Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien beschließt die Baufreigabe für die Sanierung und Anpassung der Hubschrauberlandeplätze am Ostalb-Klinikum Aalen und am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd an die aktuellen Genehmigungsrichtlinien der zuständigen Luftfahrtbehörde mit Kosten in Höhe von ca. 300 T€ brutto je Hubschrauberlandeplatz.
Sachverhalt/Begründung
Der Hubschrauberlandeplatz am Ostalb-Klinikum Aalen wurde im Jahr 2003 erstmals genehmigt. Aufgrund seines Alters sind inzwischen mehrere Sanierungsmaßnahmen verbunden mit Anpassungen an die neuen Verwaltungsvorschriften erforderlich. Bei Sanierungen sind die aktuellen rechtlichen Vorgaben (s.u.) zu beachten.
Hierunter fallen folgende wesentliche Maßnahmen:
- Befeuerung/Beleuchtung: Die FATO (Final Approach and Take Off area) / TLOF (Touchdown and Lift Off area) ist derzeit mit gelben Randfeuern versehen. Aufgrund der neuen Vorgaben müssen diese durch grüne Randfeuer ersetzt werden. Deshalb muss die vorhandene Beleuchtung (Randfeuer) komplett ersetzt werden.
- Beschichtung/Markierung: Die Markierungen des Hubschrauberlandeplatzes müssen gemäß den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (AVV) erneuert werden.
- Betonsanierung: Aufgrund des Alters des Hubschrauberlandeplatzes, sind auch Betonsanierungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlich.
In einem Schreiben des Regierungspräsidiums 2020 wurden diese Maßnahmen auch angeraten und eingefordert. Sie konnten aber im Pandemiejahr 2020 nicht mehr durchgeführt werden. Die Umsetzung muss nun erfolgen.
Der Hubschrauberlandeplatz am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd wurde in 2001 erstmals genehmigt. Er musste aufgrund des Baubeginns des Neubaus der ZNA am Stauferklinikum im Jahr 2019 temporär außer Betrieb genommen werden. Ein Ausweichlandeplatz wurde befristet bis zum 31.10.2021 genehmigt. Um den Hubschrauberlandeplatz wieder in Betrieb nehmen zu können und die neuen Vorgaben umfassend zu erfüllen, erfolgt nun die Umsetzung vor Wiederinbetriebnahme. Dieses Erfordernis wurde vom Regierungspräsidium in einem Schreiben vom 13.04.21 bestätigt.
Hierunter fallen folgende wesentliche Maßnahmen:
- Befeuerung/Beleuchtung: Die FATO (Final Approach and Take Off area) / TLOF (Touchdown and Lift Off area) ist derzeit mit 12 gelben Randfeuern versehen. Aufgrund der neuen Vorgaben müssen diese durch grüne Randfeuer ersetzt werden. Zusätzlich wird auch die vorhandene Beleuchtung (Randfeuer) ersetzt.
- Beschichtung/Markierung: Sowohl die Plattform, die Zuwegung als auch die Markierung des Hubschrauberlandeplatzes werden gemäß den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (AVV) erneuert.
- Feuerlöschwesen: Aufgrund der Hubschraubergrößen, die zum Einsatz kommen, wird der Hubschrauberlandeplatz in die Löschgruppe H1 eingestuft. Diese enthält Vorgaben für die Löschanlage, die mit Löschwasser und integriertem Schaummittel ausgestattet sein muss.
Die Wiederinbetriebnahme ist für den 01.11.2021 vorgesehen, so dass Gelegenheit besteht, die Maßnahmen bis dahin umzusetzen.
Finanzierung und Folgekosten
Aufgrund der sachlichen Erfordernisse wird der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb die Sanierungsmaßnahme in 2021 durchführen und vorfinanzieren. Im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes ist hierfür ein Betrag von insgesamt 600.000 € zu berücksichtigen.
AnlagenAnlage 1: Kostenschätzung für den Hubschrauberlandeplatz Ostalb-KlinikumAnlage 2: Kostenschätzung für den Hubschrauberlandeplatz Stauferklinikum
Sichtvermerke
gez. Schneider, Vorstand/Betriebsleiter Eigenbetrieb Immobilien gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |