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Vorlage - 207/2021  

 
 
Betreff: Fortschreibung Nahverkehrsplan: Entwurfsfassung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
19.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Beschlussfassung zur Übertragung des Entwurfes zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in das offizielle Anhörverfahren an den Kreistag (Sitzung: 9. November 2021).

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Bearbeitung der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geht nunmehr in eine abschließende Phase.

 

Diese sieht im Kern vor, analog zu den im Koalitionsvertrag ausgedrückten Landesvorstellungen, den ÖPNV kreisweit auszubauen. In der Folge ist sowohl der Stadt- als auch der Regionalverkehr in seiner Angebotsqualität zu stärken und bei Möglichkeit effizienter zu gestalten.

 

An dieser Stelle soll das weitere terminliche Vorgehen und Verfahren skizziert werden:

 

Als nächster Schritt erfolgt am 14. Oktober die Präsentation und Diskussion der Entwurfsfassung im gemeinsamen Lenkungskreis, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses, dem beauftragten Beratungsbüro und der Landkreisverwaltung. Die Busunternehmen bzw. die Gesellschafter von OstalbMobil sollen ebenfalls am 14. Oktober über den Entwurf informiert werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 19. Oktober 2021 wird die vorliegende Entwurfsfassung sowie das Ergebnis der Sitzung des Lenkungskreises und der Information der Busunternehmen eingebracht.

 

Aufgrund der kreispolitischen Bedeutung soll der Entwurf nicht, wie ursprünglich angedacht, im Ausschuss in das offizielle Anhörverfahren („Träger öffentlicher Belange“ etc.) übertragen werden. Dieser Schritt ist für die Kreistagssitzung am 9. November vorgesehen.

 

Hieran schlösse sich unmittelbar das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 12 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) des Landes Baden-Württemberg an.

 

Am 25. November wird der Entwurf in einer Sondersitzung im Format „Bürgermeisterdienstbesprechung“ mit den kreisangehörigen Kommunen besprochen.

 

Eine Beschlussfassung ist in der ersten Kreistagssitzung im kommenden Jahr, nach jetzigen Planungsstand für den 8. März 2022 vorgesehen. Bei Bedarf ist eine Sondersitzung, bereits im Februar denkbar. 

 

 

Verfahren der weiteren ÖPNV-Umsetzung

 

Aus diesem Verfahren ergibt sich nachfolgend dargestellter Umgang mit den weiteren Prozessen zur Planung und Umsetzung. Die Erstellung der Verkehrskonzepte wird ungeachtet dessen in den Raumschaften parallel vorangetrieben, ist aber inhaltlich vom Komplex „Nahverkehrsplan“ abzugrenzen.

 

Von Bedeutung ist ein signifikanter Fortschritt bis Ende 2023 in Hinblick auf die auch weiterhin im Nahverkehrsplan verankerte Linienbündelungskonzeption und der damit verbundenen relevanten Zeitpunkte in Bezug auf die Laufzeitentreppe.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine

 

 

 

 


Anlagen

 

Keine

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat