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Vorlage - 224/2021  

 
 
Betreff: Bericht zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeines

 

Bildung und Teilhabe am sozialen Leben ist maßgeblich für die individuellen Lebenschancen und legt den Grundstein für die Zukunft eines jeden Kindes.

 

So umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen. Außerdem ist der persönliche Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten und eine ergänzende angemessene Lernförderung im Paket enthalten. Auch der Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen sowie in Kindertageseinrichtungen und die Hilfen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft sind für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt.

 

Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz

 

Das Starke-Familien-Gesetz ist für die Bildungs- und Teilhabeleistungen zum 01.08.2019 in Kraft getreten.

 

Ziel des Starke-Familien-Gesetz ist es, möglichst alle anspruchsberechtigten Familien mit den ihnen zustehenden Leistungen zu versorgen und allen Kindern gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

 

Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

  • Wegfall des Eigenanteils bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung (bisher: 1 Euro pro Mittagessen)
  • Wegfall des Eigenanteils bei den Schülerbeförderungskosten (bisher: 5 Euro pro Monat)
  • Erhöhung des Bedarfs für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf 150 Euro (bisher: 100 Euro) – Fortschreibung des persönlichen Schulbedarfs im Jahr 2021 auf 154,50 Euro.
  • Erhöhung des Bedarfs zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf 15 Euro pro Monat (bisher: 10 Euro)
  • Prüfung des Anspruchs auf ergänzende Lernförderung unabhängig von der Versetzungsgefährdung soweit die Schule den Bedarf bestätigt

 

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II umfasst als Grundantrag die Bildungs- und Teilhabeleistungen. Für die Familien reduziert sich somit der Aufwand für die Antragstellung merklich. Mit wenigen Nachweisen können Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jahr 2021

 

Im Jahr 2021 wurden 9.189 Bildungs- und Teilhabeleistungen in 885 Bedarfsgemeinschaften positiv beschieden.

 

Die Beihilfen für den Schulbedarf (Schulpauschalen) werden im Rechtskreis SGB II ohne Antrag gewährt. So wurden 4.169 Schulpauschalen im Februar und August 2021 von Amtswegen bewilligt.

 

Insgesamt wurden dieses Jahr Leistungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 881.246,49 Euro ausgezahlt (Stand 31.10.2021).

 

Trotz der pandemiebedingten zeitweisen Schließungen von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einschränkungen bei Kulturveranstaltungen, waren die am häufigsten beantragten Leistungsarten die Schülerbeförderungskosten, der Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

 

Die Leistungen für Bildungen und Teilhabe werden gut angenommen. Schulen, Vereine und andere Netzwerkpartner arbeiten eng mit den anspruchsberechtigten Familien und den Ansprechpartnern im Jobcenter Ostalbkreis zusammen.

 

Bildungs- und Teilhableistungen während der Covid19-Pandemie

 

Im Bereich Bildung und Teilhabe brachte die Covid19-Pandemie folgende Veränderungen mit sich:

 

-          Ausflüge und Klassenfahrten: Während der Corona-Pandemie ist die Nachfrage zur Kostenübernahme für ein- und mehrtätige Ausflüge sowie Klassenfahrten situationsbedingt stark zurückgegangen. Unter den gültigen jeweiligen Verordnungen waren nach Öffnung der Kindertagesstätten und Schulen Ausflüge bzw. Klassenfahrten nur sehr schwer umsetzbar, so dass eintägige Ausflüge bis zum Ende des Kindergarten-/Schuljahres 2020/2021 kaum stattgefunden haben und mehrtätige Klassenfahrten komplett entfallen sind.

 

-          Dezentrale Mittagsverpflegung: Aufgrund der Corona-Pandemie war während der Schließungen der Schulen und Kindergärten eine dezentrale, nicht in Gemeinschaft eingenommene, Mittagsverpflegung möglich. Die Kosten für das Mittagessen inklusive Lieferkosten waren im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernahmefähig.

 

-          Schülerbeförderungskosten: Der Beitragseinzug der Eigenanteile für das Ostalb-Abo, die Schulwegsicherheitskarte und die Schülermonatskarte ist im Februar und Mai 2021 entfallen.

 

-          Lernförderung: Durch die Schulschließungen besteht vermehrt der Bedarf auf Lernförderung für Schülerinnen und Schüler. Es ist ein starker Anstieg der Inanspruchnahme der außerschulischen Lernförderung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jahr 2021 erkennbar.

 

Im Mai 2021 startete das Pilotprojekt „Ausbau der Lernförderung“ durch das Jobcenter Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro Ostalb, den Volkshochschulen Aalen und Schwäbisch Gmünd an zwei Pilotschulen im Kreis (Schillerschule in Aalen und Klösterleschule in Schwäbisch Gmünd). Ziel des Projekts ist, allen Schüler passende und zugleich leistbare Angebote zur Lernförderung im Ostalbkreis zu unterbreiten. Der Zugang zur Nachhilfe sollte für alle möglichst unkompliziert sein.

Die außerschulische Lernförderung wurde für Kinder im Sozialleistungsbezug (Leistungen nach dem SGB II, Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG) im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen. Kinder, die keine Sozialleistungen bezogen, waren vom Pilotprojekt nicht ausgenommen. Die Nachhilfe der Kinder ohne Sozialleistungsbezug wurde durch private Spenden finanziert und durch das Bildungsbüro Ostalb an den Nachhilfeanbieter erstattet.

Die Volkshochschulen starteten als Nachhilfeanbieter in beiden Schulen mit mehreren Kleingruppen. Beide Pilotschulen führen einen schulischen Ganztagesbetrieb. Die Lernfördereinheiten von jeweils 45 Minuten erfolgten in den freien Stunden zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Die Schüler wurden von den Nachhilfelehrern der VHS, in enger Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer der Schule, angelehnt am aktuell laufend behandelten Schulstoff unterrichtet.

 

Auch im Schuljahr 2021/2022 benötigen viele Schülerinnen und Schüler eine ergänzende außerschulische Lernförderung um ein ausreichendes Lernniveau zu halten. Alle Familien im laufenden SGB II Leistungsbezug wurden im September 2021 schriftlich über den gesamten Leistungskatalog der Bildungs- und Teilhabeleistungen informiert. Die Sachbearbeiterinnen im Bereich Bildung- und Teilhabe beraten bei Bedarf ausführlich zur Kostenübernahmemöglichkeit der außerschulischen Lernförderung.

 

 

Digitalisierungsprojekt

 

Bildung und Teilhabe-App im Ostalbkreis

 

 

 

 

 

In Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Ostalbkreis und Peakconcepts GmbH im Innovationszentrum der Hochschule Aalen wurde im Jahr 2021 die Informations-App entwickelt.

Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket im Ostalbkreis sind nun bequem und kostenfrei auf dem Smartphone abrufbar. Die App wurde pünktlich zum neuen Schuljahresstart am 13.09.2021 veröffentlicht.

 

Die Informations-App wird in den kommenden Monaten weiterentwickelt. Es wird zukünftig eine Online-Antragstellung möglich sein.

 

Fazit und Ausblick

 

Um dem Beratungsauftrag nach § 14 SGB II gerecht zu werden und so vielen Menschen wie möglich den Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen zu ermöglichen, wird bereits im Zuge der Neuantragsberatung über das BuT-Leistungsspektrum beraten und informiert. Die Integrationsberater beraten zusätzlich im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit Familien zu den Leistungen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist auch das spezialisierte Bildungs- und Teilhabeteam des Jobcenters, welches die beantragten Leistungen bearbeitet und bewilligt. Mit Spezial- und Fachwissen beraten und unterstützen sie Kunden und Kollegen, bedienen gewachsenen Netzwerkstrukturen und koordinieren die übergreifende Kommunikation aller Akteure die im Bereich Bildung- und Teilhabe tätig sind. Sie informieren beispielsweise an Elternabenden in Kindergärten und Schulen und klären über die aktuelle Gesetzesgrundlage auf.

 

Die Bildungs- und Teilhableistungen werden vom Landratsamt Ostalbkreis und der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd ausgezahlt. Es besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter (Leistungen nach dem SGB II), dem Geschäftsbereich Soziales (Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld/KIZ), dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung (Leistungen nach dem AsylBlG) sowie der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd. Für den Bereich des Wohngeldes besteht eine Abordnung zur Auszahlung der BuT-Leistungen an die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd. Für den gegenseitigen Austausch und zur innerorganisatorischen Weiterentwicklung findet regelmäßig ein „runder Tisch BuT“ statt.

 

Im Jahr 2022 soll die Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr deutlich gesteigert werden. Kinder sollen Freude an Bewegung erleben, Kontakt zu anderen Kindern aufbauen und eigene Begabungen entdecken. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit sollen gefördert werden.

 

Ziel ist es auch die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Ostalbkreis und den Netzwerkpartnern noch weiter zu intensivieren. Es werden (sofern pandemiebedingt möglich) Informationsveranstaltungen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für Familien und für Netzwerkpartner angeboten.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Bund erstattet die Kosten für die Aufwendungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen und deren Verwaltungsaufwand über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Die Ist-Ausgaben für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und für die Kinderzuschlags- und Wohngeldkinder (ohne Verwaltungskosten) werden in ein Revisionsverfahren einbezogen.      

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat