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Vorlage - 154/2021  

 
 
Betreff: Bericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) und Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der WiRO
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
27.07.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1_2021-04-12_Bilanz2020
Anlage2_2021-04-12_GuV2020
Anlage3_2021-04-28_Wirtschaftsplan2022ff
Anlage4_2021-01-21-Jahresbericht_2020

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)      den Jahresabschluss 2020 festzustellen und einen Defizitausgleich zu ge-

nehmigen

 

b)      die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2020 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen

 

c)       dem Wirtschaftsplan 2022 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen

 

d)      das Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2021 zu bestellen.

 

  1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäfts-

führung zuzustimmen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Genehmigung des

Defizitausgleichs

 

Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsge-

sellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 12.04.2021 erteilt.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2020 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 151.596,48 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 115.856,94 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2020 zugeflossenen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 Euro, ergibt sich ein Defizit von 10.856,94 Euro.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 10.856,94 Euro auszugleichen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 7.165,58 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.

 

Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu b) Entnahme aus der Kapitalrücklage

 

Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 10.856,94 Euro ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 115.856,94 Euro wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen.

 

 

Zu c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2022 und des fünfjährigen Finanzplans

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Wirtschaftsplan 2022 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

 

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 der Gesellschafterversammlung empfohlen das Büro ALP Lutz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, für die Prüfung des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12.2020

Anlage 2:  Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2020

Anlage 3: Wirtschaftsplan 2022 und fünfjähriger Finanzplan

Anlage 4:  Jahresbericht 2020 über die Aktivitäten der WiRO

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. i. V. Ebert, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_2021-04-12_Bilanz2020 (109 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_2021-04-12_GuV2020 (84 KB)    
Anlage 3 3 Anlage3_2021-04-28_Wirtschaftsplan2022ff (203 KB)    
Anlage 4 4 Anlage4_2021-01-21-Jahresbericht_2020 (3720 KB)