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Vorlage - 193/2021  

 
 
Betreff: Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums
in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
05.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2022 zu.

     

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Land Baden-Württemberg fördert und erprobt bereits seit Jahren neue wie auch bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen mit spezifischen, multiplen Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ein Baustein ist dabei die Unterstützung von Arbeitslosen- und Arbeitslosenberatungszentren aus Landesmitteln zur Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen.

 

Die Arbeitslosenberatungszentren sind kostenlose Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus eröffnen die Arbeitslosenberatungszentren mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen.

 

Ziel ist hierbei Langzeitarbeitslosen im Land Baden-Württemberg eine von den staatlichen Stellen unabhängige und qualitätsgesicherte ganzheitliche Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu ermöglichen und ihnen eine kompetente Begleitung auf dem Weg zur Arbeitsintegration sowie zur Ermöglichung sozialer Teilhabe an die Seite zu stellen.

 

Bereits im Jahr 2012 hat das Sozialunternehmen a.l.s.o. e.V. in Schwäbisch Gmünd den Zuschlag für ein durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Arbeitslosenberatungszentrum erhalten und arbeitet in engem Austausch mit dem Jobcenter Schwäbisch Gmünd zusammen.

 

In den Jahren 2020 und 2021 wurden bis zu zwölf Arbeitslosenberatungszentren in   Baden-Württemberg mit jeweils 50.000 Euro Landesmittel pro Jahr gefördert. Hierzu zählte auch das Arbeitslosenberatungszentrum in Schwäbisch Gmünd. Über dessen Arbeit in den vergangenen Jahren werden Vertreter des Trägers a.l.s.o. e.V. in der Ausschusssitzung berichten.

 

Durch intensives Werben bei der Landesregierung konnte erreicht werden, dass die Förderperiode 2022 durch die Verwendung von Ausgaberesten weiterfinanziert wird. So können die bereits geförderten Arbeitslosenberatungszentren noch einmal für ein weiteres Jahr unter den gleichen Förderbedingungen wie bisher unterstützt werden. Die Fördersumme wird dabei um 1.000 Euro pro Standort erhöhen.

 

In den vergangenen Jahren war eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung. Daher wurde das Arbeitslosenberatungszentrum durch jährliche Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd in Höhe von 5.000 Euro sowie des Ostalbkreises in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Hierfür wurden die im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesparten Mittel des Ostalbkreises eingesetzt.

 

Der kommunale Passiv-Aktiv-Transfer sieht vor, dass die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingesparten Kosten der Unterkunft für die Förderung und Unterstützung von anderen SGB II-Leistungsberechtigten eingesetzt werden.

Eine solche kommunale Unterstützung wird auch im Jahr 2022 Voraussetzung für die Landesförderung sein. Um seitens des Ostalbkreises die Fortführung des Arbeitslosenzentrums zu unterstützen und die Voraussetzung für die Landesförderung zu erfüllen, sollen auch für 2022 die kommunalen Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt werden.     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis soll durch die Verwendung der eingesparten KdU im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers erfolgen. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 15.000 Euro eingeplant. 

     

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat