ausgaben für die Übergangswohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte sowie die Krankenkosten für Asylbewerber, die seither mit dem Land spitz abgerechnet wurden, stellen einen erheblichen, unkalkulierbaren und unbeeinflussbaren Risikofaktor dar. Der Ersatz dieser Aufwendungen sollte deshalb nicht in die Gesamtpauschale mit einbezogen werden, sondern weiterhin spitz abgerechnet werden.
Nach den Berechnungen des Eingliederungs- und Ausgleichsamts reicht weder die vorgesehene Gesamtpauschale nach dem EglG noch nach dem FlüAG aus. Vielmehr führen diese im Ostalbkreis zu einem ungedeckten Kostenaufwand in Höhe von insgesamt 1.795.500 €, wenn man die Anzahl der Zuweisungen von Asylbewerbern und Spätaussiedlern aus dem Jahr 2002 zugrunde legt. Völlig unrealistisch ist die Behauptung des Innenministeriums, dass durch die Vereinfachung des Kostenerstattungssystems ein deutlicher Synergieeffekt entsteht und die Landkreise damit 25 % der Verwaltungskosten einsparen können. Das Gegenteil ist der Fall. Im Bereich des EglG gibt es bereits bisher nur eine einheitliche Kostenerstattung. Auch hängt diese nicht vom ausländerrechtlichen Status wie bei den Flüchtlingen ab. Die vorgesehene Kostenerstattungsänderung bringt in diesem Bereich also keine Vereinfachung. Vielmehr sollen die Landkreise künftig die Widersprüche selbst bearbeiten und die Verwaltung der Liegenschaften in eigener Regie übernehmen. Ähnlich verhält es sich im Bereich des FlüAG. Bei der Kostenerstattung kann zwar zum Teil eine getrennte Listenführung von Asylbewerbern, Geduldeten und jüdischen Kontingentflüchtlingen sowie evtl. Bürgerflüchtlingen entfallen, für die Verbuchung der Ausgaben und verwaltungsinterne Erhebungen werden sie jedoch benötigt. Dagegen stellt die künftig vom Landkreis zu übernehmende Widerspruchsbearbeitung und die Verwaltung der Liegenschaften eine erhebliche Mehrbelastung dar.
Aufgrund der nicht hinnehmbaren, erneuten Kostenverlagerung vom Land auf die kommunale Ebene hat Landrat Pavel den Landkreistag Baden-Württemberg ersucht, sich bei den anstehenden Gesprächen und Verhandlungen mit aller Entschiedenheit für eine Erhöhung der Gesamtpauschalen einzusetzen. Angesichts der bekannten Finanzproblematik der kommunalen Haushalte könne der Gesetzentwurf in der jetzigen Form keinesfalls akzeptiert werden. Finanzierung und Folgekosten:
Siehe III. Anlagen:
Keine
Sichtvermerke:
Fachamt Betz
Fachdezernent Rettenmaier
Hauptamt Wolf
Kämmerei Hubel
Landrat Pavel |
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