Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt der Einführung und Umsetzung des Stipendienprogramms zur Gewinnung Medizinstudierender für offene Planungsbereiche im Bereich der hausärztlichen Versorgung im Ostalbkreis zu.
Sachverhalt/Begründung
Seit Jahren arbeiten die Kreisärzteschaften, die Kliniken und die zuständigen Stellen im Landratsamt des Ostalbkreises zusammen, um eine nachhaltige Gesundheitsversorgung im Landkreis auch zukünftig zu gewährleisten. Zu Beginn des Jahres 2021 hat der Ostalbkreis, abgestimmt mit den Kreisärzteschaften, den Kliniken Ostalb gkAöR und seinen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, eine neue Organisationsstruktur zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis entwickelt. Diese enthält einen Steuerungskreis „Ärztliche Versorgung im Ostalbkreis“, welcher sich aus Vertretern des Landratsamtes, der Kreisärzteschaft Aalen und Schwäbisch Gmünd, der Kliniken Ostalb gkAöR, der Bürgermeister und der sechs Kreistagsfraktionen zusammensetzt. Weitere Teilnehmer wie Krankenkassen oder die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg werden bei Bedarf hinzugezogen. Des Weiteren enthält die neue Struktur vier Arbeitsgruppen: Nachwuchsförderung/-gewinnung, Ambulante hausärztliche Versorgung, Förderprojekt Primärversorgung und Ambulante fachärztliche Versorgung. Im Bereich der Arbeitsgruppe 1 „Nachwuchsförderung/-gewinnung“ ist die Zielsetzung, Medizinstudierende bereits frühzeitig für eine Tätigkeit im Ostalbkreis zu gewinnen und dort zu halten. Gerade im ländlichen Raum zeichnet sich immer mehr ab, dass sich immer weniger angehende Medizinerinnen und Mediziner dort niederlassen wollen. Das Stipendienprogramm stellt eine weitere Maßnahme dar, um dem Ärztemangel im Ostalbkreis entgegenzuwirken. Ziel des Stipendienprogramms ist, Medizinstudierende während des Studiums dafür zu gewinnen, sich während, nach Abschluss des Studiums sowie im Rahmen der Weiterbildung in offenen Planungsbereichen im Ostalbkreis niederzulassen oder sich für eine Tätigkeit als Arzt im ländlichen Raum zu begeistern. Auch soll ein Beitrag zur flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Ostalbkreis geleistet werden. Insgesamt gestaltet sich die Dauer des Medizinstudiums wie folgt.: Abschnitt I: Vorklinik (2 Jahre/4 Semester) - Physikum Abschnitt II: Klinik (3 Jahre/6 Semester) Abschnitt II: Praktisches Jahr (1 Jahr/2 Semester/3 Tertiale) Rahmenbedingungen des Stipendienprogramms: Der Ostalbkreis gewährt Stipendien mit dem Ziel, dass die Stipendiaten nach Erteilung der Approbation ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. Innere Medizin (mit dem Ziel einer hausärztlichen Tätigkeit) im Ostalbkreis absolvieren und dort für drei Jahre vertragsärztlich tätig werden, um die medizinische Versorgung im Kreisgebiet zu sichern. Der Ostalbkreis fördert demnach Studierende der Humanmedizin ab dem 5. Semester nach Abschluss des Physikums, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel mit monatlich 450 €, beginnend mit dem Sommersemester 2022. Absolvieren die Stipendiaten ein Tertial des Praktischen Jahres in einer Praxis für Allgemeinmedizin im Ostalbkreis, wird dieses Tertial (16 Wochen/4 Monate) ebenfalls mit 450 € monatlich bezuschusst. Der maximale Förderzeitraum beträgt längstens 42 Monate plus ggf. 16 Wochen/4 Monate des Tertials des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin. Eine Bewerbung für das Stipendium des Ostalbkreises ist jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich. Das Stipendienprogramm richtet sich an Studierende, die an einer deutschen Universität oder an einer Hochschule in einem Mitgliedsland der EU studieren und deren Approbation in Deutschland anerkannt wird. Nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin verpflichten sich die Stipendiaten, eine fachärztliche Weiterbildung, die zur Teilnahme als Facharzt an der allgemeinmedizinischen Versorgung auf Basis dieser Weiterbildung berechtigt, im Ostalbkreis zu absolvieren. Die fachärztliche Weiterbildung soll unmittelbar (maximal sechs Monate nach Studienabschluss) begonnen werden. Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung verpflichten sich die Stipendiaten, mit einem vollen Versorgungsauftrag bzw. einer Vollzeittätigkeit für die Dauer von drei Jahren an der vertragsärztlichen Versorgung im Ostalbkreis teilzunehmen. Diese Tätigkeit ist in einem der offenen Planungsbereiche des Ostalbkreises für die hausärztliche Versorgung aufzunehmen. In Absprache kann auch eine Tätigkeit an der vertragsärztlichen Versorgung in Teilzeit (mindestens 50 % im Angestelltenverhältnis bzw. mit hälftigem Versorgungsauftrag) erfolgen, dies bedingt jedoch eine entsprechende Verlängerung der Verpflichtung. Die offenen Planungsbereiche werden anhand des durch den Landesauschuss der Ärzte und Krankenkassen festgestellten Versorgungsstands in den einzelnen Planungsbereichen definiert. Es kommen demnach nur Planungsbereiche in Betracht, die nach dem Beschluss des Landesausschusses offen sind. Werden die genannten Verpflichtungen verletzt, so müssen die finanziellen Leistungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten anteilig oder in voller Höher zurückgezahlt werden. Unterbrechungen oder Ausnahmen bedürfen einer Einzelfallentscheidung nach Rücksprache mit einer Fachkommission, bestehend aus Vertretern des Landratsamtes, der Kreisärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd und der Kliniken Ostalb gkAöR. Die oben genannten Akteure im Ostalbkreis arbeiten aktuell daran, dass die medizinische Aus- und Weiterbildung im Ostalbkreis so attraktiv wie möglich gestaltet werden kann. Den Stipendiaten stehen daher während des Studiums Mentoren (erfahrene Ärzte) zur Verfügung, die mit diesen im Rahmen des Studiums, der Facharztweiterbildung und in Phasen des Berufseinstiegs Kontakt halten, diese fördern und unterstützen. Des Weiteren können die Stipendiaten Unterstützung zum Beispiel bei der Wohnungssuche erhalten, an zahlreichen Fortbildungs- und Weiterbildungsprogrammen teilnehmen und eine strukturierte Facharztausbildung in den Kliniken Ostalb gkAöR absolvieren. Die Bewerberauswahl erfolgt schriftlich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sowie dem Nachweis über den bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt ein Vorstellungsgespräch mithilfe der oben genannten Fachkommission.
Finanzierung und Folgekosten
Der Ostalbkreis stellt für das Stipendienprogramm jährlich maximal 62.100 € (Finanzierung von max. 15 Stipendiaten pro Jahr) bereit. Die Kosten für einen Stipendiaten belaufen sich auf maximal 20.700 € für den gesamten Förderzeitraum. Der Erfolg des Stipendienprogramms soll nach etwa fünf Jahren überprüft werden. Danach soll über die Fortführung des Programms erneut entschieden werden.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Kiemel, Geschäftsbereich Gesundheit gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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