Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neufassung der Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Das Landratsamt Ostalbkreis als untere Verwaltungsbehörde erhebt derzeit Fleischhygiene-Gebühren auf Basis der am 01.04.2017 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Kalkulationsbasis 2015).
Grundlage für den Erlass der Gebührenverordnung ist § 4 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. § 8 des Landesgebührengesetzes i. V. mit Artikel 79 und 80 der Verordnung (EU) 2017/625. Das EU-Gebührenrecht ermächtigt zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren.
Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum 1. Januar 2022.
Die Gebührenanpassungen sind im Wesentlichen auf die Entgelterhöhungen des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) und auf Preissteigerungen beim Material zurückzuführen. Seit der letzten Kalkulation wurden die Vergütungen um insgesamt 9,21 % angehoben.
AusblickDie Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Ostalbkreis erfolgt in der ambulanten Fleischbeschau (Metzgereien außerhalb des Schlachthofs) durch Praktiker, die vom Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung als amtliche Tierärzte beschäftigt sind. Derzeit wählen die Schlachtbetriebe ihre Schlachtzeiten frei nach Wochentag und Uhrzeit, wodurch ein erheblicher Aufwand an Personal- und Fahrtkosten entsteht.
Aufgrund des stark nachlassenden Interesses beim Untersuchungspersonal (amtliche Tierärzte und Fachassistenten) an dieser Tätigkeit sowie aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens zahlreicher Beschäftigter altershalber kann diese Aufgaben nur noch unter größten Schwierigkeiten sichergestellt werden.
Als Alternative muss ggf. zukünftig zur Reduktion der Kosten und zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung die Vergabe von Schlachtzeiten an die Schlachtbetriebe orientiert an organisatorisch optimierten Routen angedacht werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.
Anlagen
Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit Gebührenverzeichnis
Sichtvermerke
gez. Dr. Bühlmeyer, Geschäftsbereich 72 gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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