Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Markus Däuble wird ab 01.10.2021 zum Kreisoberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) befördert. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Herrn Markus Däuble ist seit 15.02.2021 die Leitung des Geschäftsbereichs Digitalisierung und Organisation übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG bewertet.
Herr Däuble nimmt seine Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zum Kreisoberamtsrat ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 LBesG liegen vor.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Däuble zum Kreisoberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.
Anlagen
- persönliche Daten von Herrn Markus Däuble
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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