Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2021 - 2025 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau- programm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.
2. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 03.12.2021 zur Beratung verwiesen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.
Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen. Ein solches, gut ausgebautes Straßennetz ist Grundvoraussetzung für einen attraktiven, nicht spurgebundenen ÖPNV.
Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.117 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.054 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraßen in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).
476 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises (das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen und der begleitenden Radwege mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme der Projekte
entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans anerkannt und bekräftigt.
B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und Aalen Für den ersten Abschnitt der Hauptbaustrecke fand der Spatenstich am 12. Oktober 2020 statt. Ein erster Bauabschnitt ist in Bau. Die Bauarbeiten liegen im Zeitplan und sollen Ende 2022 abgeschlossen sein. Der zweite Bauabschnitt zwischen der neuen Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck soll im Frühjahr 2022 ausgeschrieben und im Jahr 2024 fertiggestellt werden.
B 29 Abschnitt zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Umfahrung Mögglingen Für diesen Bereich wurde die Vorplanung dem Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur zur Variantenentscheidung vorgelegt. Das Land Baden-Württemberg hatte sich bei seiner Vorlage im Bereich Böbingen für die Tunnelvariante ausgesprochen. Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat der BMVI der Tunnelvariante zugestimmt, so dass nun der RE-Entwurf auf dieser Basis aufgestellt werden kann.
B 29a Ortsumfahrung Ebnat, Bereich Unterkochen und Aufstiegsstrecke Die Ortsumfahrung Ebnat ist Teil der Bundesfernstraßenverbindung von der B 19 bei Unterkochen bis zur Autobahnanschlussstelle Aalen/Oberkochen. Als südliche Fortsetzung der 4spurig ausgebauten B 29 von Stuttgart bis Aalen ist sie ein ganz wesentlicher Teil der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg. Das mit dem Bund verbindlich vereinbarte Gesamtkonzept setzt sich aus 3 Maßnahmen zusammen:
Mit der Ortsumfahrung Ebnat kann die kurvenreiche Ortsdurchfahrt ganz wesentlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Anbindung des Mittelzentrums Aalen an die BAB A7 in Richtung Süden wird um einige Minuten schneller. Die Bauarbeiten (Auftragssumme rund 5,5 Mio. €) sind in vollem Gange und im Zeitplan. Eine Verkehrsfreigabe wird noch in 2021 erwartet, Restarbeiten werden im Frühjahr 2022 durchgeführt. Die Gesamtkosten des Projekts betragen mit Grunderwerb, Baukosten, Straßenausstattung und Vermessung rund 6,7 Mio. €.
Für die Ortslage Unterkochen soll eine Verbesserung von Sicherheit und Verkehrsfluss durch den Bau eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt L 1084/K 3232 herbeigeführt werden. Die Stadt Aalen schafft derzeit das Baurecht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, so dass die Maßnahme bis zum Ende des Jahres 2022 realisiert werden kann. Mit Wirkung zum 01.01.2023 soll die L 1084 zur B 29a aufgestuft werden.
Offen ist die Frage der Aufstiegsstrecke zwischen Unterkochen und der OU Ebnat. Aufgrund europäischer Schutzgebiete sind andere Varianten als die eines Bestandsausbaus wenig erfolgsversprechend.
B 29 Lauchheim - Aufhausen Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Derzeit steht die Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses an. Wenn das Regierungspräsidium Stuttgart diesen Beschluss noch in 2021 erließe, wäre ein Baubeginn in 2023 denkbar. Klagen von Grundstücksbetroffenen sind nicht zu erwarten, da die benötigten Flächen im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren Röttingen und Aufhausen bereits den Städten Lauchheim und Bopfingen zugewiesen wurden. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 2,8 km, die Herstellungskosten betragen Stand 2016 rund 8,7 Mio. €.
B 29 Westumgehung Aalen - Abschnitt zwischen dem Kellerhaus und dem Hier plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung der Knotenpunkte und den vierspurigen, plangleichen Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Der RE-Vorentwurf wird in Bälde fertiggestellt und dann dem Regierungspräsidium zur abschließenden Prüfung vorgelegt, bevor er dem Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht wird. Derzeit werden die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Regierungspräsidiums aus der Vorprüfung und die neuesten aktuellen städtebaulichen Entwicklungen eingearbeitet. Die Untersuchungen zum Lärmschutz und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich werden der zwischenzeitlich fortgeschriebenen Vorschriftenlage angepasst.
Im Zusammenhang mit den für das RP bzw. den Bund übernommenen Maßnahmen zeigt sich zunehmend, dass die „Rolle“ des Ostalbkreises und seine Zuständigkeit nicht mehr klar ist. Die betroffenen Kommunen und insbesondere die beteiligten Bürgerinnen und Bürger bringen grundsätzlich nachvollziehbare Wünsche und Anregungen vor, die aber in vielen Fällen von den Planungsnormen des Bundes (z. B. Lärmschutz) nicht gedeckt sind. Dies führt zunehmend zu Unverständnis in der Bevölkerung bzw. zu immer wieder neu stattfindenden Diskussionen und letztlich zu massiven zeitlichen Verzögerungen. Der Ostalbkreis wird daher ab jetzt, die Planungen, so wie vom Bund akzeptiert, zu Ende bringen und weiterplanende Ansätze als zusätzliche Note bzw. Vorschlag des Ostalbkreises als Gebietskörperschaft einbringen.
B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Affalterried Für die Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung hat der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums eine erste Planung erstellt, die nun mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden muss. Durch die Ergänzung mit einer westlichen Rampenverbindung zur K 3325 soll ein planfreier Knoten entstehen und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die Ausdehnung der Beschleunigungsspuren auf jeweils etwa 1 km Länge sollen Überholmöglichkeiten geschaffen werden. Derzeit wird die Vorplanung erstellt, auf deren Basis eine erste Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgt.
B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Hüttlingen-Albanus Die Vorplanung des Bereichs wird derzeit erstellt, sodass eine erste Anhörung der Träger öffentlicher Belange und eine erste Bürgerinformation in 2022 erfolgen können.
B 29n Röttingen - Nördlingen Für den Abschnitt von der Röttinger-Höhe bis zur Landesgrenze wurde durch den Ost-albkreis mit den planerischen Arbeiten zur Linienbestimmung begonnen. Derzeit werden die Ressourcen geschaffen, um die Vorplanung durchführen zu können. Aufgrund der Honorarhöhen müssen zur Vergabe der Ingenieur- und Gutachterleistungen sogenannte VgV-Verfahren durchgeführt werden. Die Straßenplanung befindet sich im Stadium der Vergabe. Die landschaftspflegerischen Planungen werden demnächst ausgeschrieben. Zeitkritsche Teile, wie die Erhebung von Flora und Fauna, wurden herausgelöst und bereits gesondert vergeben. Diese Erhebungen laufen bereits seit Frühjahr 2021.
B 19 Teilortsumgehung Untergröningen Für die B19 Teilortsumgehung Untergröningen laufen derzeit die Arbeiten für die Ausführungsplanung. Die Baumaßnahme ist zwar nur knapp 500 m lang, hat es bautechnisch aber in sich. So müssen 2 Kocherbrücken Länge 35 m und Länge 61 m neu gebaut und eine alte Kocherbrücke abgerissen werden. Gleichzeitig müssen gemeindliche Entwässerungsleitungen neugeordnet und ein Regenklärbecken neu gebaut werden. Ein Baubeginn ist für 2022 anzustreben, die Bauzeit wird etwa 2 Jahre betragen.
B19/K3292 Anschluss Oberkochen Süd (Mobilitätskonzept AA - HDH) Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist schon länger verkehrlich überlastet. Das führt zu langen Rückstaus auf der B19 von mehreren 100 m Länge. Verschärft wird die Situation durch weitere Gewerbeansiedlungen, die über diese Anschlussstelle an die B19 angebunden werden sollen (YG-1, BBauP bereits genehmigt und in Bau; Hensoldt, BBauP in Aufstellung). Das GE Oberkochen-Süd III (Hensoldt) kann über die Anschlussstelle Oberkochen-Süd nur erschlossen werden unter der Voraussetzung, dass der Knotenpunkt ausgebaut wird. Die Stadt Oberkochen schließt deshalb mit dem Regierungspräsidium eine Vereinbarung ab, dass sie bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Fa. Hensoldt, den Knotenpunkt ausgebaut hat. Basis der Überlegungen für einen Ausbau war der Vorschlag des LRA, die Anschlussstelle mit eine Brücke über die B19 zu ergänzen und die Verkehrsführungen entsprechend zu ändern. Dies wäre als einfachste Lösung zwar ausreichend, für den Radverkehr und den Fußgängerverkehr jedoch nicht optimal. Es wurden deshalb noch weitere darauf aufbauende, aber teurere Lösung untersucht, die vor allem die Radverkehrsverbindungen besser darstellen können. Verständigt haben sich RP, LRA und Stadt darauf, die größte und teuerste Lösung mit einen sehr großen Kreisverkehr und zwei neuen Brücken über die B19 anzustreben, die bezüglich Begreifbarkeit, Verkehrssicherheit, Radfahrerführung, Leistungsfähigkeitsreserven am besten abschneiden dürfte. Das beauftragte Ingenieurbüro muss diese Variantenabwägung noch ausarbeiten und schlüssig die Vorzugsvariante herausarbeiten.
Belagssanierungen auf Bundesstraßen In 2021 hat das LRA Ostalbkreis mit seinem Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des Regierungspräsidiums folgende Belagssanierungen und Maßnahmen im Gesamtvolumen von über 12 Mio. € abgewickelt:
Landesstraßen
L 1161 Nordumfahrung Heubach Als einzige Ausbaumaßnahme im Ausbauprogram des Landes ist noch die L 1161 Nordumfahrung Heubach zu realisieren. Die Planung wird durch die Stadt Heubach für das Regierungspräsidium durchgeführt. Das Baurecht soll mit einem Bebauungsplan geschaffen werden. Nach aktueller Zeitplanung ist die Fertigstellung des Projektes für Ende 2027 vorgesehen. Die Fertigstellung ist Voraussetzung, dass mit den Bauarbeiten zum Tunnel in Böbingen begonnen werden kann. Die Nordumgehung Heubach wird als Umleitungsstrecke für den B29-Verkehr benötigt.
L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen. Nach der Landtagswahl im März 2021 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, alle Straßenbauvorhaben einem Klimacheck zu unterwerfen. Bis April 2022 soll eine Vorschrift erarbeitet werden, wie die Projekte und Vorhaben einem Klimacheck unterzogen werden. Der Klimacheck wird nicht nur den betriebsbedingten CO2-Ausstoß betrachten, sondern auch die CO2-Bilanz während des Bauens und zur Produktion der Baustoffe. Das Ergebnis des Klimachecks hat Auswirkungen auf die Bauwürdigkeit eines Projekts und auf die Priorisierung. Der Bund wird die dem BVWP zugrundeliegende Verkehrsprognose bis 2023 fortschreiben. Darauf aufbauend wird das Landesverkehrsmodell 2024 erarbeitet, das Maßstab und Vorgabe für Verkehrsuntersuchungen sein wird, wobei die beabsichtigte Verkehrswende berücksichtigt werden soll. Die sich daraus ergebenden zukünftig erwarteten Verkehrsbelastungen werden Basis für den Klimacheck sein. Diese Erhebungen und Untersuchungen sind in den Planungen zu berücksichtigen.
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraßen durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ost-albkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen, insbesondere in den ländlichen Räumen, immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden. Aus den Ergebnissen der letzten Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen entwickelt das Land derzeit das Erhaltungsprogramm der nächsten Jahre. Das LRA wird das Regierungspräsidium bei der Realisierung wie in den vergangenen Jahren unterstützen.
Kreisstraßen
Bei den Kreisstraßen konnten zahlreiche Maßnahmen fertiggestellt werden, bzw. sie werden noch bis Jahresende fertiggestellt oder noch vergeben.
Belagssanierungen:
Bauwerkssanierungen:
der Ersatzneubau wird bis zum Jahresende fertiggestellt
Kreisstraßenradwege
Der Ostalbkreis will die derzeit günstigen Förderbedingungen für den Radwegebau nutzen, um zahlreiche Radwegabschnitte entlang der Kreisstraßen zu realisieren. Bei der Finanzierung wird davon ausgegangen, dass die aktuell bis einschließlich 2023 maximal mögliche Bezuschussung von 90 % auch danach weitergeführt wird. Der Ostalbkreis hat dazu ein Radwegeausbauprogramm entwickelt, dass mittelfristig die Realisierung von 24,5 km Radwegen für etwa 18 Mio. € vorsieht. Der Finanzierungsanteil des Ostalbkreises beträgt dabei knapp 1,2 Mio.€. Die Markungsgemeinden müssen nach der Beschlusslage des Kreistages ihrerseits dann nochmal Mittel in gleicher Größenordnung aufbringen.
Mittelfristige Entwicklung
Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2021 - 2025 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zur Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die Zustandserfassung und -bewertung, die 2018 durchgeführt wurde, zeigte den gebotenen Handlungsrahmen für die Fortsetzung eines umfangreichen Erhaltungsprogrammes auf. Dieses wird nun Zug um Zug abgearbeitet.
Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:
Der etwas niedrigere Ansatz in 2024 rührt daher, dass Belagssanierungen in Ortsdurchfahrten zusammen mit den Randstein- und Kanalbeiträgen als Neue Bau- und Sanierungsmaßnahmen finanziert sind. Hier erneuern die Gemeinden Ver- und Entsorgungsleitungen mit ihren Hausanschlüssen und führen Veränderungen an den Gehwegflächen durch.
Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Das Land Baden-Württemberg hat dem Rechnung getragen und die Brückenertüchtigung als Fördertatbestand im Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) verankert. In der vorliegenden MIFRIFI sind die größeren Bauwerkssanierungen, für die ein Zuschuss beantragt wird, als eigenständige Erhaltung- und Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Die nachstehenden Beträge für die Sanierung von Bauwerken beziehen sich deshalb nur auf die kleineren Sanierungen und Instandhaltungen, die im Rahmen eines Jahresvertrages abgearbeitet werden. Dafür sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:
Finanzierung und Folgekosten
Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2022 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2021 bis 2025
Sichtvermerke
gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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