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Vorlage - 248/2021  

 
 
Betreff: Modellregion Grüner Wasserstoff -
Mitgliedschaft im Verein "Hy-FIVE e.V."
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Europabüro, Kontaktstelle Frau und Beruf   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Satzung Hy-FIVE
Anlage 2_Gründungsmitglieder
Anlage 3_Beitrags- und Finanzierungsordnung - Stand 25.10.2021. - Doku

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis tritt dem Verein „Hy-FIVE e. V.“ bei.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Mit der Transformation seiner Wirtschaftsstrukturen steht der Ostalbkreis mit seinen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen vor der Herausforderung, diesen Prozess aktiv und positiv zu gestalten. Hierbei kann Wasserstoff ein Baustein dieser Transformation sein. Vor allem grüner Wasserstoff, der klimaneutral aus erneuerbarem Strom erzeugt wird, bietet dabei insbesondere für Industrie- und Technologieunternehmen große Potenziale und kann zudem einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

Durch die Beteiligung an der Hy-FIVE Modellregion für grünen Wasserstoff erhält der Landkreis die Chance, in dieser globalen Zukunftstechnologie eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg einzunehmen. Durch die vielen Einsatzmöglichkeiten der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, vom Verkehr über die Industrie bis hin zur Wärme und Stromversorgung privater Haushalte und Quartiere, wird diese Technologie besonders auf die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung des Landkreises Auswirkungen haben.

 

Förderantrag und Verfahren

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 8. Juni 2021 berichtet, hat sich der Ostalbkreis gemeinsam mit weiteren kommunalen Verwaltungen (Städte Ulm und Schwäbisch Gmünd sowie den Landkreisen Reutlingen, Tübingen, Alb-Donau-Kreis und Heidenheim), wissenschaftlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen als Konsortium Hy-FIVE im Förderaufruf „Modellregion Grüner Wasserstoff“ des Landes Baden-Württemberg beworben.

Die Förderung der Modellregion ist als zweistufiger Förderwettbewerb angelegt. Die Projektskizze wurde Mitte Mai eingereicht. Unter den neun eingereichten Projektskizzen konnten sich die Bewerbungen der Modellregion Hy-FIVE und der Modellregion GeNeSiS (Wasserstoffpipeline in der Region Stuttgart entlang des Neckars) durchsetzen. Mitte August erfolgte die Aufforderung zur Vollantragsstellung. Dieser Antrag wurde von allen Konsortiumsbeteiligten Mitte September eingereicht, bestehend aus einer Gesamtvorhabenbeschreibung und insgesamt 17 Einzelanträgen. Das Gesamtprojekt Hy-FIVE besteht aus 4 Leuchtturmprojekten sowie einer koordinierenden Geschäftsstelle:

     Leuchtturmprojekt H2-Factory: Produktion grünen Wasserstoffs auf Basis von Wasserkraft und die Einbindung/Nutzung in bestehende Tank- und Verladeinfrastrukturen [Projekt der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH gemeinsam mit dem Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung (ZSW)].

 

     Leuchtturmprojekt H2-ToGo: Einsatz von grünem Wasserstoff für Lkw-Brennstoffzellenantriebe in der Logistik, in kommunalen Fahrzeugen und im ÖPNV - Flottentest und Betankungsinfrastruktur [Projekt der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH gemeinsam mit dem Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung (ZSW)].

 

     Leuchtturmprojekt H2-Aspen: Aufbau eines Industrieparks in Schwäbisch Gmünd unter Einbindung einer 8,5 MW PEM-Wasserelektrolyse als Keimzelle einer lokalen Wasserstoffinfrastruktur mit zukünftig überregionaler Pipelineanbindung [Projekt der Stadt Schwäbisch Gmünd und des Forschungsinstituts Edelmetalle + Metallchemie (fem)]. Am fem wird zudem das Trainingscenter HyQuarter@fem aufgebaut, ein weiteres Kernstück des Vorhabens H2-Aspen. In diesem Center sollen Fachkräfte im Rahmen von koordinierten Fort-, Aus- und Weiterbildungsprogrammen passgenau für den Einsatz von Wasserstofftechnologien qualifiziert werden. Hierzu kooperiert der zuständige Koordinator und Manager mit dem Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien der Handwerkskammer Ulm (WBZU), der Technischen Akademie Schwäbisch Gmünd, der IHK Ostwürttemberg und den Hochschulen Aalen und Esslingen. Sämtliche Maßnahmen und Angebote zur Öffentlichkeitsarbeit werden im HyQuarter@fem koordiniert.

 

     Leuchtturmprojekt H2-Grid: Aufbau eines Systems zur lokalen und netzübergreifenden Erzeugung, Speicherung und zum Transport von Wasserstoff sowie eine möglichst effiziente Verwendung in Kommunen, Quartieren, Industrie und Haushalten [Projekt der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH gemeinsam mit dem Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung (ZSW)].

 

     Hy-FIVE Geschäftsstelle: Gründung eines gemeinsamen Vereins und Aufbau einer hauptamtlichen Geschäftsstelle für die Region zur Koordination des Gesamtprojekts.
 

Der Förderantrag zur 100 %-igen Kostenerstattung der Geschäftsstelle wurde vom Verein Hy-FIVE e.V. in Gründung abgegeben. Der Verein wird aktuell kommissarisch von der Stadt Ulm geführt. Die noch offenen Punkte werden derzeit mit dem Fördermittelgeber abgestimmt. Die Bewilligung der Einzelanträge soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Da der Verein bis zur abschließenden Bewilligung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gegründet und in das Vereinsregister eingetragen sein musste, wurde die Gründungsversammlung auf den 12. November 2021 festgesetzt. Als Mitantragsteller der Modellregion hat der Ostalbkreis mit Schreiben vom 10.11.2021 sein Interesse an der Mitgliedschaft vorbehaltlich einer positiven Gremienentscheidung bekundet.

 

Zweck und Aufgaben des Vereins und der Geschäftsstelle

 

Neben der Koordination des Gesamtprojekts soll der Verein und die Geschäftsstelle als Anlaufstelle für Entwicklungen des grünen Wasserstoffs und der Brennstoffzellentechnologie in der Region dienen. Darunter fallen folgende Aufgaben:

 Hauptansprechpartner und Sprachrohr für die Modellregion und die Leuchtturmprojekte

 Intensive Kommunikation und Kooperation zwischen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Schulen und Hochschuleinrichtungen sowie Politik/Verwaltung in der Region beim Thema Wasserstoff und Brennstoffzelle

 Aufbau, Pflege und Betrieb einer Aus- und Weiterbildungsplattform

 Anlaufstelle für Wirtschaft und Bürgerschaft für alle Fragestellungen rund um die Thematik Wasserstoff - insbesondere mit Blick auf den Projektinhalt, aber auch Unterstützung bei der Nutzung von weiteren Förderprogrammen

 Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung, Unternehmungen der Wirtschaft und wissenschaftlicher Einrichtungen für den ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Aufbau und Betrieb einer grünen Wasserstoffwirtschaft in der Region

 Nutzung und Erweiterung der Expertise kompetenter deutscher Forschungsinstitute auf dem Gebiet des grünen Wasserstoffs

 Öffentlichkeitsarbeit im breiten Sinne

 Durchführung von Kongressen, Fachtagungen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen

 Vernetzung mit dem ebenfalls geförderten Projekt GeNeSiS in Stuttgart

 

Der Sitz der Geschäftsstelle ist in Ulm mit räumlicher Nähe zum Projektpartner ZSW geplant.

 

 

Aufbau und Finanzierung des Vereins

 

Die Satzung ist möglichst schlank formuliert, um eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Gründungsmitglieder sind insbesondere die Projektpartner von Hy-FIVE, die auch eigene Förderanträge stellen sowie die koordinierenden Kommunen und die beteiligten Industrie- und Handwerkskammern. In der Folge sollen möglichst viele Unternehmen aus den unterschiedlichen Wasserstoff-Arbeitsfeldern Mitglied werden. Der Vorstand ist paritätisch besetzt mit Vertretern von Kommunen, Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen. Die Satzung ist als Anlage 1 angefügt. Eine Übersicht der Gründungsmitglieder ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Für den Aufbau und Betrieb der Geschäftsstelle wird im Förderzeitraum 01/2022 bis 02/2027 ein Gesamtbetrag von rund 3 Mio. € angesetzt. Diese Kosten verteilen sich mit rund 500.000 € auf das Jahr 2022, jährlich rund 600.000 € auf die Jahre 2023 bis 2026 und mit 100.000 € auf das Jahr 2027.

Die Kosten setzen sich zu ca. gleichen Teilen aus Sach- und Personalkosten zusammen. Die Geschäftsstelle soll zunächst mit drei Personen ausgestattet werden (Geschäftsführung und Repräsentanz der Modellregion, Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungsmanagement, Büroorganisation). Ab 2024 sind zusätzliche Personalkapazitäten für das Thema "Koordination Bildungs-/Weiterbildungsangebote" eingeplant. Sachmittel sind insbesondere für Information-, Bildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen vorgesehen sowie für die Ausschreibung von Gutachten und Beratungsdienstleistungen.

Für eine Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber muss ein Mittelabfluss nachgewiesen werden. Entsprechend muss der Verein zu Beginn mit einem Grundstock an Finanzmitteln ausgestattet werden, sodass anfallende Rechnungen bis zum Abruf der Fördermittel vorfinanziert werden können. Dieser Grundstock setzt sich aus Aufnahmebeiträgen zusammen, die nur im ersten Jahr anfallen. Diese werden dann bis zum Ende des Förderzeitraums zur Sicherstellung der Liquidität des Vereins benötigt. Eine Rückzahlung an die Gründungsmitglieder nach Ende des Projekts wird angestrebt, kann aktuell allerdings nicht garantiert werden.

 

Ein weiterer Finanzierungsbedarf beim Verein besteht darin, dass die geförderten Personalkosten bei maximalen Bruttopersonalkosten von rund 76.000 € gedeckelt sind. Dies entspricht einer Eingruppierung in EG 10 TVöD. Mit Blick auf die Anforderungen an das Personal ist mit einem höheren Bedarf an Bruttopersonalkosten zu rechnen. Der vorliegende Vorschlag sieht ab 2023 daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) vor, mit dem zusätzliche Bedarfe gedeckt werden können, die über die Förderung hinausgehen.

 

Aufnahmebeitrag und jährlicher Mitgliedsbeitrag sind in der Beitragsordnung geregelt, die in der nächsten Mitgliederversammlung (Termin steht noch aus) beschlossen wird. Der entsprechende Entwurf ist als Anlage 3 beigefügt. Für Landkreise ist ein Aufnahmebeitrag von 20.000 € vorgesehen sowie ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 5.000 €. Der Jahresbeitrag setzt im Jahr nach dem Aufnahmebeitrag ein. Da die Mitgliederversammlung die Beitrags- und Finanzierungsordnung verabschieden muss, wird der Aufnahmebetrag erst in 2022 fällig werden.

 

Mit der Gründung des Vereins werden nicht nur die Leuchtturmprojekte koordiniert, sondern für die Gesamtregion eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, Ideen und Entwicklungsmöglichkeiten um die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie geschaffen. Insgesamt stellt das Projekt „Modellregion Grüner Wasserstoff“ eine elementare Grundlage für die weitere Entwicklung zur Klimaneutralität dar und ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung des Ostalbkreises. Mit den unter der Federführung des Ostalbkreises ebenfalls erfolgreich eingeworbenen Fördermitteln für die Region Ostwürttemberg im Programm HyLand des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, können in der Region nun ideale Synergien im Bereich Wasserstoff genutzt werden. Dem Projekt H2Ostwürttemberg stehen aus der Wettbewerbskategorie „HyExperts“ nun 400.000 zur Verfügung, die u. a. für technisch-wirtschaftliche Analysen sowie Rechts- und Planungsleistungen verwendet werden können, um ein integriertes, umsetzungsfähiges Wasserstoffgesamtkonzept für die Region zu erstellen. Ein dazu notwendiges Vergabeverfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Aufnahmebeitrag in Höhe von 20.000 € wird im Haushaltsjahr 2022 fällig und ist über Haushaltsmittel beim Produkt 5710010000/42710000 (Wirtschaftsförderung/Besondere Verwaltungs-/Betriebsaufwendungen) gedeckt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000 € ist ab dem Haushaltsjahr 2023 zu leisten. Die entsprechenden Mittel werden beim Produkt 5710010000/44290000 (Wirtschaftsförderung/Mitgliedsbeitrag Verbände, Vereine u.dgl.) eingeplant.

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 - Satzung des Vereins „Hy-FIVE e.V.“

Anlage 2 - Übersicht der Gründungsmitglieder

Anlage 3 - Beitrags- und Finanzierungsordnung  

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Hahn, Stabsstelle 02

gez. Hueber, Stabsstelle 02

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Satzung Hy-FIVE (377 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Gründungsmitglieder (36 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Beitrags- und Finanzierungsordnung - Stand 25.10.2021. - Doku (104 KB)