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Vorlage - 247/2021  

 
 
Betreff: Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2020 für die Psychosomatik am Ostalb-Klinikum Aalen und die Kinder- und Jugendpsychiatrie an der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat stimmt der Budget- und Entgeltvereinbarung 2020 der Kliniken Ostalb gkAöR im Bereich der Bundespflegesatzverordnung für die Abteilungen Erwachsenenpsychosomatik am Standort Ostalb-Klinikum Aalen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und Psychosomatik am Standort St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen zu.

 


Sachverhalt/Begründung

 

In der Psychiatrie und Psychosomatik wurde 2018 der Umstieg von tagesgleichen Pflegesätzen in ein pauschalierendes Entgeltsystem (PEPP-System), bestehend aus tagesbezogenen Bewertungsrelationen und einem hausindividuellem Basisentgeltwert vollzogen.

 

Bis Ende 2019 war die Umsetzung des PEPP-Systems für die Kliniken budgetneutral. Ab 2020 sollte dann das Budget auf Basis von Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und einem Krankenhausvergleich krankenhausindividuell verhandelt werden.

 

Hier hat die Corona-Pandemie einen Aufschub notwendig gemacht. In Absprachen auf Bundes- und Landesebene haben sich die Verhandlungspartner von Krankenkassen und Kliniken grundsätzlich auf eine Fortschreibung der Leistungsmengenvereinbarungen des Jahres 2019 für 2020 geeinigt. Das vereinbarte Budgetvolumen 2019 wird darüber hinaus um die Veränderungsrate 2020 (Preiserhöhung +3,66 %) gesteigert.

 

Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2020 konnten wie in allen Kliniken Deutschlands aufgrund der Pandemie nicht im Jahr 2020 selbst erfolgen. Nach dem Vorliegen der bundesweiten Rahmenempfehlungen hat die Kliniken Ostalb gkAöR mit den Verhandlungspartnern der Krankenkassen auf Ortsebene in 2021 die technischen Fragen der Umsetzung besprochen und vertragliche Grundlagen geschaffen.

 

Die Vertragsparteien haben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2020 für den 1.1.2022 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarung nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Ergebnisse im Detail:

 

Erwachsenenpsychosomatik am Ostalb-Klinikum Aalen

  1. Budget nach § 3 Abs. 3 Satz 12 BPflV ohne  Ausgleiche und Zuschläge

2.689.133,11 €

2. Die Summe der Bewertungsrelationen gemäß § 3  Abs. 5 BPflV beträgt (vgl. Anlage 4 lfd. Nr. 33 (B2))

9.678,1455

 

3. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert gemäß  § 3 Abs. 5 BPflV beträgt mit Ausgleichen

295,35 €

4. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert gemäß  § 3 Abs. 5 BPflV beträgt ohne Ausgleiche

277,86 €

5. Der tagesbezogene Mittelwert der vereinbarten  Bewertungsrelationen (DMI) beträgt

0,7652

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und Psychosomatik an der

St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

 

1. Budget nach § 3 Abs. 3 Satz 12 BPflV ohne  Ausgleiche und Zuschläge      

4.243.754,07 €

2. Die Summe der Bewertungsrelationen gemäß § 3  Abs. 5 BPflV beträgt (vgl. Anlage 4 lfd. Nr. 33 (B2))

18.187,9610

3. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert gemäß  § 3 Abs. 5 BPflV beträgt mit Ausgleichen

 

236,69 €

4. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert gemäß  § 3 Abs. 5 BPflV beträgt ohne Ausgleiche

233,33 €

5. Der tagesbezogene Mittelwert der vereinbarten  Bewertungsrelationen (DMI) beträgt

1,5462

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Schneider, Vorstand

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender