Bürgerinformationssystem
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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag beschließt folgenden Weisungsbeschluss:
Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan fest.
Sachverhalt/Begründung
Der vom Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR aufgestellte Wirtschaftsplan 2022 wurde in der Sitzung des Kreistags am 9.11.2021 vorgestellt.
Es ist nicht absehbar, wie lange und in welcher Wirkung die Folgen der Corona-Pandemie die Kliniken in den Jahren 2022 ff. weiter belasten werden, sowohl medizinisch als auch betriebswirtschaftlich. Aktuell steigen nach einer erneuten Beruhigung in den Sommermonaten die Corona-Infektionen und die Hospitalisierungsfälle rasant an. Die Entwicklung in den bevorstehenden Wintermonaten bleibt abzuwarten.
In die Wirtschaftsplanung 2022 wurden keine Corona-bedingten Erlös- und Kostenveränderungen eingerechnet (z.B. pandemiebedingte Erlösrückgänge, Ausgleichszahlungen, Mehraufwendungen für Zugangskontrollen, Testungen, persönliche Schutzausrüstung…). Sollte sich die Corona-Krise weit ins Jahr 2022 hineinziehen, können die daraus resultierenden Planabweichungen klar abgegrenzt werden, da im Rechnungswesen entsprechende Sachkonten und Kostenstellen eingerichtet sind. Eine seriöse Planung der möglichen Corona-Auswirkungen im Wirtschaftsplan 2022 ist auf Basis der heute zur Verfügung stehenden Informationen nicht möglich (Pandemieverlauf und weitere Finanzierungsregelungen).
Unabhängig von der aktuellen Krisensituation sind die grundsätzlichen Strukturfragen weiterhin aktuell. Das Krankenhauswesen steht seitens des Gesetzgebers in Bund und Land verstärkt unter hohem Kosten- und Veränderungsdruck hin zur Konzentration und Spezialisierung der Leistungsangebote. Die Sicherstellung einer sektorenübergreifenden stationären und ambulanten fachärztlichen Patientenversorgung steht im Mittelpunkt der Gesamtherausforderungen im deutschen Gesundheitssystem. Die neue Bundesregierung wird den in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Weg nicht verlassen. Es ist realistisch mit einer weiteren Beschleunigung des von außen induzierten Veränderungsdrucks seitens des Gesetzgebers zu rechnen. Eine Reihe ordnungspolitischer Gesetzesvorhaben und der damit verbundenen Restriktionen stehen zur Umsetzung unmittelbar an, z.B. neues MD-Gesetz, Verschärfung der Pflegepersonaluntergrenzen und Strukturvorgaben für Zentren und Schwerpunkte.
Für 2022 planen die Kliniken Ostalb mit einem Landesbasisfallwert in Höhe von
Leistungssteigerungen über das Vereinbarungsniveau des Jahres 2019 sind 2022 mit dem Fixkostendegressionsabschlag behaftet, das heißt sie werden über drei Jahre hinweg mit einem Vergütungsabschlag (31% der Zusatzerlöse) versehen. Eine Mengensteigerung ist trotzdem unabdingbar, um die Unternehmensziele zu erreichen. Sie ist aber aufgrund des pandemiebedingt weiterhin deutlich abgesenkten Erlösniveaus nur bei optimalem Verlauf des Jahres 2022 vollumfänglich umsetzbar. Die Wirtschaftsplanung ist hier deshalb bei allen Erfordernissen äußerst ehrgeizig, optimistisch und mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken behaftet.
Die tariflichen Personalkostensteigerungen stehen für 2022 nur in Teilen fest, darüber hinaus sind Schätzungen notwendig. Im Bereich des TVöD läuft der aktuelle Abschluss bis 31.12.2022. Zum 1.4.2022 erhöhen sich die Entgelte nochmals um 1,8 %. In der P-Tabelle (Pflege) erhöht sich zusätzlich die Pflegezulage am 1.3.2022 von 70 € auf 120 € brutto pro Monat. Die „Pflege am Bett“ ist dabei zu 100 % über das Pflegebudget refinanziert, die anderen über die P-Tabelle vergüteten Bereiche (z.B. Funktionsdienste) nicht. Auch die rein monetär geprägten Bewertungen der Kostenträger auf Landes- und Bundesebene führen beim Pflegebudget dazu, dass letztlich nicht alle pflegerelevanten Personalkosten über das Pflegebudget vergütet werden. Eine Reihe von Schiedsstellenverfahren sind deshalb bereits anhängig.
