Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Frau Stefanie Frank wird mit Wirkung ab 01.10.2021 zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt und zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Frau Frank ist seit 05.05.2021 die Funktion der Leiterin des Geschäftsbereichs Zentrale Vergabestelle übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG bewertet.
Frau Frank nimmt ihre Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zur Kreisamtsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG liegen vor.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamtinnen der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Frank zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.
Anlagen
- persönliche Daten von Frau Stefanie Frank
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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