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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis ist als gesetzlich verpflichteter Aufgabenträger für die Ausgestaltung, Definitionen und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Der Nahverkehrsplan (NVP) dient den ÖPNV-Aufgabenträgern dabei als wesentliches Instrument zur Formulierung ihrer Zielvorstellungen. Die Inhalte und die Regelungen zur Aufstellung der jeweiligen Nahverkehrspläne werden vom Bundes- und Landesgesetzgeber als „weisungsfreie Pflichtaufgabe“ vorgegeben. Hierzu gehören u. a. Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltauswirkungen sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen.
Der NVP ist auf einen Zeithorizont von fünf Jahren angelegt und nach § 12 Abs. 7 ÖPNVG bei Bedarf fortzuschreiben. Wie im Umweltausschuss am 22. Oktober 2019 beauftragt, wurden die Anforderungen und politischen Weichenstellungen für den künftigen Ostalb-ÖPNV im neu eingerichteten Lenkungskreis in nunmehr sechs Sitzungen vorbesprochen. Die Verkehrsunternehmen wurden am 3. März 2021 erstmals über die Zielvorstellungen informiert. Die Verkehrsunternehmen werden zeitnah in den weiteren Verlauf der Entwurfserstellung eingebunden.
Zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Ostalbkreis soll nun eine bedarfsgerechte Teilfortschreibung des NVPs aus dem Jahr 2014 erfolgen. D. h., es wird kein komplett neuer Nahverkehrsplan erstellt, sondern nur unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen die Inhalte des NVP 2014 ergänzt/ überarbeitet, bei denen sich seit 2014 inhaltliche Änderungen ergeben haben. Eine Fortschreibung ist zudem notwendig, da diese zum einen detailliert auf die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit bis zum 1. Februar 2022 nach § 8 Abs. 3 PBefG abgestimmt sein muss. Zum anderen ist zu entscheiden, wie mit der am 2. August 2019 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2019/1161 (Clean Vehicle Directive) für die im Linienbusverkehr eingesetzten Fahrzeuge umzugehen ist.
Zu den wesentlichen an Bedeutung zugenommenen Themen zählen u. a.: ÖPNV als wesentlicher Baustein zum effektiven Klimaschutz, Berücksichtigung der gesamten barrierefreien Wegekette, Weiterentwicklung der Digitalisierung. Darüber hinaus ist es das Ziel, im Nahverkehrsplan die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure sowie die Zuständigkeiten zu definieren.
Der Nahverkehrsplan soll als Handlungsleitfaden für alle am ÖPNV beteiligten Akteure dienen und findet Berücksichtigung bei der Beurteilung von Konzessions- und Fahrplan-anträgen der Genehmigungsbehörde.
Mit der Unterstützung wurde die Nahverkehrsberatung Südwest aus Heidelberg beauftragt. In Zusammenarbeit mit dem „Lenkungskreis Fortschreibung Nahverkehrsplan“ wurde dabei der Schwerpunkt auf landkreisweite Vertaktung und die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV (z. B. möglichst viele Einwohner pro Busumlauf) gelegt.
Vorgaben der Landespolitik
Bezugnehmend auf die Vorstellung der ÖPNV-relevanten Inhalte des Koalitionsvertrages in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 8. Juni 2021 werden hier die wesentlichen Punkte – unabhängig von der noch nicht geklärten Gegenfinanzierung oder Umsetzbarkeit – dargestellt:
Als zentrales Ziel wird dort die Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis zum Jahr 2030 formuliert. Um das Verdopplungsziel zu erreichen, muss das Verkehrsangebot in den Verdichtungsräumen genauso wie im ländlichen Raum konsequent und verlässlich etappenweise ausgebaut werden („Mobilitätsgarantie“).
Zum Bedienungsangebot des ÖPNV werden dabei folgende konkrete Ziele formuliert:
Vorgaben der Kreispolitik
Aus den Gesprächen und Diskussionen im Lenkungskreis haben sich folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung des ÖPNV im Ostalbkreis herauskristallisiert:
Inhalte des Nahverkehrsplanes (ENTWURFSSTAND) Es ist beabsichtigt den NVP in folgende Aspekte zu gliedern. Die jeweiligen Inhalte sind hier skizziert dargestellt.
1. Übergeordnete Festlegungen, Aussagen und Zuständigkeiten des Nahverkehrsplans
Das Kapitel wird in den Bereichen fortgeschrieben, in denen sich seit 2014 Änderungen ergeben haben: Berücksichtigung der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (PBefG Novelle 2021; Änderung ÖPNVG 2020); Berücksichtigung der zwischenzeitlich fortgeschriebenen übergeordneten Pläne (Regionalplan wird derzeit fortgeschrieben); Aussagen des Koalitionsvertrages 2021 zum ÖPNV werden als wegweisende Grundlage der Mobilitätsstrategie des Landes ergänzt.
2. Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNV im Ostalbkreis (Standards)
Die in Kapitel 2 formulierten Standards sind der wesentlichste Baustein – das „Herzstück“ – des Nahverkehrsplans. Auf Grundlage der festgelegten Standards im NVP von 2014 unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen (u. a. Vorgaben Landespolitik, politischer Wille der Kreispolitik) und der Zunahme der Bedeutung des ÖPNV sowie einzelner relevanter Themen wird dieses Kapitel als Gesamtes fortgeschrieben.
Das Leitbild für den ÖPNV im Ostalbkreis wird punktuell weiterentwickelt und um das „Leitbild Nachhaltigkeit und Umweltschutz“ ergänzt.
3. Linienbündelung
Die Systematik der Linienbündelung von 2014 wird beibehalten. Es erfolgt eine Aktualisierung des Kapitels mit den seit 2014 erfolgten Änderungen (Verschiebung der Laufzeitentreppe in 2019). Eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik „Weiterer Umgang mit der Linienbündelung“ erfolgt im Rahmen der Evaluierung des Prozesses „ÖPNV-neu denken“ im Herbst.
Die Umsetzung der im Nahverkehrsplan definierten Standards zum Bedienungsangebot erfolgt aufgrund der Komplexität landkreisweit separat in vier Teilräumen.
Vorstellung der Ziele und Standards (Kapitel 2)
2.1 Leitbild
2.2 Ziele für den Schienenverkehr
2.3 Ziele für das Bedienungsangebot im Busverkehr
2.3.1 Netzstruktur und Bedienungskategorien
2.3.2 Bedienungsqualität (Bedienungshäufigkeiten und Bedienungszeiten) Bedienungshäufigkeiten Stadtverkehre (ENTWURF)
Stadtverkehr Kategorie I: Wichtigste Achsen in großen Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums (nur Aalen und Schwäbisch Gmünd), zur Erschließung ca. 2/3 aller Einwohner
Stadtverkehr Kategorie II: Zusammen mit Kategorie I für 95 % aller Einwohner, ohne ländliche Stadtteile (Entfernung Stadtzentrum > 5 km); auch für kleinere Städte (Ellwangen, Oberkochen), Mindesterschließung 6.000 Einwohner.
Bedienungshäufigkeiten Regionalverkehre (ENTWURF)
Regionalverkehr Kategorie I: Verdichtete Bereiche: Orte mit mind. 3.000 Einwohnern Wirtschaftlichkeit: mind. 6.000 Einwohner pro Busumlauf
Regionalverkehr Kategorie II: Orte mit mind. 1.000 Einwohnern Wirtschaftlichkeit: mind. 2.000 Einwohner pro Busumlauf sowie Linien zur mehrseitigen Anbindung wichtiger Pendler- und Schulstandorte (RS/GY)
Regionalverkehr Grundnetz: Orte mit mind. 50 Einwohnern, die nicht vom Regionalverkehr Kategorie I und II erschlossen werden.
Diese sehr hohen Standards werden im Rahmen des Lenkungskreises und der Einbindung der Verkehrsunternehmen diskutiert. Sie stehen unter Umsetzungs- und Finanzierungsvorbehalt.
2.3.3 Einsatz verschiedener Bedienungsformen/ Produkte im ÖPNV
2.3.4 Verbindungsqualität (Verknüpfung der Linien und Systeme)
2.3.5 Erschließungsqualität
2.3.6 Rahmenvorgaben für den Schülerverkehr
2.4 Ziele für die Infrastruktur
2.4.1 Barrierefreiheit
2.4.2 Ausstattung von Haltestellen
2.4.3 Ausstattung von Fahrzeugen
2.5 Weitere Ziele
2.5.1 Tarif
2.5.2 Fahrgastinformation und Marketing
2.5.3 Digitalisierung
2.5.4 Mobilitätsmanagement
2.5.5 Zusammenarbeit mit OstalbMobil
2.5.6 Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen
Umsetzung der Standards in den Teilräumen
Die Umsetzung der formulierten Standards in den Teilräumen muss in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen erfolgen. Hierzu finden vier Teilraumgespräche zusammen mit der Unternehmerschaft statt auf dessen Grundlage umsetzungsfähige Konzepte entstehen sollen. Diese werden bis zum Jahresende mit einem „Preisschild“ versehen. Somit soll erkennbar werden, ob die geplanten Standards vom Ostalbkreis nachhaltig und eigenständig finanziert werden können.
Dies wird ein sehr abstimmungs- und zeitintensiver Prozess werden, da es sich in vielen Bereichen um eine komplette Neustrukturierung des heutigen Liniennetzes handelt, dessen Auswirkungen auf die vorhandenen Konzessionen und Einnahmeaufteilung geregelt werden müssen. Die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis signalisieren eine hohe Bereitschaft zur gemeinsamen Mitarbeit an der Weiterentwicklung des ÖPNV. Am Ende des Prozesses muss die Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Angebotes stehen.
Ein weiterer wichtiger Baustein zur wirtschaftlichen Umsetzung der Standards ist eine weitgehend nach den Bedürfnissen der Schülerbeförderung ausgerichtete Schulzeitenstaffelung. Dazu ist ebenfalls eine intensive und häufig konfliktgeladene Abstimmung mit den Schulträgern und Schulen erforderlich. Diese von Herrn Landrat moderierten Gespräche sind für den Herbst vorgesehen.
Teilraum Härtsfeld/ Oberkochen
Das Konzept des Gutachters, das die Regiobus-Verbindung Neresheim - Ebnat - Waldhausen - Aalen sowie eine Verlegung der Neresheimer Schulzeiten beinhaltet, wurde durch das Verkehrsunternehmen Beck+Schubert (B+S) bewertet.
Aufgrund der personellen und unternehmensstrukturellen Situation des Verkehrsunternehmens kann das Konzept des Gutachters nach Angaben des Verkehrsunternehmers nicht umgesetzt werden. Auch sieht B+S durch die Verlegung der Neresheimer Schulzeiten eher wirtschaftliche Nachteile.
Daraufhin wurde von B+S ein eigenes, nach eigenen Angaben fahrbares Konzept vorgelegt. Der Vorschlag stellt eine deutliche Verbesserung des ÖPNV-Angebotes auf dem Härtsfeld dar. Die Verbindung Neresheim - Aalen entspricht jedoch nicht den Regiobus-Förderrichtlinien, da unterschiedliche Linienwege und ein deutlich reduzierter Wochenendverkehr geplant wurden. Nach Aussage von B+S war dies notwendig, da sonst am Wochenende zusätzliches Fahrpersonal benötigt worden wäre, für das während der Woche keine Dienste vorhanden seien.
Am 25. März 2021 wurde in einem Teilraumgespräch mit den betroffenen Kommunen inklusive Ortsvorsteher:innen und allen dort verkehrenden Verkehrsunternehmen sowie den Mitgliedern des Lenkungskreises das Konzept von B+S vorgestellt.
Derzeit wird der zusätzliche finanzielle Aufwand gegenüber dem Bestandsverkehr ermittelt. Dazu wartet die Verwaltung auf detaillierte Informationen zum Bestandsverkehr. Eine Umsetzung des Konzeptes ist in Abhängigkeit mit den anderen Teilräumen zu sehen.
Teilraum Schwäbisch Gmünd
Der Gutachter hat für den Teilraum Schwäbisch Gmünd verschiedene Varianten der Schulzeitstaffelung sowie einen Vorschlag eines Integralen Taktfahrplans (ITF) entwickelt. Diese Impulse wurden den Verkehrsunternehmen am 11. Mai 2021 vorgestellt.
Für den Stadtverkehr Schwäbisch Gmünd ist zunächst die Thematik der zukünftigen Linienführung in der Gmünder Innenstadt zu klären, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die ÖPNV-Gestaltung besitzt. Dazu findet am 5. Juli 2021 ein Gespräch mit der Stadt Schwäbisch Gmünd statt.
Parallel dazu erfolgt eine Abstimmung der vom Gutachter vorgelegten Impulse zum ITF und der Schulzeitstaffelung mit den Verkehrsunternehmen.
Erste Abstimmungen zwischen den Verkehrsunternehmen haben am 21. Mai 2021 bereits stattgefunden.
Teilraum Ellwangen/Bopfingen
Ausweitungen des ÖPNV-Angebotes mit klassischen Linienbusverkehren erscheinen angesichts der raumstrukturellen Umstände als nicht zielorientiert. Die große Raumschaft ist bis auf wenige Ausnahmen dünn und dispers besiedelt, was im Linienverkehr zu längeren und unwirtschaftlichen Fahrtstrecken führt. Daher werden Lösungen mittels bedarfsorientierter Verkehre erwogen. Denkbar wäre eine erste Umsetzung der im NVP festgelegten Standards im Rahmen der Ausdehnung des StadtLandBus-Systems auf den Tagesverkehr am Wochenende sowie Randlagenverkehr werktags. Hierzu werden die Grundpfeiler vor der Sommerpause mit den konzessionierten Unternehmen diskutiert.
Teilraum Aalen
Auch für den wichtigen Teilraum Aalen sind erste Gespräche vor der Sommerpause vorgesehen.
Wirtschaftlichkeit
Es erfolgt eine Grobabschätzung der Umsetzungskosten durch den Gutachter. Dabei wird unterschieden zwischen den Auswirkungen mit und ohne Schulzeitenstaffelung.
Die tatsächlichen Kosten, die die Verkehrsunternehmen kalkulieren, können von dieser Grobabschätzung aufgrund betrieblicher, personeller und anderer Rahmenbedingungen abweichen.
Grundsätzlich stehen alle im Nahverkehrsplan formulierten Ziele unter Finanzierungsvorbehalt. Zudem ist es wichtig, dass die Verkehrsunternehmen die Umsetzbarkeit gewährleisten können.
Zeitplan
Finanzierung und Folgekosten
Derzeit keine; Folgekosten werden erst mit der Umsetzung des Nahverkehrsplans entstehen, sofern die Standards – wie diskutiert – angehoben werden.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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