Beim TV-Ärzte endete die Laufzeit der aktuellen Vergütungsregelung am 30.9.2021. Bislang wurde zwischen den Verhandlungspartnern noch keine Einigung über einen neuen Abschluss erzielt. Für den Wirtschaftsplan 2022 wurde planerisch mit einer linearen Erhöhung von 2,5 % kalkuliert. Überproportionale Kostensteigerungen verursachen seit einigen Jahren strukturelle Anpassungen im TV-Ärzte wie z.B. die Anpassung der Bereitschaftsdienstvergütung oder die Begrenzung von Ruf- oder Bereitschaftsdiensten je Arzt und Monat.
In vielen Sachkostenfeldern, insbesondere im medizinischen Sachbedarf, sind die Kliniken Ostalb gut aufgestellt. Die tatsächlichen Kosten für medizinischen Sachbedarf zeigten im Rahmen einer umfassenden Analyse im Jahre 2019 im Vergleich mit den InEK-Kalkulationswerten eine deutliche Überdeckung von mehreren Millionen Euro. Das heißt, die Sachkosten waren über die geltenden DRG-Preise mehr als refinanziert. Dieser Vorteil wurde durch die Corona-Pandemie zum Teil abgeschmolzen (Preis- und Menge bei den Schutzartikeln). Wie oben beschrieben wurden kalkulatorisch im Haushaltsplan 2022 weitere mögliche Corona-Auswirkungen bei den Sachkosten nicht eingepreist. Auch die Refinanzierung der pandemiebedingten Sachkosten wurde bereits 2021 erheblich reduziert, die weitere Finanzierung ist offen bzw. fraglich.
Nicht beeinflussbar sind die durch die dezentrale Ausrichtung der Kliniken Ostalb bestehenden Kostenunterdeckungen gegenüber gleich großen Zentralkliniken. Hier zeigte die Analyse im Jahr 2019 deutlich negative Abweichungen bei den Infrastrukturkosten gegenüber dem Benchmark.
Damit die Zielvorgaben der Wirtschaftsplanung zu erreichen sind, mussten neben deutlichen Leistungssteigerungen weitere Kostendämpfungsmaßnahmen sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten eingepreist werden. Insgesamt führen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Restriktionen nicht nur zu immensen Finanzrisiken, sondern erschweren auch ausgewiesenen Finanzfachleuten im Klinikbereich eine aussagekräftige unterjährige wirtschaftliche Standortbestimmung, eine gesicherte Wirtschaftsplanung und einen Jahresabschluss ohne Risikopositionen (z.B. Pflegebudget).
Grundvoraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung in den nächsten Jahren ist die Verabschiedung und Umsetzung eines Medizinkonzepts, das zu medizinischen Schwerpunktbildungen führt, die zum einen die Leistungsfähigkeit der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis sichern und es zum anderen ermöglichen, den Personal- und Sachmitteleinsatz auf Grundlage weiterentwickelter dezentraler Organisationsstruktur anzupassen und dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Nur so gelingt es, den Qualitätswettbewerb mit den benachbarten Kliniken der Regel- und Zentralversorgung erfolgreich zu bestehen, genügend Fachkräfte für den Medizinbetrieb zu gewinnen und spürbare Personalkosteneinsparungen sowie mittel- und langfristige Leistungssteigerungen im Qualitätswettbewerb durch medizinische Spezialisierung mit größeren Einheiten zu erzielen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kliniken Ostalb gkAöR plant 2022 konsolidiert mit Gesamterlösen in Höhe von 297.052.300 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 305.170.400 Euro. Der Ostalbkreis hat in seiner Haushaltsplanung für 2022 ein ausgleichspflichtiges Bilanzergebnis in den Klinikbetrieben der Kliniken Ostalb gkAöR in Höhe von 8 Mio. € und eine Zuweisung an den Erfolgsplan als Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € (höhere Infrastrukturkosten in dezentraler Struktur) vorgesehen.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. Schneider, Vorstand gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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