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Vorlage - 230/2021  

 
 
Betreff: Feststellung der Jahresergebnisse der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Vorberatung
07.12.2021 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung / Der Kreistag stimmt wie folgt zu:

 

1. Das Jahresergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite  99.895.175,95 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen  26.201.789,09 €

das Umlaufvermögen 73.137.671,27 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital    -8.305.286,61 €

die Sonderposten  22.800.786,26 €

die Rückstellungen  14.512.081,67 €

die Verbindlichkeiten                                        70.817.124,81 €

 

Summe der Erträge  276.496.247,33 €

Summe der Aufwendungen                                 286.710.508,99 €

Jahresverlust lt. G+V  - 10.214.261,66 €

 

Entnahme aus der Kapitalrücklage

für Betriebsmittelzinsen  11.669,30 €

für Prüfungsgebühren                                            20.343,23 €

Bilanzverlust  - 10.182.249,13 

 

 

 

 

 

 

Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma  - 10.374.955,51 €

davon Kliniken  - 10.145.653,29 €

davon Pflegeheim Wachkoma  -229.302,22 €

 

Bilanzkreise Vermögensverwaltungen  192.706,30 €

davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen  112.561,13 €

davon MediCenter Schwäbisch Gmünd  66.687,30 €

davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen  21.002,14 €

davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen  - 7.544,27 €

 

 

2. Verwendung des Jahresergebnisses:

 

a)      Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von

 - 10.145.653,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.

 

b)      Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 229.302,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.

 

c)       Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 112.561,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

d)      Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 66.687,30 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

e)      Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 21.002,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

f)        Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am Ipf entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 7.544,27 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und - sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig - vom Ostalbkreis ausgeglichen.

 

 

3. Der Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR wird entlastet.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das vorläufige Rechnungsergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2020 wurde im Verwaltungsrat in der Sitzung am 11.05.2021 bekannt gegeben.

 

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden am 05.07.2021 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 22.11.2021 erstellt.

 

Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat den Kliniken mit E-Mail vom 12.11.2021 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach einem Abschlussgespräch der Rechnungsprüfung mit den Vorständen Herrn Thomas Schneider und Frau Sylvia Pansow am 22.11.2021 erhielt die Kliniken Ostalb gkAöR mit Schreiben vom 22.11.2021 den endgültigen Schlussbericht, der auch den Fraktionssprechern des Verwaltungsrats übersandt wurde.

 

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:

 

Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2020 der Kliniken Ostalb gkAöR entsprechend § 102 d Abs. 2 GemO i. V. mit § 111 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 GemO i. V. mit § 48 LKrO, § 1 Abs. 1 Ziffer 2 GemPrO i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft:

 

Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 3 Abs. 2 GemPrO) beschränkt.

 

Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Verwaltungsrates und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt und sind das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden.

 

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 13.03.2018 waren die als „Kapitalrücklagen“ verbuchten Investitionszuschüsse des Ostalbkreises in die Bilanzposition „Sonderposten“ umzubuchen. Diese Umgliederung wurde beim Jahresabschluss 2019 insoweit begonnen, als die Entnahmen aus der Kapitalrücklage für nicht geförderte Abschreibungen parallel zu der Auflösung der Sonderposten ebenfalls ertragswirksam verbucht wurden. In 2020 erfolgte nun im letzten Schritt die Umbuchung der in der Kapitalrücklage enthaltenen Investitionskostenzuschüsse des Trägers auf ein neues Sonderpostenkonto in der Bilanz.

 

Unverändert blieb die Entnahme der Trägerzuschüsse für Instandhaltungen und für Betriebsmittelzinsen aus der Kapitalrücklage gemäß Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004. Ebenfalls wie bisher sofort abgezogen wurde gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.10.2006 der Trägerzuschuss zu den Prüfungsgebühren.

 

Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Kliniken Ostalb gkAöR steht seitens der Stabsstelle Rechnungsprüfung nichts im Wege.

 

 

Verlustausgleich für die Vermögensverwaltung Bopfingen

 

Im Bilanzkreis der Vermögensverwaltung Bopfingen wird die Vermietung und Bewirtschaftung der Immobilie Klinik am Ipf geführt. Aufgrund der nicht vollständigen Vermietung (z. B. ehemaliger OP-Bereich der Klinik) und wegen des Alters und Gesamtzustandes des Gebäudes erforderlichen Reparaturen und Instandhaltungen in den vergangenen Jahren ergaben sich Bilanzverluste, die auf neue Rechnung vorgetragen bzw. vom Ostalbkreis ausgeglichen wurden. Auch das Wirtschaftsjahr 2020 wurde mit einem Verlust i. H. v. - 7.544,27 € abgeschlossen.

 

Da weitere Instandhaltungsarbeiten am Gebäude anstehen und es nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum die aufgelaufenen Verluste durch Gewinne im Bilanzkreis ausgeglichen werden können, wird vorgeschlagen, den im Wirtschaftsjahr 2020 entstandenen Verlust i. H. v. - 7.544,27 € durch den Ostalbkreis auszugleichen, sobald und soweit dies nach dem EU-Beihilfenrecht möglich ist.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Schneider, Vorstand

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dollmann, Stabsstelle Rechnungsprüfung

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender