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Vorlage - 231/2021  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 - Jugendhilfehaushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.12.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Anlagen:
Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplanes 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5

dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf

die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe

des Teilhaushaltes 5.

 

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Anlage 7

11.616.600 €

33.089.128 €

 

 

Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im

Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Förderung der

Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme,

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in

Tagesseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit

21.472.528 € veranschlagt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Siehe Haushaltsplanentwurf

 

 

 

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsunterlagen für die externen Ausschussmitglieder (431 KB)