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Vorlage - 232-1/2021  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Beschluss über Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschlussantrag

 

Der Kreistag beschließt folgenden Weisungsbeschluss:

Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan fest.

 

Erfolgsplan mit

 

 

 

  • Erträgen für das Ostalb-Klinikum von
  • Erträgen für das Stauferklinikum von
  • Erträgen für die St. Anna-Virngrund-Klinik von
  • Erträgen für das Pflegeheim Wachkoma von

113.305.600 Euro

124.960.100 Euro

55.612.800 Euro

1.294.200 Euro

 

  • Erträgen für das MDZ von

1.300.000 Euro

 

  • Erträgen für das MediCenter von

258.000 Euro

 

  • Erträgen für das ATZ von

257.600 Euro

 

  • Erträgen für die Vermögensverwaltung Bopfingen von

64.000 Euro

 

für die Kliniken Ostalb gkAöR konsolidiert

297.052.300 Euro

 

 

 

 

  • Aufwendungen für das Ostalb-Klinikum von
  • Aufwendungen für das Stauferklinikum von
  • Aufwendungen für die St. Anna-Virngrund-Klinik von
  • Aufwendungen für das Pflegeheim Wachkoma von

117.306.600 Euro

127.455.100 Euro

57.154.800 Euro

1.448.370 Euro

 

  • Aufwendungen für das MDZ von

1.261.600 Euro

 

  • Aufwendungen für das MediCenter von

200.000 Euro

 

  • Aufwendungen für das ATZ von
  • Aufwendungen für die Vermögensverwaltung Bopfingen von

251.700 Euro

92.230 Euro

 

für die Kliniken Ostalb gkAöR konsolidiert

305.170.400 Euro

 

 

Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben

 

 

 

  • für das Ostalb-Klinikum von
  • für das Stauferklinikum von
  • für die St. Anna-Virngrund-Klinik von

2.402.037 Euro

3.451.267 Euro

1.749.767 Euro

 

für die Kliniken Ostalb gkAöR konsolidiert

7.603.071 Euro

 

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 empfohlen den Kassenkredit zu erhöhen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 80.000.000 Euro festgesetzt.

 

Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung GemO) vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften hat der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 Lit. b) der Anstaltssatzung vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag den Wirtschaftsplan 2022, wie in der Anlage beigefügt, festgestellt.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Erläuterung der Planungsgrundlagen

 

Der vom Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR aufgestellte Wirtschaftsplan 2022 wurde in der Sitzung des Kreistags am 9. November 2021 vorgestellt und den Mitgliedern des Verwaltungsrats übergeben.

 

Es ist nicht absehbar, wie lange und in welcher Wirkung die Folgen der Corona-Pandemie die Kliniken in den Jahren 2022 ff. weiter belasten werden, sowohl medizinisch als auch betriebswirtschaftlich. Aktuell steigen nach einer erneuten Beruhigung in den Sommermonaten die Corona-Infektionen und die Hospitalisierungsfälle rasant an. Die Entwicklung in den bevorstehenden Wintermonaten bleibt abzuwarten.

 

In die Wirtschaftsplanung 2022 wurden keine Corona-bedingten Erlös- und Kostenveränderungen eingerechnet (z.B. pandemiebedingte Erlösrückgänge, Ausgleichszahlungen, Mehraufwendungen für Zugangskontrollen, Testungen, persönliche Schutzausrüstung…). Sollte sich die Corona-Krise weit ins Jahr 2022 hineinziehen, können die daraus resultierenden Planabweichungen klar abgegrenzt werden, da im Rechnungswesen entsprechende Sachkonten und Kostenstellen eingerichtet sind. Eine seriöse Planung der möglichen Corona-Auswirkungen im Wirtschaftsplan 2022 ist auf Basis der heute zur Verfügung stehenden Informationen nicht möglich (Pandemieverlauf und weitere Finanzierungsregelungen).

 

Unabhängig von der aktuellen Krisensituation sind die grundsätzlichen Strukturfragen weiterhin aktuell. Das Krankenhauswesen steht seitens des Gesetzgebers in Bund und Land verstärkt unter hohem Kosten- und Veränderungsdruck hin zur Konzentration und Spezialisierung der Leistungsangebote. Die Sicherstellung einer sektorenübergreifenden stationären und ambulanten fachärztlichen Patientenversorgung steht im Mittelpunkt der Gesamtherausforderungen im deutschen Gesundheitssystem. Die neue Bundesregierung wird den in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Weg nicht verlassen. Es ist realistisch mit einer weiteren Beschleunigung des von außen induzierten Veränderungsdrucks seitens des Gesetzgebers zu rechnen. Eine Reihe ordnungspolitischer Gesetzesvorhaben und der damit verbundenen Restriktionen stehen zur Umsetzung unmittelbar an, z.B. neues MD-Gesetz, Verschärfung der Pflegepersonaluntergrenzen und Strukturvorgaben für Zentren und Schwerpunkte.

 

Für 2022 planen die Kliniken Ostalb mit einem Landesbasisfallwert in Höhe von 3.836 €. Dies ist eine Steigerung von rd. 2,3 % gegenüber dem Landesbasisfallwert 2021. Neben dem Landesbasisfallwert ist die geplante Menge der DRG-Fallpauschalen die zweite wesentliche Planungsgröße bei der Bestimmung der Krankenhauserlöse. Die Jahre 2020 und 2021 können pandemiebedingt nicht als Basis für die Leistungsplanung 2022 herangezogen werden. Somit wurde in der Leistungsplanung auf dem guten Jahr 2019 aufgesetzt und dieses Volumen um Leistungssteigerungen in ausgewählten Bereichen wie z.B. der Kardiologie, der Neurochirurgie, Gastroenterologie oder Orthopädie erhöht. Für 2022 ist auf Basis der im Jahr 2019 mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungsmenge eine Leistungssteigerung um 8,3 % gegenüber dem Vereinbarungsvolumen 2019 eingeplant.

 

Leistungssteigerungen über das Vereinbarungsniveau des Jahres 2019 sind 2022 mit dem Fixkostendegressionsabschlag behaftet, das heißt sie werden über drei Jahre hinweg mit einem Vergütungsabschlag (31% der Zusatzerlöse) versehen. Eine Mengensteigerung ist trotzdem unabdingbar, um die Unternehmensziele zu erreichen. Sie ist aber aufgrund des pandemiebedingt weiterhin deutlich abgesenkten Erlösniveaus nur bei optimalem Verlauf des Jahres 2022 vollumfänglich umsetzbar. Die Wirtschaftsplanung ist hier deshalb bei allen Erfordernissen äußerst ehrgeizig, optimistisch und mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken behaftet.

 

Die tariflichen Personalkostensteigerungen stehen für 2022 nur in Teilen fest, darüber hinaus sind Schätzungen notwendig. Im Bereich des TVöD läuft der aktuelle Abschluss bis 31. Dezember 2022. Zum 1. April 2022 erhöhen sich die Entgelte nochmals um 1,8 %. In der P-Tabelle (Pflege) erhöht sich zusätzlich die Pflegezulage am 1. März 2022 von 70 € auf 120 € pro Monat. Die „Pflege am Bett“ ist dabei zu 100 % über das Pflegebudget refinanziert, die anderen über die P-Tabelle vergüteten Bereiche (z.B. Funktionsdienste) nicht. Auch die rein monetär geprägten Bewertungen der Kostenträger auf Landes- und Bundesebene führen beim Pflegebudget dazu, dass letztlich nicht alle pflegerelevanten Personalkosten über das Pflegebudget vergütet werden. Eine Reihe von Schiedsstellenverfahren sind deshalb bereits anhängig.

 

Beim TV-Ärzte endete die Laufzeit der aktuellen Vergütungsregelung am 30. September 2021. Bislang wurde zwischen den Verhandlungspartnern noch keine Einigung über einen neuen Abschluss erzielt. Für den Wirtschaftsplan 2022 wurde planerisch mit einer linearen Erhöhung von 2,5 % kalkuliert. Überproportionale Kostensteigerungen verursachen seit einigen Jahren strukturelle Anpassungen im TV-Ärzte wie z.B. die Anpassung der Bereitschaftsdienstvergütung oder die Begrenzung von Ruf- oder Bereitschaftsdiensten je Arzt und Monat.

 

In vielen Sachkostenfeldern, insbesondere im Medizinischen Sachbedarf, sind die Kliniken Ostalb gut aufgestellt. Die tatsächlichen Kosten für Medizinischen Sachbedarf zeigten im Rahmen einer umfassenden Analyse im Jahre 2019 im Vergleich mit den InEK-Kalkulationswerten eine deutliche Überdeckung von mehreren Millionen Euro. Das heißt, die Sachkosten waren über die geltenden DRG-Preise mehr als refinanziert. Dieser Vorteil wurde durch die Corona-Pandemie zum Teil abgeschmolzen (Preis- und Menge bei den Schutzartikeln). Wie oben beschrieben wurden kalkulatorisch im Haushaltsplan 2022 weitere möglichen Corona-Auswirkungen bei den Sachkosten nicht eingepreist. Auch die Refinanzierung der pandemiebedingten Sachkosten wurde bereits 2021 erheblich reduziert, die weitere Finanzierung ist offen bzw. fraglich.

 

Nicht beeinflussbar sind die durch die dezentrale Ausrichtung der Kliniken Ostalb bestehenden Kostenunterdeckungen gegenüber gleich großen Zentralkliniken. Hier zeigte die Analyse im Jahr 2019 deutlich negative Abweichungen bei den Infrastrukturkosten gegenüber dem Benchmark.

 

Damit die Zielvorgaben der Wirtschaftsplanung zu erreichen sind, mussten neben deutlichen Leistungssteigerungen weitere Kostendämpfungsmaßnahmen sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten eingepreist werden. Insgesamt führen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Restriktionen nicht nur zu immensen Finanzrisiken, sondern erschweren auch ausgewiesenen Finanzfachleuten im Klinikbereich eine aussagekräftige unterjährige wirtschaftliche Standortbestimmung, eine gesicherte Wirtschaftsplanung und einen Jahresabschluss ohne Risikopositionen (z.B. Pflegebudget).

 

Grundvoraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung in den nächsten Jahren ist die Verabschiedung und Umsetzung eines Medizinkonzepts, das zu medizinischen Schwerpunktbildungen führt, die zum einen die Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis sichern und es zum anderen ermöglichen, den Personal- und Sachmitteleinsatz auf Grundlage weiterentwickelter dezentraler Organisationsstruktur anzupassen und dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

 

Nur so gelingt es, den Qualitätswettbewerb mit den benachbarten Kliniken der Regel- und Zentralversorgung erfolgreich zu bestehen, genügend Fachkräfte für den Medizinbetrieb zu gewinnen und spürbare Personalkosteneinsparungen sowie mittel- und langfristige Leistungssteigerungen im Qualitätswettbewerb durch medizinische Spezialisierung mit größeren Einheiten zu erzielen.

 

  1. Anpassungserfordernis bei den Kassenkrediten

 

Die Kliniken Ostalb gkAöR hat den Wirtschaftsplan 2022 turnusgemäß im Herbst 2021 aufgestellt. Darin wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite aus den Vorjahren auf 65.000.000 Euro fortgeschrieben.

 

Nach Erstellung des Wirtschaftsplans hat sich die vierte Corona-Welle aufgebaut und führt zu massiven Einbrüchen in der Liquidität der Kliniken. Planbare stationäre Behandlungen und Operationen sind bis auf Weiteres abgesagt, Ambulanzen und Nebenbetriebe geschlossen. Aufgrund dieser notwendigen Maßnahmen sinken die Umsatzerlöse beträchtlich, bei mindestens gleichbleibenden oder aufgrund personeller Anforderungen und erhöhtem Bedarf an Schutzmaßnahmen weiter steigenden Personal- und Sachkosten.

 

Im Gegensatz zu den bisherigen Corona-Wellen gibt es aktuell seit Mitte Juni 2021 keine gesetzlichen „Freihaltepauschalen“ für nicht belegbare Klinikbetten. Für das Jahr 2021 ist zwar ein Ganzjahresbudgetausgleich vorgesehen, der aber seine Liquiditätswirkung voraussichtlich frühestens im dritten Quartal 2022 in Folge einer Budget- und Entgeltvereinbarung entfalten wird. Zusätzlich erfolgt eine 2%ige Kappung der Jahreserlöse im Vergleich zum Referenzjahr 2019. Auch die Landeszuschüsse für erhöhte Personal- und Sachkosten, welche im Jahr 2020 mehrere Millionen € betrugen, sind im Jahr 2021 vollständig entfallen.

 

Der nun beschlossene Versorgungsaufschlag für Kliniken, die COVID-19-Patienten behandeln, ist zwar liquiditätswirksam, hat aber im Vergleich zu den Freihaltepauschalen ein sehr geringeres Volumen. Die Zahlungen erfolgen voraussichtlich ab Mitte Dezember 2021 für den Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum 31. März 2022, aber nur für die Behandlung von COVID-19-Patienten und nicht für die großen Erlösausfälle aufgrund von zwingend abzusagenden planbaren Krankenhausaufenthalten. Außerdem erfolgt eine weitgehende Verrechnung des Versorgungsaufschlags im Rahmen des gekürzten Jahresbudgetausgleiches (Kürzung um 2 % der Gesamtjahreserlöse).

 

Im Ergebnis wird bei unveränderter Gesetzeslage der Liquiditätsbedarf über Kassenkredite zum Jahresende 2021 und Jahresanfang 2022 weiter deutlich ansteigen. Daher ist der Höchstbetrag für Kassenkredite im Wirtschaftsplan 2022 aufgrund des Pandemieverlaufs auf 80.000.000 Euro anzupassen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kliniken Ostalb gkAöR plant 2022 konsolidiert mit Gesamterlösen in Höhe von 297.052.300 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 305.170.400 Euro. Der Ostalbkreis hat in seiner Haushaltsplanung für 2022 ein ausgleichspflichtiges Bilanzergebnis in den Klinikbetrieben der Kliniken Ostalb gkAöR in Höhe von 8 Mio. € und eine Zuweisung an den Erfolgsplan als Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € (höhere Infrastrukturkosten in dezentraler Struktur) vorgesehen.

 

 

 


Anlagen

 

Beschluss über den Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR für das Wirtschaftsjahr 2022

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Schneider, Vorstand

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschluss über Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR für das Wirtschaftsjahr 2022 (218 KB)