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Vorlage - 244/2021  

 
 
Betreff: Versetzung in den Ruhestand von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Franz-Ulrich Erhardt, Leiter des Geschäftsbereichs Personal
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Dem Antrag von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Franz-Ulrich Erhardt auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.01.2023 wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Herr Kreisoberverwaltungsrat Franz-Ulrich Erhardt leitet seit 01.01.2005 den Geschäftsbereich Personal. Herr Erhardt hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.01.2023 schriftlich beantragt. Herr Erhardt erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Personal wird im Jahr 2022 rechtzeitig vor dem Ausscheiden von Herrn Erhardt ausgeschrieben.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat