Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Bildungs- und Finanzausschuss nimmt verschiedene im Zuge der Covid-19-Pandemie entstandene oder weiter verstärkte Maßnahmen zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung Die Corona-Pandemie führte zu Schulschließungen oder zumindest über Monate hinweg zu einem eingeschränkten Schulbetrieb. Für die meisten SchülerInnen blieb nur Fernunterricht. Das konkrete Ausmaß der Pandemie auf das schulische Lernen ist bislang empirisch noch nicht nachgewiesen, zudem fehlen häufig individuelle Förderdiagnosen. An Hand der Rückmeldungen von den Lehrkräften sind Lernrückstände sehr wahrscheinlich und es muss angenommen werden, dass wer schon vorher schlechtere Chancen hatte, dessen Chancen sich durch die Pandemie noch weiter verschlechtert haben. Daneben bestanden während der Pandemie weitere Probleme für Heranwachsende und ihre Familien, wie etwa Streitigkeiten in den Familien aufgrund eines gesteigerten Medienkonsums, einer fehlenden Tagesstruktur, beengte Raumsituation oder der Überforderung bei Schulaufgaben im Rahmen des Home-Schoolings. Berufliche Orientierung in der Schule konnte nur sehr eingeschränkt stattfinden und praktische Erfahrungen in den Betrieben zu sammeln war fast unmöglich. Ebenfalls als bedenklich zu sehen ist der Wegfall von Freizeit- und Sportangeboten. Um Lernrückstände aufzuholen, wurden von Seiten des Landes neue Formate entwickelt oder bestehende Angebote gestärkt.
Der Ostalbkreis hat drei verschiedene Maßnahmen und Handlungsansätze im schulischen und außerschulischen Bereich unter dem Titel bzw. der Bezeichnung
Aufholen nach Corona – Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (und junge Heranwachsende) –
zusammengefasst.
1. Bereich Bildung - Schule 1.1. „Bridge the Gap“: „Bridge the Gap“ ist ein erstes Unterstützungsangebot der Landesregierung Baden-Württemberg, um durch die Pandemie entstandene Lernrückstände aufzuholen. Schulen aller Schularten sollen im Rahmen des Angebots Lehramtsstudierende für eine ergänzende Förderung an den Schulen miteinbeziehen. Für die Umsetzung der Maßnahme eignen sich Studierende ab dem 4. Semester. Für ihre Tätigkeit erhalten die teilnehmenden Studierenden eine Vergütung. Es handelt sich um ein Angebot im Umfang von vier Stunden pro Woche und soll zunächst bis zu den Sommerferien laufen. Etwa 550 Studierende der Schools of Education sowie der Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe, Schwäbisch Gmünd und Weingarten sollen dabei an den Schulen im Einzugsgebiet der jeweiligen Hochschulen die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen. Vor Ort identifizieren die Lehramtsstudierenden zusammen mit den verantwortlichen LehrerInnen Lernbedarfe. Als mögliche Organisationsformen bietet es sich etwa an, dass die Lehramtsstudierenden im Unterricht die Lehrkräfte entlasten, indem sie einzelne SchülerInnen intensiver beim Lernen unterstützen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Studierenden Zusatzangebote im sozialen Bereich übernehmen. Im Umfeld der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd wird das Unterstützungsangebot an 33 Schulen im Ostalbkreis umgesetzt. Insgesamt sind 34 Studierende der PH Schwäbisch Gmünd im Einsatz.
1.2. Lernbrücken Die Schulschließungen ab März 2020 haben bei einigen, insbesondere bei leistungsschwächeren, Schülerinnen und Schülern, zu Problemen und einem Nachholbedarf geführt. Vor diesem Hintergrund wurde von der Landesregierung das Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ initiiert, das auch im Jahr 2021 in den letzten beiden Wochen der Sommerferien an Vollzeitschularten angeboten wird. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, Unterrichtsstoff nachzuholen und somit besser vorbereitet und motiviert in das nächste Schuljahr zu starten. Ziel ist es, gute Grundlagen für den Lernerfolg im neuen Schuljahr zu schaffen. Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an SchülerInnen fast aller Schulformen, insbesondere der Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie ebenfalls Berufsfachschulen, Berufskollegs und Beruflichen Gymnasien. Die Teilnahme wird von den KlassenlehrerInnen in Abstimmung mit den Fachlehrkräften primär SchülerInnen empfohlen, die eine zusätzliche qualifizierte Förderung benötigen. Kriterien für die Teilnahme sind Leistungsdefizite, schlechte bzw. keine Erreichbarkeit während der Schulschließungen sowie bei regelmäßigem Schulabsentismus. Das Programm richtet sich somit vor allem an SchülerInnen, die aus Sicht der LehrerInnen Defizite in Lesen, Schreiben und Rechnen aufweisen. Nach Möglichkeit wird das Angebot auf freiwilliger Basis von LehrerInnen der jeweiligen Schulen durchgeführt. Daneben kann aber auch weiteres Lehrpersonal eingesetzt werden, z. B. Lehramtsstudierende. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) unterstützt die Lehrkräfte durch spezifische Angebote: Den Schulen sollen inhaltliche und methodische Unterstützungsangebote bereitgestellt werden, die insbesondere auf die Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zielen. Diese bestehen sowohl aus Fördermaterialien als auch aus didaktischen Hinweisen für die Lehrkräfte. Da das Antragsverfahren für die Schulen beim Staatlichen Schulamt Göppingen noch freigeschalten ist, kann erst in der Sitzung über die detaillierte Umsetzung im Ostalbkreis berichtet werden.
1.3. Sommerschulen An den allgemein bildenden Schulen Die Sommerschulen des Landes Baden-Württemberg finden immer in der letzten Woche der Sommerferien statt. Ziel der Sommerschulen ist es, Lerndefizite auszugleichen und die SchülerInnen auf das neue Schuljahr vorzubereiten. In der Sommerschule haben die SchülerInnen die Möglichkeit, Unterricht zu besuchen und auch alternative, fachspezifische und praktische Angebote von außerschulischen Kooperationspartnern zu nutzen. Denn neben dem Aufholen von fachlichen und sprachlichen Defiziten soll die Sommerschule den TeilnehmerInnen Freude am Lernen näherbringen und die Lust auf das schulische Lernen wieder steigern. Zielgruppe sind hauptsächlich Grundschulkinder der Klassen 3 und 4 sowie SchülerInnen der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen der zukünftigen 8. Klassen, die in Deutsch, Mathematik oder Englisch Unterstützung benötigen. Bei Bedarf ist die Einrichtung einer Sommerschule auch bei anderen Schularten, schulart- und altersübergreifend möglich. Im Ostalbkreis haben Sommerschulen bereits eine längere Tradition. In diesem Jahr nehmen mit der Mittelhofschule Ellwangen, der Schillerschule Aalen, der Schillerrealschule Schwäbisch Gmünd und dem Parler Gymnasium in Kooperation mit dem Hans-Baldung Gymnasium Schwäbisch Gmünd, vier Schulen am Landesprogramm teil. Grundgedanke der Sommerschulen im Ostalbkreis ist es, schulische Kernfächer (D, M, E) weniger durch frontales Unterrichten zu vermitteln, sondern vielmehr sollen die Jugendlichen spielerisch (wieder) Freude am Lernen entwickeln. Weiterhin soll das Lernen in den Alltag mit eingebunden werden. Hierzu bieten Kooperationspartner wie etwa Explorhino, örtliche Betriebe, das Waldmobil und kulturelle Einrichtungen geeignete Maßnahmen. Am Sommerschulangebot nehmen pro Jahr und Schule etwa 20 SchülerInnen teil. Neben den Schulen, die im Rahmen des Landesprogramms eine Sommerschule anbieten, bieten weitere Schulen ein eigenes, selbstgestaltetes Sommerschulprogramm an. So gibt es entsprechende Angebote wie z.B. am Peutinger-Gymnasium in Ellwangen.
