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Vorlage - 225/2021  

 
 
Betreff: Zwischenbericht Jugendhilfeplanung - Teilplan Jugendarbeit
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
08.12.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Jugendarbeit soll alle junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern, zur Selbstbestimmung befähigen sowie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Die Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Das am 10.06.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG – sieht außerdem vor, dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote der Jugendarbeit auch für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden sollen.

 

Kinder- und Jugendarbeit bedarf der stetigen Weiterentwicklung entsprechend der Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der gesellschaftlichen Entwicklungen. In diesem Sinne hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2020 beschlossen, das Thema Jugendarbeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung näher zu beleuchten. In dieser Sitzung brachten die Ausschussmitglieder deutlich zum Ausdruck, dass die Beteiligung der Jugend wichtig ist sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen, die aus dem Planungsprozess resultieren.

 

 

II. Bisheriger Planungsverlauf und aktueller Stand

 

Nach den erforderlichen Vorarbeiten fand am 09.06.2021 die konstituierende Sitzung der begleitenden Arbeitsgruppe statt. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, des Kreisjugendrings Ostalb e.V., der Vereine und Verbände, der Hauptamtlichen in der Jugendarbeit und der Landkreisverwaltung (Sozialdezernentin, Jugendreferat, Geschäftsbereich Jugend und Familie, Beauftragte für Chancengleichheit, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Integrationsbeauftragte, Sozialplanung) zusammen. In dieser Sitzung wurden insbesondere die Planungskonzeption und die Erhebungsbögen abgestimmt.

 

Vor der Sommerpause wurden insgesamt vier Online-Erhebungen durchgeführt:

 

-          Offene Kinder- und Jugendarbeit: Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

-          Verbandliche Jugendarbeit

-          Jugendarbeit auf Stadt- und Gemeindeebene

-          Jugendbefragung.

 

Insbesondere die Jugendbefragung wurde im Sinne der Jugendbeteiligung öffentlich beworben und breit gestreut.

 

Die Ergebnisse der Erhebungen werden derzeit noch ausgewertet und erste Folgerungen daraus abgeleitet. Die Arbeitsgruppe Jugendarbeit wird sich dann mit den Ergebnissen intensiver befassen und den weiteren Fahrplan festlegen.

 

Die Erstellung des Ergebnisberichts ist nach Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Jugendarbeit in der ersten Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten werden über den Etat der Sozialplanung (3110010000/42910000) abgewickelt.

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat