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Vorlage - 150/2021  

 
 
Betreff: Erneuerung der Fassade am Hauptgebäude des Beruflichen Schulzentrums Aalen - Zustimmung zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens zur Ermittlung eines Generalplaners
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
20.07.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Fotoaufnahmen der Fassade am KBSZ Aalen

Antrag der Verwaltung

 

  1. Für die Baumaßnahme zur Erneuerung der Fassade am Hauptgebäude des Beruflichen Schulzentrums Aalen wird die Planungsfreigabe erteilt.

 

  1. Dem Konzept des Wettbewerbsverfahrens zur Ermittlung eines Generalplaners für die Fassadenerneuerung wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 die bisher auf den Neubau ausgelegte Schulbauförderung um Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulgebäuden erweitert. Der Ostalbkreis hat zu mehreren Schulsanierungsmaßnahmen im Oktober 2020 Anträge beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht und mit Bewilligungsbescheiden vom 15.03.2021 eine Förderzusage erhalten.

 

Für das Berufliche Schulzentrum Aalen wurde ein Antrag für die Sanierungsmaßnahme „Erneuerung der Fassade und der Fenster des gesamten Hauptgebäudes“ gestellt. Im Hauptgebäude sind die Technische Schule und die Kaufmännische Schule untergebracht.

 

Das Berufliche Schulzentrum besteht darüber hinaus aus der Justus-von-Liebig-Schule (Haus- und Landwirtschaftliche Schule), der Weidenfeldhalle (Einfeld- und Dreifeldsporthalle) und dem separaten Gebäude der Cafeteria.

 

 

Luftbildaufnahme des Beruflichen Schulzentrums Aalen aus dem Jahr 2015

 

Das Hauptgebäude wurde 1979 in Betrieb genommen. Die Holz-Aluminium-Fassade ist damit über 40 Jahre alt und sollte aus technischen und energetischen Gründen umfassend erneuert werden, um die Gebäudesubstanz dauerhaft zu erhalten. So sind die Fensterbeschläge abgenutzt und bei Defekten können keine Ersatzteile mehr beschafft werden. Deshalb müssen zum Teil die Beschläge mit teuren Einzelanfertigungen erneuert werden. Zudem sind die Dichtungen spröde und der energetische Zustand der Verglasungen nach heutigen Standards unzureichend. Da die Fensterflügel oftmals nicht mehr richtig schließen, treten durch die Undichtigkeiten unangenehme Zugerscheinungen und bei Schlagregen Wassereintritte auf.

Daher ist geplant, die Holz-Aluminium-Fassade zu erneuern und damit verbunden eine energetische Verbesserung der Gesamtkonstruktion zu erreichen und gleichzeitig einen geringeren Wärmeverbrauch im Schulgebäude und eine bessere Aufenthaltsqualität zu erzielen.

Umfang der Sanierungsmaßnahme und Bewilligung eines Landeszuschusses

 

Mit dem Förderantrag vom 14.10.2020 hat der Ostalbkreis einen ersten Bauabschnitt der Fassadenerneuerung beim Land Baden-Württemberg beantragt. Mit Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.03.2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von 3.705.000 € bei einem zuschussfähigen Bauaufwand von 6.720.000 € für diesen ersten Bauabschnitt gewährt. Dies entspricht einer Förderquote von 55 %.

 

Für die Gesamtmaßnahme wird der Sanierungsaufwand, der insgesamt bereits beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt wurde, auf rund 13 Mio. € geschätzt. Im Zuge der Vorplanung durch den noch zu ermittelnden Generalplaner wird dann eine qualifizierte Kostenschätzung und anschließend eine Kostenberechnung als Grundlage für einen Baufreigabebeschluss des Kreistags erarbeitet werden können.

 

 

Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Ermittlung eines Generalplaners

 

Bei der Planung der Erneuerung der Fassade des gesamten Hauptgebäudes sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

 

  1. Auswahl der Konstruktionsart und Materialität sowie Bauteilanschlüsse an Flachdächer und Attiken
  2. Technische Anforderungen (Sonnenschutz, Lüftung, Fluchtwegefunktion)
  3. Optische Gestaltung der Fassade
  4. Energetische Qualität und bauphysikalische Fragen

 

Diese umfassende Grundlagenermittlung und Vorplanung kann nur ein externer Generalplaner unter Koordinierung der notwendigen Fachplaner (Bauphysiker, Fassadenfachplaner, Tragwerksplaner, ggf. HLS-Planer) leisten. Die Bauherrenvertretung und die Schnittstelle zwischen Planung und späterer Bauleitung und dem Geschäftsbereich Bildung und Kultur als Schulträger sowie den Schulleitungen übernimmt der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft, damit diese nur abschnittsweise durchführbare Sanierungsmaßnahme den Schulbetrieb so gering wie möglich beeinflusst.

 

Zur Ermittlung eines Generalplaners ist ein EU-weites Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Die Verwaltung empfiehlt, dass die Bieter im Wettbewerbsverfahren unter Bearbeitung der Themen Brandschutz, Bauphysik und Statik eigene Ideen und Konzepte für eine neue Fassadenkonstruktion erarbeiten und diese bereits im Rahmen des Wettbewerbs vorgestellt werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass bereits konkrete Lösungsansätze verglichen werden können und nach der Bewertung dieser Vorschläge in der Bieterpräsentation eine qualifizierte Auswahlentscheidung getroffen werden kann. Die Empfehlung für einen Generalplaner und ein Sanierungskonzept soll unter Einbeziehung des Schuldezernats und den Schulleitungen erfolgen und dem Ausschuss für Bildung und Finanzen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Der Generalplaner soll neben der Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) später auch mit der Ausführungsplanung, Ausschreibung und der Bauleitung (Leistungsphasen 5-8 HOAI) beauftragt werden.

 

Wegen der Komplexität eines solchen Wettbewerbsverfahrens wird ein geeigneter Wettbewerbsbetreuer, der selbst idealerweise über fundierte Kenntnisse in der Thematik verfügt, benötigt. Die Verwaltung schlägt vor, dass das Büro Brenner Planungsgesellschaft mbH aus Ellwangen mit der Vorbereitung und Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragt wird. Das Büro Brenner hat zuletzt zu unserer vollsten Zufriedenheit das gemeinsam mit der Stadt Aalen durchgeführte Wettbewerbsverfahren für die Außenanlagenplanung des Neubaus des zweiten Verwaltungsstandorts und des Kochers in Aalen betreut.

 

Grobterminplan

 

Unter Berücksichtigung der Durchführungsfristen des Bewilligungsbescheides soll mit der Ausführung der Fassadensanierung Ende 2022 / Anfang 2023 begonnen und diese in mehreren Abschnitten umgesetzt werden.

 

Damit der Baubeginn realisiert werden kann, ist die Durchführung des VgV-Verfahrens noch im Jahr 2021 und die Beauftragung der Generalplanerleistungen Anfang des Jahres 2022 erforderlich. Für das EU-weite VgV-Verfahren werden rund 35 Wochen Zeit be-nötigt. Inklusive der erforderlichen Grundlagenermittlung und Bestandserfassung wer-den ca. 10-11 Monate allein für das Wettbewerbsverfahren benötigt.

 

Empfehlung zum weiteren Vorgehen

 

Die Verwaltung empfiehlt das Wettbewerbsverfahren wie oben beschrieben mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen durchzuführen und die Empfehlung der Wertungsjury den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen und gleichzeitig die Planungsfreigabe für die Maßnahme Fassadenerneuerung zu erteilen.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsjahr 2021 werden Kosten für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens von rund 50.000 € anfallen. Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushaltsjahren 2022 ff. bereitzustellen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 Fotoaufnahmen der Fassade am Beruflichen Schulzentrum in Aalen

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter

gez. Freytag, GB Bildung und Kultur

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Fotoaufnahmen der Fassade am KBSZ Aalen (314 KB)