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Vorlage - 205/2021  

 
 
Betreff: B 466 Ortsumfahrungen Neresheim und Ohmenheim
- Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.11.2021 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Resolution der Stadt Neresheim zu den Ortsumfahrungen von Neresheim und Ohmenheim im Zuge der B466

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Kreistag stellt die Notwendigkeit einer Verkehrsentlastung in den Ortsdurchfahrten von Neresheim und Ohmenheim im Zuge der B 466 fest.

 

2. Der Kreistag unterstützt die Forderung der Stadt Neresheim, dass die Ortsumfahrungen - bei nächster Möglichkeit - in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen werden sollen.

 

3. Der Kreistag wird sich bei dieser nächst bietenden Gelegenheit (im Rahmen einer Fortschreibung oder einer Evaluierung des Bundesverkehrswegeplanes) für die Aufnahme weiterer Streckenabschnitte mit einem extrem hohen Verkehrsaufkommen einsetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Bundesstraße B 466 durchquert in ihrem Verlauf von Heidenheim bzw. der BAB A7 nach Nördlingen und weiter in Richtung Mittelfranken die Ortslagen von Neresheim und Ohmenheim. Eine hohe Durchgangsverkehrsbelastung mit hohem Schwerverkehrsanteil trifft im Bereich der Hauptstraße auf den eng bebauten Stadtkern von Neresheim. Die Nutzung als Einkaufs- und Geschäftsstraße, der Zugang zum Rathaus und zur Gastronomie sind aufgrund der geringen Fahrbahn- und Gehwegbreiten deshalb nur eingeschränkt möglich. Eine Verödung der Innenstadt steht zu befürchten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Gründen des Lärmschutzes wurde bereits 2014 für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet. Gleichwohl bleiben die Verhältnisse für die Fußgänger beängstigend, wenn sich zwei 40-Tonner begegnen, und die Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner hoch.

 

 

 

 

Nach den Verkehrserhebungen und Auswertungen für die großräumige Verkehrsuntersuchung zur B 29n Röttingen - Nördlingen ergeben sich nachstehende Belastungen auf der B 466 (LKW-Belastungen in Klammern):

 

     Analysejahr 2020   Prognosejahr 2035

 

westlicher Stadteingang  9.300 Kfz/Tag   13.000 Kfz/Tag

         (900 Kfz/Tag)       (1.150 Kfz/Tag)

 

Hauptstraße    8.300 Kfz/Tag   11.800 Kfz/Tag

         (770 Kfz/Tag)       (1.010 Kfz/Tag)

 

Nördlinger Straße   5.700 Kfz/Tag     8.800 Kfz/Tag

         (550 Kfz/Tag)         (680 Kfz/Tag)

 

OD Ohmenheim   4.300 Kfz/Tag     6.600 Kfz/Tag

         (440 Kfz/Tag)         (500 Kfz/Tag)

 

 

Die hohen Verkehrsbelastungen werden nach dieser Prognose also noch deutlich ansteigen.

 

Das Mobilitätsverhalten wird sich im ländlichen Raum mangels finanzierbarer alternativer Angebote in der Fläche nicht wesentlich verändern lassen. Eine nennenswerte Reduzierung im motorisierten Individualverkehr entgegen dem aufgezeigten Trend ist daher nicht zu erwarten. Im Güterverkehr wird bei weiterem Wirtschaftswachstum der mittelständischen Gewerbe- und Industriebetriebe in der Region der Transportbedarf weiter ansteigen. Damit sind auch beim LKW-Verkehr noch Zuwächse zu erwarten.

 

Die Prognose kann daher als realistisch angesehen werden. Es besteht also Handlungsbedarf zur Entlastung der Ortsdurchfahrten.

 

Mit den Ortsumfahrungen kann in Neresheim der Verkehr um rund 40 %, beim Schwerverkehr um 55 % verringert werden. In Ohmenheim beträgt die Entlastung knapp 70 % beim Gesamtverkehr, beim Schwerkehr fast 100 %, es verbleibt nur noch der Quell- und Zielverkehr in die Ortschaft auf der alten Strecke. Die Entlastungswirkung ist also hoch.

 

 

Damit Bundesstraßenumgehungen geplant werden können, muss ihr Bedarf im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) verankert werden. Derzeit sind die Umgehungen von Neresheim und Ohmenheim im BVWP nicht enthalten. Ferner sind weitere Streckenabschnitte im Zuge von Bundesstraßen durch ein extrem hohes Verkehrsaufkommen belastet. Ziel wird es daher sein, bei einer Fortschreibung, die etwa zur Hälfte des Geltungszeitraums des aktuellen BVWP von 2016 bis 2030 zu erwarten ist, die beiden Ortsumgehungen sowie bei Bedarf weitere Streckenabschnitte im Zuge von Bundesstraßen anzumelden. Dann kann in einem Verfahren durch das Bundesministerium für Verkehr, das Kosten und Nutzen z. B. Reisezeitgewinne, Erreichbarkeitsverbesserungen, Entlastung der Wohnbevölkerung von Lärm und Abgasen, aber auch die nachteiligen Auswirkungen wie die Eingriffe in und den Verbrauch von Natur und Landschaft bewertet, die Bauwürdigkeit und die Dringlichkeit ermittelt werden.

 

Der Ostalbkreis will dabei die Stadt Neresheim bei der Ortsumfahrung Neresheim und Ohmenheim sowie weitere Straßenbauprojekte im Zuge von Bundesstraßen auf dem Weg politisch begleiten und unterstützen. Die Stadt Neresheim wird für die Ortsumfahrung Neresheim und Ohmenheim die Machbarkeit untersuchen lassen, um die Datengrundlage für das o. g. Verfahren zu schaffen.

 

Andere Streckenabschnitte an Bundesstraßen im Ostalbkreis mit einem ebenso extrem hohen Verkehrsaufkommen und dem Vorliegen der Antragsvoraussetzungen sollten ebenfalls bei einer Möglichkeit der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes unterstützt sowie zur Aufnahme vorgeschlagen werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Resolution der Stadt Neresheim zu den Ortsumfahrungen von Neresheim und Ohmenheim im Zuge der B 466

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Resolution der Stadt Neresheim zu den Ortsumfahrungen von Neresheim und Ohmenheim im Zuge der B466 (14012 KB)