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Vorlage - 204/2021  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
19.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH wird zugestimmt.

 

  1. Der Vertreter des Ostalbkreises wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH zuzustimmen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) wurde am 17.10.1991 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist das Einsammeln, Transportieren, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen zur Erfüllung der Pflichten des Ostalbkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne von § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG) sowie die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien. Der Unternehmenszweck umfasst auch den Handel, das Makeln und die Vermarktung von Abfällen, Sekundärrohstoffen und anderen Produkten aus dem Ostalbkreis, das Errichten und Betreiben von Abfall- und Sekundärrohstoffbehandlungsanlagen im Ostalbkreis sowie im Rahmen von § 102 Abs. 7 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Betätigung außerhalb des Ostalbkreises.

 

Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.000.000 € ist der Ostalbkreis mit 980.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 49,0 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der GOA mit 49,0 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Änderung des Gesellschaftsvertrags der GOA

 

Laut § 1 Abs. 2 des derzeitigen Gesellschaftsvertrags der GOA ist der Sitz der Gesellschaft in Schwäbisch Gmünd.

 

In der Vergangenheit wurde bereits der Verwaltungssitz der GOA von Schwäbisch Gmünd nach Mögglingen verlegt. Dementsprechend werden seit 2016 die Verwaltungs- und Geschäftsangelegenheiten von Mögglingen aus getätigt. 2021 wurde das Verwaltungsgebäude in Schwäbisch Gmünd verkauft. Als schlüssige Konsequenz soll nun die Verlegung des Firmensitzes der GOA von Schwäbisch Gmünd nach Mögglingen formell vollzogen werden.

 

Daher wird vorgeschlagen § 1 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der GOA wie folgt zu ändern:

 

„Sitz der Gesellschaft ist Mögglingen.“

 

Der Kreistag wird gebeten, der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GOA zuzustimmen.

 

 

Zu 2.) Ermächtigung des Vertreters des Ostalbkreises zur Zustimmung der Änderung des Gesellschaftsvertrags

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des derzeitigen Gesellschaftsvertrags der GOA entscheidet die Gesellschafterversammlung der GOA über die Änderung des Gesellschaftervertrags. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die unter 1.) formulierte Änderung des Gesellschaftsvertrags zu befürworten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat