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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2020 eine Neuausrichtung und Umbenennung des bisherigen Geschäftsbereichs Nahverkehr beschlossen. Seit 1. August 2020 trägt der Geschäftsbereich die Bezeichnung „Nachhaltige Mobilität“ und wurde um den Fachbereich „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ erweitert. Diese Maßnahme trägt der gestiegenen gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für das Thema Mobilität und der steigenden Erwartung an ein umfassendes Mobilitätsverständnis Rechnung. Hierzu beschäftigt sich insbesondere der neu geschaffene Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur gezielt mit den Fragen einer besseren Vernetzung von Verkehrsträgern, der Förderung alternativer Mobilitätsformen, der Begleitung des Mobilitätspaktes Aalen/Heidenheim, dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Digitalisierung des ÖPNV und der Förderung alternativer Antriebstechnologien. Die vorliegende Sitzungsvorlage soll einen Eindruck über die vielfältigen Tätigkeiten des Fachbereiches im vergangenen Jahr vermitteln.
Der Fachbereich unter der Leitung von Herrn Lukas Dreher ist aktuell mit vier Personalstellen ausgestattet. Davon werden drei im Rahmen der Personalstellenförderung des Landes Baden-Württemberg zu je 50 Prozent gefördert (Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen für Radverkehr, Mobilitätsstationen und E-Mobilität). Die Mitarbeitenden werden sich in der Sitzung gegenüber dem Ausschuss kurz vorstellen.
Radverkehr
Im Sachgebiet Integrierte Mobilität und Infrastruktur ist seit Januar 2021 die Stelle des Radverkehrskoordinators bzw. der Radverkehrskoordinatorin verortet. Die vom Land geförderte Stelle koordiniert alle Belange des Radverkehrs auf Landkreisebene und mit allen zuständigen Stellen. Hierbei ist ein enger Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere im Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur und der Stabsstelle Tourismus sowie mit den zahlreichen Ansprechpartnern auf Landesebene und bei den kreisangehörigen Kommunen des Ostalbkreises erforderlich.
Neben weiteren Aktivitäten wurden insbesondere folgende Projekte in den letzten Monaten im Bereich Radverkehr vorangetrieben:
STADTRADELN 2021
Im Zeitraum vom 7. bis 27. Juni 2021 beteiligte sich der Ostalbkreis zum zweiten Mal gemeinsam mit 17 kreisangehörigen Kommunen an der vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geförderten Initiative STADTRADELN. Die Zahl der teilnehmenden Kommunen im Ostalbkreis wie auch der Radlerinnen und Radler konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die Aktion soll auf den Radverkehr als klimafreundliche und gesundheitsförderliche Mobilitätsalternative aufmerksam machen und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung des Fahrrads insbesondere auf Alltagswegen motivieren. Gemeinsame Aktionen zur Förderung des Radverkehrs im Rahmen des STADTRADELN konnten Corona-bedingt leider nicht durchgeführt werden. Stattdessen wurden die Bemühungen bei der Bewerbung der Aktion in der Presse und über die Social-Media-Kanäle der Landkreisverwaltung intensiviert. Zudem konnten erstmals zwei STADTRADELN-Stars gewonnen werden, die über ihre Erfahrungen über den weitestgehenden Verzicht aufs Auto öffentlichkeitswirksam berichteten. Die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises als großer Arbeitgeber war mit einem eigenen Team aus knapp 100 Mitarbeitenden beim STADTRADELN vertreten.
Verkehrssicherheitsaktion „radspaß – sicher e-biken“
Die Initiative radspaß – sicher e-biken wird vom ADFC und dem Württembergischen Sportbund getragen und vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg kofinanziert. Erklärtes Ziel des Projekts ist es, in kostenlosen Kursen die Fahrtechnik und das Fahrverhalten von Pedelec-Fahrern zu verbessern und deren Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Das Projekt wurde vor dem Hintergrund steigender Nutzerzahlen bei Pedelecs im Jahr 2020 mit vier Modellkommunen eingeführt. Der Ostalbkreis beteiligt sich seit dem Jahr 2021 an dem Projekt. Im Frühjahr erfolgte die Ausbildung der ehrenamtlichen radspaß-Trainerinnen und -Trainer. Seit Juli werden die Kurse im Kreisgebiet angeboten. Die kreisangehörigen Kommunen sind mit der Bereitstellung geeigneter Trainingsplätze an der Initiative zum Wohle der Verkehrssicherheit beteiligt.
Beitritt zur AGFK-BW
Der Ostalbkreis wurde im März 2021 als 83. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) aufgenommen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, die selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung zu fördern – das Radfahren und Zufußgehen. Die AGFK-BW ist ein wichtiger Teil der Fahrradförderung des Landes und wird vom Verkehrsministerium finanziell und ideell unterstützt. So finanziert das Ministerium beispielsweise die AGFK-Geschäftsstelle bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg und begleitet Aktionen, um den Rad- und Fußverkehr zu fördern. Das gemeinsame Anliegen von AGFK-BW und Land ist es, mehr Menschen sicher aufs Rad zu bringen und ihnen die Freude am Radeln zu vermitteln.
Die AGFK-BW bietet ein Forum zum Wissenstransfer zwischen den unterschiedlichen Ak-teuren im Bereich Radverkehr, bietet Seminare und Weiterbildungsmöglichkeiten an und unterstützt die Mitgliedskommunen mit Aktion zur Förderung des Radverkehrs. So führt der Ostalbkreis gemeinsam mit der AGFK-BW unter anderem am 9. September 2021 eine Veranstaltung im Rahmen der Cargobike Roadshow. Hierbei soll das Lastenrad der Bevölkerung nähergebracht werden. Am Aktionstag können sich Interessierte vor dem Kreishaus in Aalen über Lastenräder informieren. Dabei stehen 12 Cargobikes zum kostenlosen Test bereit. Die Durchführung eines begleitenden RadChecks durch die Initiative Radkultur ist geplant.
Einführung von Radleasing für die Beschäftigten der Landkreisverwaltung
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Geschäftsbereiche Digitalisierung und Organisation, der Zentralen Vergabestelle, des Personalrats und dem Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur wurde die im Rahmen des TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020 neu geschaffene Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings im Ostalbkreis genutzt. Ab Herbst 2021 soll den kommunalen Tarifangestellten und den kommunalen Beamtinnen und Beamten der Landkreisverwaltung die Möglichkeit zum Radleasing bereitgestellt werden. Diese Maßnahme trägt der Verantwortung des Ostalbkreises für ein nachhaltiges und gesundheitsförderndes Mobilitätsmanagement Rechnung und stärkt die Arbeitsgeberattraktivität der Landkreisverwaltung.
Radwegeausbauprogramm an Kreisstraßen
Der Ostalbkreis ist für die Radwege entlang von Kreisstraßen zuständig. Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur hat 19 Radwegabschnitte entlang von Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von 24,5 km identifiziert, die Zug um Zug realisiert werden sollen. Die Gesamtkosten für dieses Radwegeausbauprogramm werden derzeit mit 18,2 Mio. € abgeschätzt. Unter der Voraussetzung, dass die derzeitigen Förderbedingungen über 2023 hinaus verlängert werden, können die Radwegabschnitte mit Kosten für den Ostalbkreis in Höhe von 1,2 Mio. € gebaut werden. Zum Hintergrund: aktuell sind 90 % der Herstellungskosten und die Planungskosten mit max. 20 % der Herstellungskosten förderfähig. Die geplante Finanzierung unterstellt eine hälftige Teilung der nicht förderfähigen Kosten zwischen dem Ostalbkreis und der Markungskommune. Über das Radwegsonderprogramm wird in der Sitzung gesondert berichtet. Der Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur steht bei der Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in engem Austausch mit dem Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur.
Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim
Im Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur wird die Beteiligung des Ostalbkreises am Mobilitätspakt koordiniert. In der Sitzung des Kreistags vom 27. April 2021 wurde über den aktuellen Sachstand berichtet (Vorlage 071/2021).
In der Zwischenzeit erfolgte die Abstimmung des Maßnahmenpakets im Kreise der Koordinierungsgruppe. In der Steuerkreissitzung am 2. Juli 2021 wurden die Maßnahmen auf Ebene der Spitzenvertreter beschlossen. Für die kommenden Monate wurden zudem weitere Maßnahmen zur Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure geplant. Die Öffentlichkeit wird zudem fortlaufend über die Projektwebsite des Mobilitätspaktes und eine gemeinsame Pressearbeit informiert.
Schnelle Radverbindung Aalen-Heidenheim
Die Arbeitsgruppe Rad- und Fußverkehr bearbeitet im Rahmen des Mobilitätspaktes die Verbesserung der Radinfrastruktur im Lebens- und Wirtschaftsraum zwischen Aalen und Heidenheim. Um den Radverkehr auf Pendelstrecken attraktiver zu gestalten, soll die bestehende Radwegeinfrastruktur zu einer schnell, komfortabel und ganzjährig befahrbaren Radverbindung weiterentwickelt werden. In einer ersten Befahrung am 20. Mai 2021 mit Vertretern der verschiedenen Baulastträger wurden Potenziale auf dem Teilabschnitt Aalen-Oberkochen untersucht. In einer weiteren Befahrung soll der zweite Abschnitt zwischen Oberkochen und Heidenheim betrachtet werden. Anknüpfungspunkt für die Planungen sind die bestehenden Radverkehrskonzepte der Kommunen und des RadNETZ BW. Neben der Hauptachse sollen auch die entsprechenden Zuwegungen unter Berücksichtigung der Quell-Ziel-Relationen weiterentwickelt werden. Die Arbeitsgruppe wird vom Regierungspräsidium Stuttgart geleitet.
Gründung der Unter-Arbeitsgruppen „Digitale Vernetzung“ und „Mobility Hubs“
Aus der Arbeitsgruppe „Innovation und Vernetzung“ unter der Leitung des Regionalverbands Ostwürttemberg wurden zwei Unter-Arbeitsgruppen herausgelöst, die sich mit der physischen Vernetzung von Mobilitätsangeboten in Form von Mobilitätsstationen und der digitalen Verknüpfung von Verkehrsangeboten auf digitalen Plattformen und Applikationen beschäftigen. In letzterer wurden unter anderem die Möglichkeiten der Fahrplanauskunft über google maps, die Erkenntnisse aus dem Projekt AA-Mobil und der open source-Ansatz der integrierten Mobilitäts-App stadtnavi Herrenberg diskutiert. Diese Projekte dienen als Anknüpfungspunkte für eine leicht zugängliche und nutzerfreundliche Fahrplanauskunft über möglichst alle Verkehrsträger hinweg, die im Rahmen des Mobilitätspaktes weiterverfolgt werden sollen.
Mobilitätsstationen
Seit Januar 2021 ist im Sachgebiet Integrierte Mobilität und Infrastruktur die vom Land Baden-Württemberg mit 50 % der Personalkosten geförderte Stelle für den Bereich Mobilitätsstationen besetzt. Aufgaben der Stelle sind bspw. die physische und digitale Vernetzung, Bündelung und Darstellung von vorhandenen und neuen Mobilitätsangeboten sowie die Identifikation von Standorten für Mobilitätsstationen im Ostalbkreis. Dabei soll das Thema Multimodalität besondere Berücksichtigung in der Kommunikation finden. Die geförderte Stelle steht den Kommunen beratend sowie unterstützend zur Seite, um gemeinsam Angebote zum Umstieg auf den Umweltverbund zu schaffen und entsprechend Anreize zu setzen, um die Mobilitätswende voranzutreiben. Darüber hinaus wird die Stelle die Kommunen bei der Modernisierung der Bahnhöfe unterstützen sowie langfristig bei der einheitlichen Gestaltung und Modernisierung der ÖPNV-Haltestellen (vor allem auch die Ausrüstung mit DFI-Anzeigen für eine bessere Fahrgastauskunft).
Konzept
Mobilitätsstationen stellen für das Land Baden-Württemberg einen wichtigen Baustein dar, um den CO2-Ausstoß bis 2030 um 40 % zu reduzieren. Durch die Bündelung von Mobilitätsangeboten im Zusammenspiel mit der Darstellung der Angebote über eine Mobilitäts-App, bieten Mobilitätsstationen der Bevölkerung eine verlässliche Mobilität und steigern so die Attraktivität des Umweltverbunds gegenüber dem Pkw. Außerdem werden dadurch auch Multimodalität und der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur gefördert. Mobilitätsstationen bezeichnen Punkte, an denen mehrere Mobilitätsangebote gebündelt werden (multimodale Knoten). Dabei kann der Umfang der angebotenen Verkehrsangebote variieren: Mobilitätspünktchen (Größe XS, wenige Verkehrsträger z. B. nur Bike-Sharing), Mobilitätspunkt (Größe S, wenige Verkehrsträger z. B. ÖV mit Bike-Sharing verknüpft), Mobilitätsstation (Größe M, Verknüpfung von mind. 3 Verkehrsmitteln des Umweltverbundes), Mobilitätszentrale (Größe L, viele Verkehrsträger, hoher Aufwand, personenbedient, Koordination ggf. durch eine Agentur).
Von Seiten des Landes wurden im Hinblick auf das Themenfeld Mobilitätsstationen verschiedene Angebote zur Vernetzung auf Fachebene und zum Erfahrungsaustausch geschaffen. Unter anderem bestehen auf Ebene des Kompetenznetzwerks KlimaMobil Angebote zur Vernetzung oder auch durch die Vernetzung der vom Land geförderten Koordinatoren durch regelmäßige Treffen der KEA-BW.
In den letzten Monaten wurde im Zuge der neu geschaffenen Stelle zunächst eine Recherche hinsichtlich den vorhandenen Mobilitätsangebote im Ostalbkreis durchgeführt. Des Weiteren erfolgten die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch mit verschiedensten Akteuren; die Teilnahme an Veranstaltungen rund um die nachhaltige Mobilität sowie Trends und Entwicklungen, um das Fachwissen auf den neusten Stand zu bringen sowie der Austausch mit verschiedenen Anbietern alternativer Mobilitätsformen, z. B. On-Demand-Anbietern oder Bike-Sharing-Anbietern. Zudem hat sich die Koordinatorin für Mobilitätsstationen bereits mit den drei großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen vernetzt sowie mit weiteren Kommunen Kontakt aufgenommen. Außerdem wurden Best Practice-Beispiele zum Aufbau von Mobilitätsstationen hinsichtlich ihrer Eignung und Übertragbarkeit auf den Ostalbkreis analysiert.
Multimodale Knoten an ÖPNV-Haltestellen
Nach umfangreicher Bestandsaufnahme und Analyse der derzeitigen Bahnhofsinfrastruktur erscheint es zweckmäßig, Mobilitätsstationen zunächst an den Bahnhöfen des Ostalbkreises zu etablieren und den Gedanken der Vernetzung von Mobilitätsangeboten zu einem späteren Zeitpunkt auch dezentral in weiteren Kommunen insbesondere an ÖPNV-Haltestellen oder an zentralen Orten umzusetzen. Diese Entscheidung begründet sich zum einen auf der Tatsache, dass an den meisten Bahnhöfen bereits ein größeres Mobilitätsangebot und somit ein besseres Potenzial zur Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen besteht. Zum anderen sieht der neue Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg vor, dass insbesondere die Bahninfrastruktur ausgebaut und modernisiert werden soll: „Dazu werden wir die Förderkonditionen des Landes bei der Kofinanzierung des Bundes-GVFG im Fall von Eisenbahnvorhaben für den landesbestellten Schienenverkehr weiterverbessern. Hierzu wenden wir die anteilige Kofinanzierung des Landes auf alle bei den Kommunen verbleibenden Kosten an und teilen das Planungskostenrisiko vor einer Realisierung zur Hälfte mit der kommunalen Seite. […] Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg wollen wir als Service- und Kompetenzstelle für alle Akteure beim Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und seiner Infrastruktur einschließlich barrierefreiem Ausbau und einer Stationsoffensive weiter stärken“ (S. 124 des Koalitionsvertrags der Landesregierung von Baden-Württemberg). Deshalb sollen im Ostalbkreis an den Bahnhöfen kreisweit Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Umstieg auf den Umweltverbund attraktiver zu gestalten. An dezentralen Orten können neben einer Aufwertung der Infrastruktur auch digitale Formen der Vernetzung wie beispielsweise App-gesteuerte Bedarfsverkehre den Umweltverbund deutlich stärken.
Im Rahmen der Entwicklung eines Stationskonzepts für den Ostalbkreis wurden die 21 Bahnhöfe im Ostalbkreis hinsichtlich ihres Ist-Zustands untersucht und Zielzustände für die jeweiligen Stationen abgeleitet. Auf dieser Basis wurde ein Stationskonzept mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen als erstrebenswerter Zielstandard erarbeitet.
Bestandsaufnahme und Analyse
Für die Bestandsaufnahme wurde zunächst eine Erhebungsmethode entwickelt. In einer Vor-Ort-Begehung wurden an jedem Bahnhof folgende Kriterien erfasst: Postfächer, Barrierefreiheit, Beschilderung, Schaukasten, Stadtplan, Taxinummer, Busfahrplan, Wegweisung, digitale Verknüpfung ÖV- Haltepunkt, Verknüpfung Bus-Bahn, Fahrradabstellplätze, überdachte Fahrradabstellplätze, Fahrradboxen, Sammelschließanlagen, P+R-Plätze, Kiss+Ride-Plätze, Behindertenstellplätze, Bäckerei, Sitzplätze, Wetterschutz, Kiosk und Automat. Dabei wurde vermerkt, ob das Kriterium vorhanden ist oder dieses noch eingerichtet werden sollte und zusätzlich wurde je nach Art des Kriteriums erfasst, ob beispielsweise genügend Platz vorhanden ist oder die benötigte Anzahl eines Kriteriums. Daneben wurden für jeden Bahnhof die Kriterien Erscheinungsbild, Beleuchtung sowie Sicherheit beschrieben.
Da die Wohn-/Arbeitsorte im Ostalbkreis unterschiedlich weit entfernt vom nächsten Bahnhof liegen, wurden die Bahnhöfe nach Auswertung der erfassten Daten zum einen nach dem Einzugsgebiet (<5 km/ <10 km/ >10 km) unterteilt und in Bezug auf die Kriterien Anschlussmobilität sowie Service-Einrichtungen (damit notwendige Handlungen mit der Reise verknüpft werden können) analysiert. Da die Bahnhöfe unterschiedlich große Gebiete erschließen müssen, sind unterschiedliche Infrastrukturen am Bahnhof nötig. Zum anderen brauchen Bahnhöfe je nach Verkehrsbedeutung unterschiedliche Infrastrukturen. Deshalb wurden die Bahnhöfe auch nach der Art der Verknüpfung (bspw. Bahn/Bahn, Bahn/Bus, Bahn/Bahn/Bus/Bus, …) kategorisiert. Diese wurden hinsichtlich der Kriterien Sicherheitsgefühl, Service-Einrichtung am Bahnhof und Verknüpfung untersucht. Zusätzlich wurden die Bahnhöfe nach der Stadtgröße in Landstadt (< 5.000 Einwohner), Kleinstadt (< 20.000 Einwohner) sowie mittelgroße Stadt (20.000 bis 100.000 Einwohner) unterteilt und auf die Kriterien Sicherheitsgefühl, Sauberkeit, Gestaltung des Wartebereichs sowie Anschlussmobilität analysiert. Anschließend wurde für alle Bahnhöfe ein Ist-Soll-Abgleich basierend auf den Ergebnissen der oben beschriebenen Analyse vorgenommen. Dabei wurden die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen zur Erreichung der Zielzustände grob geschätzt und die Zuständigkeiten erfasst. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Ostalbkreis 21 Bahnhöfe mit unterschiedlichen Umgebungen und Voraussetzungen vorliegen. Drei weitere Bahnhöfe (Aalen West, Aalen Süd, Oberkochen-Süd) sind in Planung bzw. bereits geplant. Die größeren Bahnhöfe Aalen und Schwäbisch Gmünd weisen eine attraktive und relativ saubere Bahnhofsinfrastruktur auf. Jedoch gibt es bislang nur in Aalen am ZOB DFI-Anzeiger. Dies sollte weiter ausgebaut werden und ggf. auch um DFI Light-Anzeiger an weniger zentralen Haltestellen, sowie digitalen Möglichkeiten der Beauskunftung ergänzt werden. Teilweise ist dringend eine Aufwertung der Bahnhöfe notwendig wie bspw. in Waldhausen (bei Lorch). Dabei geht es vor allem um die Sauberkeit, die Gebäude- sowie Unterführungsfassaden, die Beleuchtung, vorhandene Infrastruktur sowie ÖV-Anbindung. Die Bahnhöfe Bopfingen, Mögglingen und Goldshöfe wurden bereits in das zweite Bahnhofsmodernisierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Die Bahnhöfe in Jagstzell und Ellwangen sind als Bundes-GVFG-Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebsqualität auf der Rems- bzw. Oberen Jagstbahn angemeldet.
Stationskonzept für den Ostalbkreis
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme wurden verschiedene Ausstattungsmerkmale für die jeweiligen Kategorien abgeleitet und definiert. Wichtigste Bestandsteile der Mobilitätsstationen an den Bahnhöfen sind dabei für den Ostalbkreis u. a.: Fahrrad-Sammelschließgaragen, ausreichend überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze, Mobilitätsstele/-säule, Carsharing, Bike-Sharing, ggf. Lastenrad-Sharing, DFI-Anzeigen. Darüber hinaus wurden in Bezug auf die Modernisierung der Bahnhöfe folgende weitere Ausstattungsmerkmale definiert: schöne helle Unterführung, helle und trockene Wartemöglichkeit, Reinigungskonzept, weitere gestalterische Aufwertungen, attraktives Bahnhofsumfeld (Poststation, Restaurants, Bäcker, Kiosk etc.), Sicherheitskonzept, ausreichende Parkmöglichkeiten (auch E-Ladesäulen), Beschilderungskonzept.
Das Konzept der Stadt Offenburg zeigt, dass es sinnvoll ist, Mobilitätsstationen ganzheitlich zu betrachten und eine modulare Bauweise anzustreben, damit die Nachfrage vor Ort flexibel angepasst werden kann. Außerdem spielt die einheitliche Vermarktung und das Design eine wichtige Rolle, um Mobilitätsstationen erfolgreich zu etablieren (Beispiel Offenburg, Marke „Einfach Mobil“). Jedoch empfiehlt der Ostalbkreis kleineren Kommunen – auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Infrastrukturinvestitionen – den Fokus zunächst auf Fahrrad-Sammelschließgaragen zu setzen, da hier aktuell attraktive Fördermöglichkeiten und vereinfachte Verfahren bspw. im Zuge der DB Bike+Ride-Offensive bestehen. Der Aufwertung der Infrastruktur im Bereich Radabstellanlagen kommt vor dem Hintergrund steigender Nutzerzahlen bei hochwertigen Pedelecs eine besondere Bedeutung zur Stärkung des Umweltverbunds zu. Mithilfe geeigneter Zugangssystemen kann die Sicherheit der Abstellanlagen gewährleistet werden. Daneben ist es empfehlenswert, zunächst RegioRadStuttgart-Stationen zu installieren, da ein kreisweiter Ausbau das Bike-Sharing fördert und in Verknüpfung mit dem ÖV attraktiver gestaltet. Das Bike-Sharing bietet sich für vielfältige Zwecke an, z. B. für die Fahrt zur Arbeit oder Hochschule, die erste und letzte Meile, Freizeitausflüge oder touristische Unternehmungen. Im Ostalbkreis gibt es bereits neun RegioRadStuttgart-Stationen, wovon sich fünf in Aalen und vier in Schwäbisch Gmünd befinden. RegioRadStuttgart bietet außerdem die Möglichkeit auch Lastenräder an den Stationen zu integrieren.
Weiteres Vorgehen
Von Seiten der Landkreisverwaltung wird in den nächsten Monaten in Bezug auf das Thema Mobilitätsstationen die Entwicklung einer multimodalen Mobilitäts-App vorangetrieben. Dabei soll das bereits im vorangegangenen Abschnitt im Rahmen des Mobilitätspakts beschriebene Konzept stadtnavi für die Implementierung der App dienen und somit die digitale Basis der Mobilitätsstationen bilden. Laut dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg gibt es aktuell sehr gute Fördermöglichkeiten nach LGVFG, z. B. für multimodale Knoten sowie für Fahrradabstellanlagen durch die DB Bike+Ride-Offensive (derzeit noch ein vereinfachtes Verfahren). Denn im neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg wird angemerkt, dass es einen großen Ausbaubedarf von kommunaler Verkehrsinfrastruktur, von Schnittstellen/Mobilitätsknoten sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit gibt.
Folgende weitere konkrete Schritte sind geplant:
– Umsetzung der entwickelten Vorgehensweise und Kommunikationsstrategie hinsichtlich dem Projekt Mobilitätsstationen im Ostalbkreis. Zum Beispiel Organisation eines Workshops für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landrat bzw. dem Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur zu verschiedenen Themen im Rahmen der Mobilitätsstationen; angefangen werden soll mit dem Bike-Sharing sowie mit Fahrradabstellanlagen – Weitere Vernetzung der Koordinatorin für Mobilitätsstationen mit den Kommunen – Vorantreiben des Aufbaus von Mobilitätsstationen im Rahmen des Mobilitätspakts Aalen/Heidenheim – Weitere Entwicklungsschritte für die Übertragung des stadtnavis auf den Ostalbkreis – Unterstützung der Kommunen bei der Fördermittelakquise sowie der Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf Mobilitätsstationen sowie neue Mobilitätsformen – Langfristig soll ein Mobilitätsnetzwerk aufgebaut werden, angelehnt an das Vorbild Mobilitätsnetzwerk Ortenau, um Synergien zu bündeln und den Erfahrungsaustausch unter den Kommunen zu fördern und somit Projekte rund um die digitale und physische Vernetzung von Mobilitätsangeboten schneller umsetzen zu können
Digitalisierung
Im Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur werden gemeinsam mit dem Verkehrsverbund OstalbMobil die ÖPNV-Systeme im Zuge der Digitalisierung weiterentwickelt. Dies betrifft auf Seiten des Verkehrsverbundes und der Verkehrsunternehmen von OstalbMobil unter anderem:
– die Neubeschaffung eines Bordrechner-Systems mit entsprechendem Hintergrundsystem, – das Aufsetzen einer gemeinsamen Abo-Datenbank, um die Einführung von eTickets zu ermöglichen und die Abrechnungsstrukturen zu optimieren, – die Beschaffung eines Fahrplanprogramms für OstalbMobil, um eine kreisweite Fahrplanauskunft auf hohem Qualitätsstand inkl. Abbildung von Echtzeitdaten zu ermöglichen und – die Einführung eines Smartphone-basierten Check-in/Check-out-Systems um die Zugänglichkeit zum ÖPNV für Gelegenheitskunden zu verbessern.
Autonomes Fahren
Die Potenziale des autonomen Fahrens sollen auch im Ostalbkreis genutzt werden. Im neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist der Ausbau des autonomen Fahrens ebenfalls als Ziel benannt. Neben der Automatisierung der PKW- und LKW-Flotten bieten sich gerade auch im ÖPNV Chancen im Zuge des autonomen Fahrens als Angebot für die erste und letzte Meile oder zur Anbindung ländlicher Regionen. Durch den Fachbereich Integrierte Mobilität und Infrastruktur soll ein Grundsatzpapier über autonomes Fahren erarbeitet werden und etwaige Modellprojekte beispielsweise im Rahmen der Landesgartenschau in Ellwangen 2026 begleitet werden.
Digitale Vernetzung von Mobilitätsangeboten
Neben der Verbesserung der physischen Infrastruktur des Umweltverbundes insbesondere in den Bereich Radabstellanlagen, Bahnhöfe und ÖV-Haltestellen ist auch die digitale Infrastruktur im Mobilitätssektor zu verbessern. In integrierten Mobilitäts-Apps sollen die vorhandenen Mobilitätsangebote möglichst kundenfreundlich und allumfassend abgebildet werden, um den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. Voraussetzung für ein entsprechendes digitales Angebot mit intermodalem Routing ist die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten, wie unter anderem Fahrplandaten in Echtzeit, verlässliche Verkehrsprognosedaten, Informationen zur Auslastung von ÖPNV-Fahrzeugen oder Parkplätzen sowie Möglichkeiten zur Buchung der jeweiligen Mobilitätsangebote.
E-Mobilität
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundesklimaschutzgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, der Erhöhung des Treibhausgas-Reduktionsziel 2030 auf EU-Ebene von 40 auf 55 Prozent gegenüber 1990 und die ambitionierten Klimaschutzziele für den Verkehrssektor des Landes Baden-Württemberg haben die Notwendigkeit zur Förderung alternativer Antriebstechniken weiter verstärkt. Bereits unter den bisherigen Klimaschutzplänen der Bundesregierung sollten bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein sowie eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Auch das Land Baden-Württemberg verfolgt mit den Plänen für 2030, wonach jedes dritte Auto und jede dritte Tonne im Transportwesen klimaneutral fahren sollen, ambitionierte Ziele im Verkehrssektor.
Im neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung von Baden-Württemberg mit dem Ziel der schnellstmöglichen Klimaneutralität, aber spätestens bis ins Jahr 2040, sind die Themen Klimaschutz, Sicherung von Wohlstand und Stärkung des Wirtschaftsstandorts, Transformation des Automobilsektors und Ausbau nachhaltiger Mobilitätsformen an zentraler Stelle genannt.
Um den Ostalbkreis bei der Verkehrswende und dem angestrebten Ausbau nachhaltiger Antriebsformen voranzubringen, wurde bei der Landkreisverwaltung eine Stelle zur Koordination für Elektromobilität im Fachbereich „Integrierte Mobilität und Infrastruktur“ eingerichtet. Die Koordinatorin für Elektromobilität übernimmt eine Kümmererfunktion für alle Entwicklungen im Bereich Elektromobilität auf Landkreisebene und soll Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen als Ansprechpartner zur Erstberatung für Elektromobilität zur Verfügung stehen. Des Weiteren erstreckt sich das Aufgabengebiet auf die Unterstützung zur Schaffung der notwendigen Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis in Abstimmung mit den Netzbetreibern und dem Ausbau umweltfreundlicher Antriebe bei den Verkehrsunternehmen von OstalbMobil. Konzeptionell beinhaltet die Stelle die Aufstellung eines kommunalen Masterplans und Zieldefinition zur Elektromobilität in Abstimmung mit den Kommunen und Netzbetreibern. Außerdem sollen Maßnahmen entwickelt werden, um eventuelle Unsicherheiten über verfügbare Fahrzeuge oder Lademöglichkeiten abzubauen und mit Kampagnen den Umstieg auf die Elektromobilität zu fördern.
Nach dem Verständnis der Landkreisverwaltung sind dabei die alternativen Antriebsformen technologieoffen voranzutreiben, sodass neben der batterieelektrischen Mobilität insbesondere in den Bereichen PKW, Stadtlinienbusse und Lieferverkehre auch die Themen Wasserstofftechnologie und synthetische Kraftstoffe insbesondere im Schwerlastverkehr und bei den Überlandbussen gestärkt werden sollen. Bei den Verkehrsunternehmen von OstalbMobil stehen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Erwartungen an eine klimafreundliche Leistungserbringung und den Regelungen bei der Beschaffung von Neufahrzeugen (unter anderem Busförderung des Landes Baden-Württemberg oder SaubFahrzeugBeschG) im Zuge der Umstellung auf saubere Antriebstechnologien erhebliche finanzielle und technische Herausforderungen an, die nur im Zusammenspiel zwischen ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsverbund bewältigt werden können. Die Landkreisverwaltung wird diesen Prozess aktiv begleiten und OstalbMobil bei den anstehenden Herausforderungen unterstützen. Ziele hinsichtlich der Ausstattung und Umweltfreundlichkeit der im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge können bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplan des Ostalbkreises berücksichtigt werden.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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