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Vorlage - 267/2021  

 
 
Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2022
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Grünes Deckblatt - Stand 09.12.2021
Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht
Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden
Haushaltssatzung 2022 des Ostalbkreises
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb
Wirtschaftsplan 2022 der GOA mbH (Anlage 20)
Wirtschaftsplan 2022 der WiRO mbH (Anlage 21)
Wirtschaftsplan 2022 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22)

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2022 mit den dargestellten und im „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt.

 

2. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2 des Haushaltsplans) wird zugestimmt.

 

3. Dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit der Einbringung des Haushaltsplans 2022 am 09.11.2021 haben sich einige wichtige Rahmendaten verändert. Diese sowie zusätzliche Ausgabenansätze werden nachfolgend erläutert.

 

Der beiliegende Entwurf für das „Grüne Deckblatt“ (Stand 09.12.2021) für den Haushaltsplan 2022 beinhaltet die seit der Einbringung im Kreistag am 09.11.2021 eingetretenen Veränderungen und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen.

 

1. Im Ergebnishaushalt erhöhen sich die Erträge von 495.121.203 € um 3.667.808 € auf 498.789.011 €. Die Aufwendungen von 489.485.099 € erhöhen sich um 553.500 € auf 490.038.599 €. Damit erhöhen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 3.667.808 € von 491.862.247 € auf 495.530.055 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 553.500 € von 472.624.948 € auf 473.178.448 €.

 

 Die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf unverändert.

 

 Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten werden gegenüber dem Planansatz mit 4.842.816 € um 1.600.000 € auf 3.242.816 € verringert. Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bleiben unverändert.

 

 Unter Berücksichtigung des veranschlagten Finanzierungsmittelbedarfs aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten) ergibt sich bei der Veränderung des veranschlagten Finanzierungsmittelbestandes zum Ende das Haushaltsjahres 2022 eine Verbesserung um 1.514.308 € auf +267.268 € gegenüber bisher           -1.247.040 €.

 

2. Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen (§ 8 FAG) ist der sog. Kopfbetrag nach § 10 FAG. Mit den Orientierungsdaten des Landes vom 04.08.2021 wurde dieser auf 777 € pro Einwohner festgelegt. Hieraus ergaben sich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 35.627.220 €. Mit der aktuellen Fortschreibung der Orientierungsdaten vom 06.12.2021 wurde der neue Kopfbetrag mit 793 € je Einwohner bekannt gegeben. Die Schlüsselzuweisungen für 2022 erhöhen sich damit um 3.595.523 €

 

3. Mit der aktualisierten Fortschreibung der Orientierungsdaten wurde auch der Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG angepasst. Demnach erhöht sich die Erstattung um 42.285 € (Planansatz bisher: 993.235 € - Planansatz neu: 1.035.520 €).

 

4. Im Rahmen der Breitbandversorgung im Ostalbkreis erhebt die Netcom BW für die automatisierte Online-Leitungsauskunft Entgelte, die mit den Kommunen nach Streckenlänge abgerechnet werden sollen. Die Kosten sollten wie bisher für die Kommunen übernommen werden. Komm.Pakt.Net holt derzeit ein neues Angebot für den Ostalbkreis ein. Der geschätzte Anteil für die Kommunen beträgt ca. 40.000 € und ist im Grünen Deckblatt berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

Der Haushaltsplan 2022 wurde in den zuständigen Ausschüssen beraten. Es wurden

folgende haushaltswirksamen Beschlüsse gefasst:

 

 

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 03.12.2021

 

5. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion beantragte Bericht zum Referat „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ wird am 24.05.2022 vorgelegt und behandelt. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dies in seiner Sitzung am 03.12.2021 beschlossen.

 

6. Weiter wurde beschlossen, das Ergebnis der Untersuchung zur Entlastung der Schmiedgasse in Schwäbisch Gmünd von Lärm und Abgasen, ebenfalls beantragt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in den Bericht zum Referat „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ am 24.05.2022 einfließen zu lassen.

 

7. Die AfD-Fraktion hat den Antrag auf Umwidmung der Gelder aus dem Klimareferat für den Brand- und Katastrophenschutz und ein Anpassungsmanagement in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 03.12.2021 zurückgezogen.

 

8. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dem Mittelfristigen Ausbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege 2021 - 2025“ einstimmig zugestimmt.

 

9. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Ausschuss für Bildung und Finanzen am 06.12.2021

 

10. Die CDU-Fraktion hat beantragt, die Kreisbaumeisterstellen personell zu verstärken. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 beschlossen, die Stellen im Rahmen der Bewirtschaftung des Stellenplan zur Verfügung zu stellen und zu besetzen.

 

11. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über einen Sperrvermerk für das geplante Resilienzzentrum wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 06.12.2021 zurückgenommen.

 

12. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt einstimmig dem Kreistag die Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3.595.523 € wie folgt im Haushalt zu verwenden: Erhöhung der Zuweisungen an den Erfolgsplan der Kliniken Ostalb gkAöR (Abdeckung Klinikdefizite) um 500.000 € auf 8.550.000 €, die Reduzierung der eingeplanten Kreditaufnahme mit 4.842.816 € um 1.600.000 € auf 3.242.816 € und der Abdeckung des bislang im Finanzhaushalt ausgewiesenen negativen Ergebnisses (liquide Mittel) mit 1.247.040 €.

 

13. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses

Klinikimmobilien am 07.12.2021

 

14. Die Kliniken Ostalb gkAöR hat im Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 einen Höchstbetrag der Kassenkredite mit 65.000.000 € vorgesehen. Aufgrund der aktuellen vierten Corona-Welle zeichnen sich weiter massive Einbrüche in der Liquidität ab. Gesetzliche Freihaltepauschalen für nicht belegbare Klinikbetten gibt es seit Mitte des Jahres nicht mehr, planbare stationäre Behandlungen und Operationen sind bis auf Weiteres abgesagt. Um die weitere fehlende Liquidität auszugleichen empfiehlt der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR den Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsplan 2022 der Kliniken Ostalb gkAöR von 65.000.000 € auf 80.000.000 € zu erhöhen.

 

15. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt einstimmig dem Kreistag den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2022 zu beschließen. Ferner stimmt der Betriebsausschuss Klinikimmobilien den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

16. Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 21.12.2021 einstimmig fest.

 

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.12.2021

 

17. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 09.12.2021

 

18. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.12.2021

 

19. Der Landeszuschuss für die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) erhöht sich zum 01.01.2022 auf 175.500 €. Voraussetzung für die Bewilligung der Zuwendung ist, dass sich der Landkreis mindestens mit Mitteln in Höhe des Landeszuschusses an der Finanzierung beteiligt. Nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit soll der bislang berücksichtigte Zuschuss in Höhe von 162.000 € um 13.500 € auf 175.000 € angepasst werden.

 

20. Die beim Landratsamt Ostalbkreis eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufsreform soll bis zum 30.09.2022 verlängert werden. Ein Förderantrag wurde zwischenzeitlich gestellt. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten in Höhe von 50 %, maximal 30.000 €. Die Personalaufwendungen sind im Personaletat bereits enthalten. Die Zuwendung des Landes in Höhe von 30.000 € wird im Grünen Deckblatt berücksichtigt.

 

21. Die AfD-Fraktion hatte im Rahmen der Stellungnahmen zum Haushalt beantragt, die Projektarbeit „Quark“ (Rückkehrhilfe für Flüchtlinge) in 2022 vorzustellen und 500.000 € für die Gründung eines selbständigen Referates Quark in den Haushalt aufzunehmen. Aufgrund der in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.12.2021 vorgestellten Organisations- und Finanzierungsstruktur wird der Antrag von der AfD-Fraktion nicht weiter aufrecht erhalten.

 

22. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf das beiliegende „Grüne Deckblatt“ wird verwiesen.

 

 

 

 


Anlagen

 

- „Grünes Deckblatt“ - Stand 09.12.2021

- Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen -

   Gesamtübersicht

- Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der

 Städte und Gemeinden

- Haushaltssatzung 2022 des Ostalbkreises

- Beschluss über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken     Ostalb

- Wirtschaftsplan 2022 der GOA mbH (Anlage 20)

- Wirtschaftsplan 2022 der WiRO mbH (Anlage 21)

- Wirtschaftsplan 2022 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22)     

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grünes Deckblatt - Stand 09.12.2021 (9 KB)    
Anlage 2 2 Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht (77 KB)    
Anlage 3 3 Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden (201 KB)    
Anlage 4 4 Haushaltssatzung 2022 des Ostalbkreises (29 KB)    
Anlage 5 5 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb (17 KB)    
Anlage 6 6 Wirtschaftsplan 2022 der GOA mbH (Anlage 20) (208 KB)    
Anlage 7 7 Wirtschaftsplan 2022 der WiRO mbH (Anlage 21) (201 KB)    
Anlage 8 8 Wirtschaftsplan 2022 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22) (197 KB)