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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Landkreisverwaltung Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt eine mögliche Einführung des 365-Euro-Tickets im Ausbildungsverkehr umsetzungsorientiert zu begleiten.
Sachverhalt/Begründung
Der grün-schwarze Koalitionsvertrag sieht eine Stärkung des ÖPNVs in Baden-Württemberg vor. Neben langfristigen Zielsetzungen, insbesondere der Angebotsaufwertung („Mobilitätsgarantie von 5 Uhr bis 24 Uhr“), gibt es auch kurzfristig definierte Maßnahmen, etwa im Bestreben nach „attraktiven Tarifangeboten“. So heißt es:
„In einem ersten Schritt werden wir mit finanzieller Unterstützung des Landes die Einführung eines attraktiven Schüler-, Auszubildenden-, Studierenden- und Jugendtickets zum Preis von 365 Euro pro Jahr mit landesweiter Fahrtmöglichkeit anstreben.“
Seitens des Landes kristallisieren sich nunmehr die Rahmenbedingungen heraus, wenngleich diese in mehrfacher Hinsicht noch nicht abschließend geklärt sind. Selbiges gilt für die Art und Weise der Finanzierung, bzw. finanziellen Unterstützung des Landes für dieses „Jugendticket“ (Arbeitstitel des Verkehrsministeriums).
Was ist bekannt?
Als Umsetzungsbeginn ist September 2022 im Gespräch. Zum Abgabepreis von 365 Euro/Jahr sollen alle Personen bis zum Alter von 21 Jahren erwerbsberechtigt sein, zzgl. derjenigen, die älter sind und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (z. B. Studierende). Das Land hat für das kommende Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 27 Mio. Euro hinterlegt. Für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils 100 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen. Somit ist das „Jugendticket“ die erste – mit durchaus respektablen – Geldern hinterlegte und umgesetzte ÖPNV-Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Die Finanzierung soll über eine Förderkulisse dargestellt werden, wobei das Land einen Anteil von 70 %, die Aufgabenträger den verbleibenden Anteil von 30 % tragen sollen. Klar ist bereits, dass die eingesetzten Landesmittel nicht dazu führen dürfen, dass die Aufgabenträger ihre Zuschussleistungen für den ÖPNV insgesamt mithilfe der Landesförderung absenken.
Was ist noch unklar?
Neben dem finanziellen Rahmenwerk, bestehen noch allerlei betriebliche und vertriebliche Fragestellungen. Förderungen implizieren zudem Freiwilligkeit. Dieser Umstand lässt sich insbesondere schwierig bei der landesweiten Nutzbarkeit des „Jugendtickets“ darstellen, etwa dann, wenn nicht alle Landkreise/Verbünde sich beteiligen. Auch die Art der Einnahmenverteilung auf die Verkehrsunternehmen ist noch ungeklärt.
Annäherung hinsichtlich eines möglichen Finanzaufwandes
Auch wenn noch viele Fragen offen sind, insbesondere wie der Aufwand für den Ostalbkreis letztlich aussieht, soll versucht werden eine „Hausnummer“ zu nennen um die Auswirkungen zumindest schemenhaft erkennbar zu machen, wohlwissend der noch unklaren Bedingungen und des noch unvollständigen Gesamtbildes:
Im Ostalbkreis gibt es etwa 15.000 Fahrschüler:innen (Ostalb-Abo), welche einen Eigenanteil von 460 Euro/Jahr bezahlen. Eine Tarifabsenkung auf 365 Euro/Jahr würde ein „Defizit“ von ca. 1,4 Mio. Euro/Jahr verursachen. Nach Abzug des Landesanteils bliebe ein vom Landkreis zu deckender Zuschuss von etwa 400.000 Euro/Jahr.
Es sind in den Haushaltungsplanungen für das Jahr 2022 bislang keine Mittel vorgesehen.
Wertung
Über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von marketinggeleiteten Preis- und Tarifmodellen wie dem 365-Euro-Ticket wurde bereits mehrfach (kritisch) diskutiert.
Dennoch kann bei diesem Vorhaben ein echter Mehrnutzen aus dem „Jugendticket“ entstehen, etwa durch eine landesweit unbeschränkte Nutzbarkeit von Bus und Bahn. Die eigenanteilspflichtigen Eltern würden u. U. nicht unerheblich entlastet. Bislang unerschlossene Nutzergruppen könnten darüber hinaus erschlossen werden.
Die ÖPNV-Branche benötigt es zudem dringend einer Nutzer-Konditionierung, insbesondere in Bevölkerungsgruppen die in ihrem Mobilitätsverhalten noch nicht abschließend festgelegt sind und somit als Fahrgäste langfristig erhalten bleiben könnten.
Aus diesen Gesichtspunkten heraus möchte die Landkreisverwaltung eine mögliche Einführung „von vorne“ begleiten. Sobald ein umsetzungsreifes und fundiert finanziell tragfähiges, durchkalkuliertes Konzept erarbeitet ist, würde dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung der notwendige Gremienbeschluss zur Diskussion/Entscheidung vorgelegt werden.
Eine Einführung bedürfte darüber hinaus einer Änderung der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS). Die derzeit noch bestehenden Verträge des Landkreises mit den Verkehrsunternehmen zum Ostalb-Abo sind fristgerecht bis zum 31.03.2022 zum Schuljahresbeginn 2022/23 zu kündigen. Finanzierung und Folgekosten
Keine
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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