An den Beruflichen Schulen Die Sommerschule wird für SchülerInnen angeboten, die sich verbindlich für das Berufliche Gymnasium an einer Beruflichen Schule des Ostalbkreises angemeldet haben (Klasse 11). 2021 wird die Sommerschule zum sechsten Mal angeboten (erstmalig in den Sommerferien zwischen Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017). Die Teilnahme ist kostenlos. Die Sommerschule bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen am Beruflichen Gymnasium zur Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen, insbesondere in Mathematik, Englisch und Deutsch, sowie teilweise im Profilfach und Physik vor. Das umfangreiche Angebot unterscheidet sich von Schule zu Schule in Bezug auf Dauer und Umfang, die eingebundenen Klassen und Kurse aber auch der Zeitrahmen und Zeitpunkt der Umsetzung sind unterschiedlich. 1.4. Rückenwind Im 2021/2022 soll ferner ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern aufgelegt werden, welches in Baden-Württemberg unter dem Titel „Rückenwind“ laufen soll. Vorgesehen ist ein deutschlandweites Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro, wovon 130 Millionen auf das Land Baden-Württemberg entfallen sollen. Dabei sind sowohl Fördermaßnahmen geplant, die im Unterricht umgesetzt werden sollen, als auch Maßnahmen mit Fokus auf Mathematik und Deutsch, die zusätzlich zum Unterricht umgesetzt werden. Profitieren sollen alle allgemein bildenden Schularten, sowie berufliche Teilzeitschulen. Möglicherweise sollen die Schulen finanzielle Mittel für Personaleinsatz erhalten um eigene spezifische Förderkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Am 28.7. tagt hierzu eine Steuergruppe unter Leitung des Regierungspräsidiums. Herr Costantino vom ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung) in Schwäbisch Gmünd wird an dieser Sitzung teilnehmen und in der Steuergruppensitzung der Bildungsregion Ostalb am 29.7.2021 berichten. Weitere Details zu diesem Programm wird auch das Kultusministerium noch bekanntgeben. 1.5. Weitere Lernförderangebote An den allgemein bildenden Schulen gibt es unterschiedliche Konzepte und Ansätze um den SchülerInnen bestmögliche Unterstützung beim Erreichen des Klassenziels zu bieten. Die Bandbreite ist umfangreich und reicht von Lesepaten in der Grundschule bis hin zur Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Ganztagesschulen in den Abgangsklassen.
An allen Beruflichen Schulen im Ostalbkreis werden über das gesamte Schuljahr hinweg zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen angeboten um den SchülerInnen individuelle Förderung anzubieten und Lerndefizite aufzuholen. Hierzu zählen Stützkurse, Förderunterricht, Nachhilfestunden, Hausaufgabenbetreuung, Angebot für Schüler von Schülern, Lernberatungsstunden aber auch Teamstunden oder Einheiten zur Selbstreflexion.
Auch das Bildungsbüro hat das Thema Lernförderung als Schwerpunktthema aufgegriffen. So wird an zwei Pilotschulen für SchülerInnen, unabhängig davon in welchem Rechtskreis sich die Eltern befinden, zusätzliche Lernförderung vor Ort an den Schulen angeboten. Das Pilotprojekt wird in Kooperation mit Volkshochschulen und dem Jobcenter umgesetzt. Ein ehrenamtlicher Nachhilfepool wurde auf der Seite des Bildungsportals eingerichtet Link: https://www.bildungsportal-ostalb.de/sixcms/detail.php?_topnav=306118&_sub1=306120&id=306121. Hier können SchülerInnen und deren Eltern Einzelfall-Nachhilfe anfragen und in Anspruch nehmen. Auch das Projekt KommMit mit dem Ansatz „Schüler helfen Schüler“ beinhaltet Lernförderung. VKL-Schülerinnen erhalten von einem Gymnasialschüler wöchentlich Unterstützung bei den Hausaufgaben oder bei der Vertiefung von Unterrichtsstoff. Weitere Pilotprojekte gibt es zur Umsetzung von Alltagsbildung im Unterricht. Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten werden verschriftlicht und den Schulen im Ostalbkreis als Konzeption zur Verfügung gestellt. Somit hat jede Schule die Möglichkeit erprobte Projekte an der eigenen Schule umzusetzen. 2.1. Keiner darf verloren gehen - Für jeden Abschluss einen Anschluss Schon in 2014 wurde das Gremium „Verantwortungsgemeinschaft Ostalbkreis Das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) hat in einer im Oktober 2020 veröffentlichten Studie zur Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland feststellt, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen vorweist. Sie kommt zur Erkenntnis, dass junge Menschen in der Pandemie geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder einen Anschlussarbeitsvertrag haben sowie schneller entlassen werden. Auch die jungen Menschen im Ostalbkreis sind von den Folgen der Pandemie besonders betroffen. Allerdings geben die neuesten Zahlen zumindest in Bezug auf den Ausbildungsmarkt Anlass zur Zuversicht. Daher ist die Berufliche Orientierung verstärkt ein wichtiges Instrument, um auch in Pandemiezeiten einen problemlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung oder eine zielführende Schulform zu erreichen. Mit der vertieften Beruflichen Orientierung durch die BildungsbegleiterInnen im Rahmen der Maßnahme „ZUKUNFT“ werden die individuellen Voraussetzungen der einzelnen SchülerInnen angeschaut und darauf aufbauend die bestmögliche Hilfestellung für einen problemlosen Übergang geboten. Die Eltern spielen dabei eine wichtige Rolle. Während der Corona bedingten Schulschließungen wurde das Angebot und die Unterstützungsmöglichkeiten der BildungsbegleiterInnen individuell angepasst und ausgeweitet.
2.2. Übergangsprozess von den allg. bild. Schulen an die Berufl. Schulen Der Übergang von den allg. bild. Schulen in die Beruflichen Schulen wurde im Ostalbkreis detailliert beleuchtet und die wichtigsten Handlungszeitpunkte festgehalten, verschriftlicht und allen am Prozess Beteiligten zur Verfügung gestellt. Darin festgehalten sind zum Beispiel die zum Schuljahresende stattfindenden Übergabegespräche der abgebenden mit der aufnehmenden Schule statt. Das erleichtert den Start für die Bildungsbegleitung der aufnehmenden Schule. Die zeitraubende Suche nach Unterlagen und die Recherche über vorherige Bewerbungsaktivitäten entfallen dadurch. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erhebung des Werdegangs am Ende jeden Schuljahres. Diese findet an allen Schularten statt und ermöglicht eine Transparenz zu Entwicklungen und zum Verbleib unserer Jugendlichen.
2.3. Übergang in Ausbildung Die Schulen sind bemüht den SchülerInnen möglichst einen hohen Anteil an Praxiserfahrung innerhalb der Schulzeit zu ermöglichen. Die BildungsbegleiterInnen unterstützen bei der Praktikaplatzsuche und begleiten die SchülerInnen während des Praktikums. Daher entstehen viele Kontakte in die Betriebe und zu den AusbilderInnen, was die Unterstützung der Ausbildungsplatzsuche der Schüler erleichtert. Sollten Probleme in der Ausbildung auftreten, nehmen die SchülerInnen und die Betriebe Untertützungsangebote der BildungsbegleiterInnen gerne auch dann noch in Anspruch. Im Rahmen der Nachbetreuung gehen die BildungsbegleiterInnen aber auch auf die Betriebe zu und erkundigen sich über den Ausbildungsverlauf. In den „Corona-Schuljahren“ liegt der Fokus auf der Besetzung der freien Ausbildlungsplätze. Eine Ausbildung ohne Praxiserfahrung trauen sich die SchülerInnen nicht zu. 2.4. Erweiterte Angebote bei Schulabsentismus Im Rahmen von ESF-REACT kann im neuen Schuljahr das Projekt „Push it“ gestartet werden. Die Zielgruppe sind nicht mehr erreichbare SchülerInnen die die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Die Zuweisung kommt aus den Schulen durch LeherInnen und die BildungsbegleiterInnen. Ein weiteres Projekt „Stand up“ für Jugendliche ohne Schulpflicht welches durch das Jobcenter finanziert wird, sucht die Jugendlichen auf versucht eine Rückführung in ein geordnetes Leben.
Über die konkrete Umsetzung im Ostalbkreis wird in der Sitzung berichtet. 3. Außerschulischer Bereich Mit ihrem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ schafft die Bundesregierung in den Jahren 2021 und 2022 auch im außerschulischen Bereich Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen sollen. Bereits bestehende Programme werden ausgeweitet, Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen werden gezielt unterstützt und die Länder erhalten zusätzliche Mittel für die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Erste Maßnahmen wurden bereits konkretisiert, andere befinden sich derzeit noch in Abstimmung. Über den jeweils aktuellen Stand wird in der Sitzung berichtet.
3.1. Förderung der frühkindlichen Bildung Die Förderung der frühkindlichen Bildung soll vor allem durch die Stärkung der bestehenden Programme für Sprach-Kitas sowie für die Fördermaßnahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgen. Im Rahmen des bereits bestehenden Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit 1.000 weitere Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Baden-Württemberg hat aktuell rund 830 Kindertageseinrichtungen in der Bundesförderung. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Die Sprach-Kitas erhalten im Bundesprogramm Unterstützung durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die direkt der Kindertageseinrichtung zugeordnet sind. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt die Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher. Frühe Hilfen sind lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für (werdende) Eltern und Kinder in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe 0 bis 3 Jahre. Im Zuge der Corona-Pandemie ist hier ist eine weitere gezielte Unterstützung vorgesehen. Dies soll durch Angebote und Maßnahmen geschehen, die: - einen direkten Bezug zu den Frühen Hilfen haben, - mit Schwerpunkt auf der Entlastung der Familien, - die besonders niederschwellig für Familien erreichbar sind - und die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Hierfür sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, deren Verwendung noch in einer Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung des Fonds Frühe Hilfen festgelegt wird.
3.2. Ferien-, Freizeit und außerschulische Angebote In diesen Bereichen sollen unter anderem die Mittel für den Kinder- und Jugendplan ausgebaut werden; Familienferien, -freizeiten sowie Kinder- und Jugendfreizeiten sollen unterstützt und gestärkt werden. Um kurzfristig weitere Angebote für Familienfreizeiten im Sommer zu ermöglichen, hat das Sozialministerium die Bedingungen des Landesprogramms STÄRKE für den Zeitraum Juli bis September 2021 angepasst. Familienbildungsfreizeiten unter dem Motto „STÄRKER nach Corona“ sollen Raum für gemeinsame Erlebnisse von Eltern und Kindern und Abstand zum Pandemie-Alltag bieten. Auch Familienfreizeiten zuhause werden unterstützt. Zielgruppe sind hier Familien in besonderen Lebenslagen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen besonders betroffen waren wie zum Beispiel Alleinerziehende, sozial benachteiligte Familien und Familien mit geringen Einkommen. Mit dem Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt. Soziales Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen untereinander sollen durch zielgruppengerechte Angebote vor Ort gefördert werden. Dafür wird die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung einen Zukunftsfonds aufsetzen, über den Mittel von lokalen Akteuren beantragt werden können. Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten. Zudem sollen außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien gestärkt werden. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind ausgezahlt. Der Bonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Mit dem Kinderfreizeitbonus werden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Er kann insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Darüber hinaus soll befristet bis Ende 2023 das Antragserfordernis bei der Übernahme der Kosten für Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe entfallen.
3.3. Sonstige Unterstützungsleistungen Die ohnehin von starker sozialer Benachteiligung betroffenen jungen Menschen in den Erziehungshilfen wurden durch die Corona-Pandemie besonders getroffen. Alle für junge Menschen aktuell aufgezeigten Risiken und Problemstellungen treffen auf diese Gruppe in erhöhtem Maße zu. Die anstehenden örtlichen Arbeitstreffen werden insbesondere die Möglichkeiten und Erfordernisse der Erziehungshilfen in der „Nach-Corona-Phase“ in den Blick nehmen und gegebenenfalls konkrete Handlungsschritte erarbeiten. Der Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises hat sich als Modellstandort für das Projekt „Dazugehören BaWü: Individuelle Unterstützung für benachteiligte Jugendliche im Corona-bedingt erschwerten Übergang zum Erwachsenenalter“ beworben und ist bei diesem vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg im Rahmen des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg geförderten Verbundprojekt als einer von vier Modellstandorten ausgewählt worden. Darüber hinaus hat der Ostalbkreis im Rahmen der Strategie „Starke Kinder - chancenreich“ einen Antrag auf Förderung zum Förderaufruf „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut – Erkennen und Weiterentwickeln von lokalen Präventionsketten (2021)“ mit dem Projektnamen „Gesunde Chancen für Klein und Groß - Präventionsnetzwerk im Ostalbkreis gegen Kinderarmut“ eingereicht. Der Schwerpunkt soll auf dem Aufbau einer Präventionskette und eines Präventionsnetzwerks für Kinder mit Migrationshintergrund und aus alleinerziehenden Familien zwischen 0 und 10 Jahren und deren Familien liegen, um dadurch die Gesundheit, gesundheitliche Chancengleichheit und Teilhabe zu fördern und Kinderarmut zu reduzieren, zu bewältigen und präventiv vorzubeugen. Um im Rahmen der Jugendarbeit anstehende Ferienprogramme wie zum Beispiel Zeltlager und Freizeiten zu unterstützen, werden über den Kreisjugendring aktuell Masken und Tests für die Jugendarbeit beschafft und kostenlos zur Verfügung gestellt sowie ein Impfangebot für die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit organisiert.
Finanzierung und FolgekostenKeine Finanzierung nötig
Sichtvermerke
gez. Nowottnick, Bildungsbüro gez. Freytag, Bildung und Kultur gez. Kurz, Dezernat II gez. Urtel, Dezernat V gez. Dr. Bläse, Landrat
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