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Vorlage - 161/2021  

 
 
Betreff: Beförderung von Herrn Markus Däuble, Leiter des Geschäftsbereichs Digitalisierung und Organisation, zum Kreisoberamtsrat
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
20.07.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
27.07.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Herr Markus Däuble wird ab 01.10.2021 zum Kreisoberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Herrn Markus Däuble ist seit 15.02.2021 die Leitung des Geschäftsbereichs Digitalisierung und Organisation übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.

 

Herr Däuble nimmt seine Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zum Kreisoberamtsrat ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 LBesG liegen vor.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Herrn Däuble zum Kreisoberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- persönliche Daten von Herrn Markus Däuble

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat