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Vorlage - 221/2021  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.

 

Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der

Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:

 

     das Verwaltungsbudget

     das Eingliederungsbudget

  • Allgemeine Eingliederungsleistungen nach SGB II
  • Sonderzuteilung für § 16e SGB II in der Fassung bis 31.03.2012

(unbefristeter Beschäftigungszuschuss)

 

     Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

     die passiven Leistungen

  • Arbeitslosengeld II
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2022 eingeplanten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2022 vom 23. Juni 2021 ermittelt und sind laut einer vorläufigen Berechnung der Zuteilung durch Bundesmittel gedeckt.

 

Eine endgültige Mittelzuteilung erfolgt jedoch erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022. Durch die Bundestagswahl und die darauffolgende Regierungsbildung werden sich die Verabschiedung und das Inkrafttreten jedoch auf das Jahr 2022 verschieben, weshalb zunächst mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen ist.

 

Mit der genauen Mittelzuteilung in den Bereichen Verwaltungs- und Eingliederungsbudget ist daher erst im Frühjahr 2022 zu rechnen.

 

Verwaltungsbudget

 

Im Verwaltungsbudget werden für das Jahr 2022 Gesamtausgaben in Höhe von 14.000.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2021 (14.536.100 €) wurde der Planansatz gesenkt. Aufgrund des erwarteten deutlichen Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften wurden für das Jahr 2021 insgesamt 13 zusätzlichen Stellen eingeplant, die bei Bedarf besetzt werden sollten. Der deutliche Anstieg der Bedarfsgemeinschaften blieb jedoch aus, sodass die zusätzlichen Stellen nicht besetzt wurden und die tatsächlichen Verwaltungskosten klar unterhalb des Planansatzes für 2021 liegen werden. Für das Jahr 2022 wurde auf die 13 zusätzlichen Stellen verzichtet.

 

Das Budget in Höhe von 14.000.000 € finanziert sich aus 11.870.000 € Bundesmitteln sowie 2.130.000 € Anteil des Landkreises. Dies entspricht der im SGB II geregelten Aufteilung von 84,8 % Bundesanteil und 15,2 % kommunalem Finanzierungsanteil.

 

Eingliederungsbudget

 

Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 5.245.000 € eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 245.000 €. Den Ausgaben wurden im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2022 in der Sitzung des Ausschusses vom 05.10.2021 bereits zugestimmt.

 

 

 

Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

 

Ebenfalls in der Ausschuss-Sitzung vom 05.10.2021 wurde beschlossen, dass die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis auch im Jahr 2022 fortgesetzt wird. Das Arbeitslosenzentrum wird überwiegend aus Landesmitteln über das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ gefördert. Bei der Unterstützung durch den Ostalbkreis werden KdU-Mittel, die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingespart werden, im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesetzt. Die Ausgaben in Höhe von 15.000 € werden hierfür unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ eingeplant.

 

 

Passive Leistungen

 

Der Planansatz 2022 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 43.650.000 € (2021: 45.350.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosengeld II die Aufwendungen für Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten. Außerdem enthält der Ansatz 350.000 €, die als Passivleistungen für Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) aktiviert werden und somit durch einen Passiv-Aktiv-Transfer das Eingliederungsbudget entlasten.

 

Für das Jahr 2021 wurde aufgrund der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie mit einer Verschärfung der Situation auf dem Arbeitsmarkt und somit mit einem deutlichen Anstieg der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Waren es im Jahresdurchschnitt 2019 noch 4.948, stieg die Anzahl 2020 bereits auf 5.228 Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bezug. Im Hinblick auf ein mögliches Ende des Kurzarbeitergeldes und das Auslaufen des ALG I-Anspruchs vieler Arbeitsloser wurden für das Jahr 2021 durchschnittlich 6.100 Bedarfsgemeinschaften prognostiziert. Die mehrmalige Verlängerung des Kurzarbeitergeldes durch den Bund sowie weitere Konjunktureffekte führten jedoch dazu, dass nur ein leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen war und die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt 2021 daher deutlich unterhalb der damaligen Prognose liegen wird. Für das Jahr 2022 werden durchschnittlich 5.550 Bedarfsgemeinschaften prognostiziert. Die Ansätze für passive Leistungen im Jahr 2022 wurden daher gegenüber den Haushaltsansätzen für das Jahr 2021 entsprechend gesenkt.

 

Der Ansatz für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie einmalige Leistungen für Erstausstattungen Bekleidung und Wohnung beträgt 28.990.000 € (2021: 30.130.000 €).

 

Aufgrund der in der Planung geringeren KdU-Ausgaben und des Wegfalls der KdU-Erstattung für Geflüchtete wird mit einer niedrigeren Bundesbeteiligung gerechnet. Diese wird für das Jahr 2022 im Kreishaushalt mit einem Ansatz von 18.500.000 € (2021: 19.800.000 €) veranschlagt.

 

Im Bereich Kosten der Unterkunft werden neben der Bundesbeteiligung weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land sowie Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen) in Höhe von insgesamt 4.196.000 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2022 durch den Ostalbkreis 6.294.000 € beträgt.

 

Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz KdU auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Der Ansatz 2022 für Bildung und Teilhabe bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und beträgt 1.000.000 €. Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.

 

 

 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2022

Mittelansatz 2022

Mittelansatz 2021

Veränderung

Verwaltungsbudget

Bund

= 11.870.000 €

Ostalbkreis

= 2.130.000 €

14.000.000 €

14.536.100 €

-536.100 €

 

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

5.245.000 €

 

5.360.000 €

 

-115.000 €

 

Landesprogramm

„Gute und sichere

 Arbeit“

Ostalbkreis 100%

 

15.000 €

 

15.000 €

 

0 €

Passive Leistungen

Arbeitslosengeld II

Bund

= 41.065.000 €

Rückforderungen

= 2.585.000 €

43.650.000 €

 

45.350.000 €

 

-1.700.000 €

Passive Leistungen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

Bund

= 18.500.000 €

Land BW

= 2.000.000 €

Rückforderungen

= 2.196.000 €

Ostalbkreis

= 6.294.000 €

28.990.000 €

 

30.130.000 €

 

-1.140.000 €

Passive Leistungen Bildung und Teilhabe

Bundesbeteiligung in KdU enthalten

 

Rückforderungen

= 25.000 €

1.000.000 €

 

1.000.000 €

 

0 €

Gesamt

 

 

92.900.000 €

 

96.391.100 €

 

-3.491.100 €

     


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Tabellenübersicht

 

 

 

 


Anlagen

 

--

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat