Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Dem Antrag von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Franz-Ulrich Erhardt auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.01.2023 wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreisoberverwaltungsrat Franz-Ulrich Erhardt leitet seit 01.01.2005 den Geschäftsbereich Personal. Herr Erhardt hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Absatz 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31.01.2023 schriftlich beantragt. Herr Erhardt erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Personal wird im Jahr 2022 rechtzeitig vor dem Ausscheiden von Herrn Erhardt ausgeschrieben.
Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand
Sichtvermerke
gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||