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Vorlage - 159/2021  

 
 
Betreff: Beförderung von Frau Stefanie Frank, Leiterin des Geschäftsbereichs Zentrale Vergabestelle, zur Kreisamtsrätin
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
20.07.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag Entscheidung
27.07.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Frau Stefanie Frank wird mit Wirkung ab 01.10.2021 zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz - LBesG) ernannt und zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Frau Frank ist seit 05.05.2021 die Funktion der Leiterin des Geschäftsbereichs Zentrale Vergabestelle übertragen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG bewertet.

 

Frau Frank nimmt ihre Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Die Beförderung zur Kreisamtsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG liegen vor.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreis ist für die Ernennung von leitenden Beamtinnen der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Frau Frank zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2021 abgewickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- persönliche Daten von Frau Stefanie Frank

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat