Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation und Allgemeines
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde zum 01.01.2019 mit dem § 16i SGB II ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt, das zum Teil durch einen Passiv-Aktiv-Transfer finanziert wird. Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist, dass Mittel für „passive Leistungen“, also für Arbeitslosengeld II und für Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, zusätzlich zur Förderung von SGB II-Beziehern herangezogen werden können.
Wohnraumsuche und Wohnraumsicherung sind überdurchschnittlich häufig Thema in den Beratungsgesprächen bei Integrations- oder Leistungsberatern im Jobcenter Ostalbkreis. Eine nicht gesicherte bzw. eine zu teure Unterkunft und die damit verbundene Suche ist für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln und oftmals weiteren Hemmnissen (Alleinerziehung, Krankheit, ungepflegtes Äußeres) eine schwer zu überwindende Hürde im Alltag. Sie führt allzu oft zu Resignation und noch größeren finanziellen Einbußen (z.B. bei Verbleib in einer zu teuren Wohnung).
Aus diesem Grund hat das Jobcenter Ostalbkreis in Zusammenarbeit mit der Caritas Ost-Württemberg das Projekt „Wohnen“ entwickelt. Unter Einsatz von eingesparten kommunalen Mitteln im Rahmen des § 16i SGB II werden Jobcenter-Kunden von Mitarbeitern der Caritas individuell beraten und begleitet, wenn es darum geht, Zugang zu angemessenem Wohnraum zu finden oder vorhandenen Wohnraum zu erhalten.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 05.12.2019 wurde der Finanzierung des Projekts mit jährlich bis zu 70.000 € aus den eingesparten KdU-Mitteln einstimmig zugestimmt.
Zielsetzung, Inhalt und bisherige Umsetzung
Ziel des Projekts „Wohnen“ ist es, Leistungsempfänger nach dem SGB II bei der Sicherung des bisherigen Wohnraums oder bei der Suche nach neuem, angemessenen Wohnraum zu unterstützen. Resignation, Ängste und Vorurteile sollen abgebaut werden, so dass bestenfalls eine Stabilisierung der Lebensumstände erfolgt und die Integration in den Arbeitsmarkt wieder in den Fokus rücken kann.
So erhalten SGB II Empfänger, die im Beratungsgespräch bei ihrem Integrations- oder Leistungsberater erstmalig oder immer wieder von Problemen im Zusammenhang mit dem Themen Wohnen berichten, einen Gutschein ausgehändigt, mit welchem sie unverbindlich und völlig freiwillig einen Termin bei der Caritas Ost-Württemberg vereinbaren können.
Dort erfolgt in einer Erstberatung eine Bestandsaufnahme und die Hilfesuchenden werden unter anderem bei Themen wie beispielsweise:
- Vermittlung zwischen Vermieter und Mieter - Hilfe bei Antragstellungen zur Sicherung der Unterkunft - Ermittlung des Bedarfs an angemessenem Wohnraum - Hilfe bei der Zusammenstellung einer Bewerbermappe für die Wohnungssuche - Anforderung der kostenlosen Datenkopie der Schufa
unterstützt und beraten. Hierzu beschäftigt die Caritas Ost-Württemberg aktuell zwei Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 75%. Mit Hilfe einer Checkliste stellen das Jobcenter und die Caritas sicher, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen.
Einen überaus wichtigen Baustein in der Beratungsarbeit stellen die drei Coachingmodule dar, die je nach individueller Problemstellung angeboten und in Kleingruppen von bis zu 6 Personen durchgeführt werden („Die Wohnungssuche“ – „Das Mietverhältnis“ – „Eingezogen – und jetzt?“). Ein Workbook, welches im Anschluss behalten und mitgenommen werden kann, enthält nochmals alle wichtigen Informationen schriftlich zusammengefasst. Ehrenamtliche „Wohnbegleiter“ komplettieren das Beratungsangebot. Diese sind ebenfalls Ansprechpartner zum Thema Wohnen, begleiten, motivieren und unterstützen bspw. auch bei Terminen vor Ort.
Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 wurden 141 Gutscheine vom Jobcenter Ostalbkreis für SGB II Kunden ausgestellt, daraus resultierten insgesamt 77 Erstberatungsgespräche bei der Caritas. Von diesen Fällen konnten inzwischen 35 abgeschlossen werden; in 15 Fällen mit neuem Wohnraum. Der Schwerpunkt in der Beratungsarbeit lag bei der Wohnraumsuche und der Mietvertragskündigung. Mietschulden, Energieschulden und Räumungsklagen spielten dagegen eher eine untergeordnete Rolle. Die Teilnehmenden waren überwiegend alleinstehend oder alleinerziehend. Insgesamt waren jedoch auch 66 Kinder in den Bedarfsgemeinschaften mit betroffen. 48 % haben einen Migrationshintergrund.
Das Konzept „Wohnen“ ergänzt die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung „TürÖffner - Kirchliche Wohnrauminitiative“ des Landkreises mit der Caritas Ost-Württemberg vom 10.12.2018.
Fazit und Ausblick
Das Thema „Wohnen“, insbesondere die Suche nach angemessenem Wohnraum, ist für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ein schwieriges und emotional belastendes Thema, welches oftmals auch mit finanziellen Einbußen einhergeht. Trotz des aktuell noch andauernden Maßnahmepakets der Bundesregierung aufgrund der COVID-19-Pandemie (Sozialschutzpakete, § 67 SGB II), wonach unter anderem aktuell keine Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden, haben nach wie vor viele Leistungsempfänger Problematiken im Zusammenhang mit dem Thema „Wohnen“. Das Projekt der Caritas Ost-Württemberg ist ein sehr niederschwelliges Beratungsangebot, welches die Integrations- und Leistungsberatung des Jobcenter Ostalbkreis passgenau ergänzt. Der Austausch zwischen den Integrations- und Leistungsberatern mit den Fachkräften der Caritas Ostwürttemberg findet in jedem Einzelfall statt und so konnten bisher in vielen Fällen Lösungen erarbeitet und auf den Weg gebracht werden, um wieder Raum für gute Integrationsarbeit zu schaffen.
Um auch die Menschen zu erreichen, denen es schwerfällt, den Weg in die Beratung der Caritas Ost-Württemberg zu finden oder auch Vertrauen zu einer weiteren Beratungsfachkraft zu entwickeln, wurde neu der Gutschein „Coaching“ entwickelt. Mit diesem kann ein SGB II-Kunde auch ohne vorher das Beratungsangebot der Caritas wahrzunehmen sich für einen Workshop anmelden. Oftmals entstehen in den Kleingruppen der Workshops Gespräche, aus denen dann wiederum ein sich anschließendes Beratungsgespräch ergibt. Dieser Gutschein ergänzt den bereits bestehenden Gutschein „Wohnen“ als weiteres niederschwelliges Angebot.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung der Beratung und Unterstützung von wohnungssuchenden SGB II-Kunden durch die Caritas Ost-Württemberg erfolgt durch die Verwendung der eingesparten KdU im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.01.02.00 „Wohnraumbeschaffung“ bis 2024 jährlich 70.000 € zusätzlich im Haushalt des Jobcenters Ostalbkreis eingeplant. Für das Jahr 2020 wurden 45.404,00 Euro Projektmittel abgerechnet.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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