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Vorlage - 219/2021  

 
 
Betreff: Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Fleischhygiene-Gebühren)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Beteiligt:Geschäftsbereich Kämmerei
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit Gebührenverzeichnis

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neufassung der Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs Kenntnis.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Landratsamt Ostalbkreis als untere Verwaltungsbehörde erhebt derzeit Fleischhygiene-Gebühren auf Basis der am 01.04.2017 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Kalkulationsbasis 2015).

 

Grundlage für den Erlass der Gebührenverordnung ist § 4 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. § 8 des Landesgebührengesetzes i. V. mit Artikel 79 und 80 der Verordnung (EU) 2017/625. Das EU-Gebührenrecht ermächtigt zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren.

 

Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum 1. Januar 2022.

 

Die Gebührenanpassungen sind im Wesentlichen auf die Entgelterhöhungen des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) und auf Preissteigerungen beim Material zurückzuführen. Seit der letzten Kalkulation wurden die Vergütungen um insgesamt 9,21 % angehoben.

 

Ausblick

Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Ostalbkreis erfolgt in der ambulanten Fleischbeschau (Metzgereien außerhalb des Schlachthofs) durch Praktiker, die vom Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung als amtliche Tierärzte beschäftigt sind. Derzeit wählen die Schlachtbetriebe ihre Schlachtzeiten frei nach Wochentag und Uhrzeit, wodurch ein erheblicher Aufwand an Personal- und Fahrtkosten entsteht.

 

Aufgrund des stark nachlassenden Interesses beim Untersuchungspersonal (amtliche Tierärzte und Fachassistenten) an dieser Tätigkeit sowie aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens zahlreicher Beschäftigter altershalber kann diese Aufgaben nur noch unter größten Schwierigkeiten sichergestellt werden.

 

Als Alternative muss ggf. zukünftig zur Reduktion der Kosten und zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung die Vergabe von Schlachtzeiten an die Schlachtbetriebe orientiert an organisatorisch optimierten Routen angedacht werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.

 

 

 


Anlagen

 

Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs  mit Gebührenverzeichnis

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dr. Bühlmeyer, Geschäftsbereich 72

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit Gebührenverzeichnis (190 KB)