Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 2.000.000 € ist der Ostalbkreis mit 980.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 49,0 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der GOA mit 49,0 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Änderung des Gesellschaftsvertrags der GOA
Laut § 1 Abs. 2 des derzeitigen Gesellschaftsvertrags der GOA ist der Sitz der Gesellschaft in Schwäbisch Gmünd.
In der Vergangenheit wurde bereits der Verwaltungssitz der GOA von Schwäbisch Gmünd nach Mögglingen verlegt. Dementsprechend werden seit 2016 die Verwaltungs- und Geschäftsangelegenheiten von Mögglingen aus getätigt. 2021 wurde das Verwaltungsgebäude in Schwäbisch Gmünd verkauft. Als schlüssige Konsequenz soll nun die Verlegung des Firmensitzes der GOA von Schwäbisch Gmünd nach Mögglingen formell vollzogen werden.
Daher wird vorgeschlagen § 1 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der GOA wie folgt zu ändern:
„Sitz der Gesellschaft ist Mögglingen.“
Der Kreistag wird gebeten, der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GOA zuzustimmen.
Zu 2.) Ermächtigung des Vertreters des Ostalbkreises zur Zustimmung der Änderung des Gesellschaftsvertrags
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des derzeitigen Gesellschaftsvertrags der GOA entscheidet die Gesellschafterversammlung der GOA über die Änderung des Gesellschaftervertrags. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die unter 1.) formulierte Änderung des Gesellschaftsvertrags zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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