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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht zur aktuellen Situation des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
a. Sachstand Arbeit der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes im Pandemiebetrieb
Den Kommandanten der Feuerwehren des Ostalbkreises wurden vom Kreisbrandmeister regelmäßig Empfehlungen für den Übungsbetrieb und den Erhalt der Einsatzbereitschaft an die Hand gegeben. Die Empfehlungen wurden größtenteils eingehalten. Ein Infektionsgeschehen innerhalb der Feuerwehr wurde durch deren strikte Einhaltung im Zusammenwirken mit den entwickelten Schutz- und Hygienekonzepten dadurch ausgeschlossen.
b. Personeller Einsatz Geschäftsbereich Vll/74 – Brand- und Katastrophenschutz
Der Geschäftsbereich Vll/74 – Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Ostalbkreis ist in die Pandemiebekämpfung mehr als stark eingebunden. Dies erstreckt sich seit Beginn der Pandemie über beinahe alle damit verbundenen Maßnahmen des Ostalbkreises, von der Organisation, dem Aufbau und Betrieb von Abstrichstellen, Fieberambulanzen, Notfallkrankenhäusern, Unterstützung bei der Kontaktpersonennachverfolgung und Organisation der Hilfeleistung durch die Bundeswehr über den Aufbau und Betrieb des Kreisimpfzentrums - bis hin zu der Beschaffung von Impfstoff sowie der Mitwirkung an der Abrechnung der Kosten für das Kreisimpfzentrum gegenüber dem Land Baden-Württemberg. Damit wurde auch der Wert eines Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz innerhalb des Landratsamtes mehr als deutlich. Der immense, weit über den im Rahmen eines üblichen Dienstverhältnisses hinaus erwartbare Einsatz des gesamten Geschäftsbereichs soll an dieser Stelle hervorgehoben werden, insbesondere der des Kollegen Frank Abele. Auch aufgrund der ansonsten schon ohne die Pandemie herrschenden Fülle an Aufgaben des Geschäftsbereichs müssen die Tätigkeiten dabei nicht nur zu den üblichen Dienstzeiten, sondern häufig auch bis spät abends, am Wochenende, an Feiertagen, selbst im Urlaub geleistet werden. Das enorme Engagement des gesamten Geschäftsbereichs hat mittlerweile ein Ausmaß angenommen, dass aus der geleisteten Mehrarbeit sowie noch nicht in Anspruch genommenem Urlaub eine Vollzeitkraft ungefähr 1,5 Jahre beschäftigt werden könnte. Leider müssen die originären Aufgaben des Geschäftsbereichs, die während der Pandemie nicht weniger geworden sind, oft hinten anstehen, was an anderer Stelle wieder zu Unmut führt.
c. Einsätze Feuerwehr und Katastrophenschutz
Die trotz der Pandemie selbstverständlich weiterhin anfallenden Einsätze im Bereich der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes konnten trotz der ausgefallenen Übungen fachmännisch abgearbeitet werden. Es ist aber an der Zeit, dass der Übungsbetrieb wieder aufgenommen wird, da insbesondere bei Feuerwehren mit wenig Einsätzen, eine gewisse Unsicherheit aufgrund fehlender Routine aufkommt. Als sehr schwierig stellte sich der Einsatz der Notfallseelsorger heraus. Ihre Einsätze in Pandemiezeiten konnten nur mit viel Aufwand abgearbeitet werden.
d. Übungs- und Schulungsbetrieb
Generell findet der Übungs- und Schulungsbetrieb unter Einhaltung strenger Schutz- und Hygienekonzepte statt, so dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nicht gefährdet wird.
Die Ausbildungslehrgänge im Landkreis wurden durch den Geschäftsbereich Vll/74 - Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Ostalbkreis kontinuierlich beobachtet und bei Erreichen einer Inzidenz von über 50 abgebrochen. Ab Juni werden, vorausgesetzt die Inzidenzzahlen lassen dies zu, die abgebrochenen sowie auch neue Lehrgänge wieder aufgenommen. Die Planungen hierzu laufen bereits.
e. Bericht zum Stand des Baus der neuen Leitstelle
Am 17. März fand eine Besprechung von Herrn Dezernent Wagenblast, Herrn Kreisbrandmeister Feil, den stellvertretenden Kreisbrandmeistern, dem Kreisfeuerwehrverband des Ostalbkreises sowie dem stellvertretenden Geschäftsbereichsleiter des Geschäftsbereichs Brand- und Katastrophenschutz Herrn Uhl statt. Dabei wurde einvernehmlich vereinbart, dass der Führungsstab der Feuerwehren des Ostalbkreises einen Raum in der neuen Leitstelle bekommt, der für die Bewältigung größerer Schadenslagen und Einsätze ausgestattet ist. Aktuell ist der Führungsstab der Feuerwehren des Ostalbkreises im DZU-Raum im Erdgeschoss des Landratsamtes untergebracht, der hauptsächlich für dienstliche Fortbildungen genutzt wird. Im nächsten Schritt werden die Anforderungen für diesen Raum in einem Lastenheft zusammengefasst, das bis zur Vergabe der Entwurfsplanung detaillierter ausgearbeitet wird. Die grundlegenden Angaben zur notwendigen Fläche, zur technischen Ausstattung und zur Anzahl der Arbeitsplätze wurden bereits festgelegt, so dass nach der Vergabe der Entwurfsplanung diese direkt in die Planung einfließen können. Zudem wird ein weiterer multifunktionaler Raum in der Leitstelle für den Ostalbkreis eingerichtet. Dort können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes in der Leitstelle arbeiten. Im Einsatz- und Schadensfall wird dann dort der Lagedienstführer eingesetzt, der dann in der Leitstelle die Schnittstelle zum Verwaltungsstab im Landratsamt einnimmt.
Die aktuellen Schritte beim Neubau der Integrierten Regionalleitstelle lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:
Februar 2021:
März 2021:
A. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI (ARCH) B. Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI (TWP) C. Technische Ausrüstung, Anl.gr. 1, 2, 3 und 7 (hier: Feuerlöschtechnik) gem. §§ 53 ff. HOAI (HLS) D. Technische Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5, 6, 7 (hier: Leitstellentechnik) und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI (ELT I LEIT)
(vorherige Abstimmung LRA / RPA / Kostenträger) April 2021:
Mai 2021:
Meilensteine und Zeitplan:
Auftraggeber
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen alle notwendigen HOAI-Phasen. Es geht also nicht nur um die Entwurfsplanung, sondern um die Planung aller Phasen von der eventuell noch zu ergänzenden Grundlagenermittlung bis zur Abnahme und Übergabe der Leitstelle. Sobald die Phase der Entwurfsplanung beginnt, wird die AG Leitstelle wie angekündigt aktiviert und eingebunden.
f. Personelle Stärkung Geschäftsbereich Vll/74 – Brand- und Katastrophenschutz
Wie bereits unter Punkt b. kurz erläutert, ist der Geschäftsbereich Vll/74 – Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Ostalbkreis mehr als ausgelastet. Zudem wachsen die Anforderungen an Integrierte Leitstellen, insbesondere auch aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, stetig. Beispiele für digitale Zukunftsthemen der Feuerwehr sind die Einführung des Digitalfunks, digitale Rettungskarten (besonders unter dem Gesichtspunkt der steigenden Anzahl an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben), Gebäudepläne bzw. Feuerwehrpläne oder digitale Einsatzinformationen (bspw. zur Löschwasserversorgung).
Um den fortlaufend wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und eine zukunftsfähige Leitstelle betreiben zu können, ist entsprechend geeignetes Personal notwendig. Daher sehen das Dezernat VII, der Kreisbrandmeister, seine Stellvertreter sowie der Kreisfeuerwehrverbandes dringenden Bedarf hinsichtlich der Schaffung einer neuen Stelle eines „Leitstellenbeauftragten / Lagedienstführers“ o.ä., um auch den Geschäftsbereich Vll/74 – Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Ostalbkreis von den damit verbundenen Aufgaben zu entlasten. Damit soll einerseits der steigenden Digitalisierung im Bereich der Leitstelle begegnet werden, andererseits soll damit mehr Feuerwehrwissen in der Leitstelle implementiert werden. Aktuell ist hauptsächlich Personal in der Leitstelle angestellt, das über einen Schwerpunkt im Rettungsdienst verfügt. Dieses hat zwar die notwendigen Feuerwehrlehrgänge absolviert, weist aber größtenteils weniger Erfahrung im Feuerwehrbereich auf. Eine weitere damit verbundene Schwierigkeit ist die aus dem in der Leitstelle implementierten Notrufabfragesystem NOAS resultierende Alarmierung der Feuerwehren. Dieses System generiert aus einer standardisierten Notrufabfrage einen Alarmierungsvorschlag an Einsatzkräften und -mitteln. Zur Sicherheit werden häufig eher viele Kräfte alarmiert. Hier ist eine fundierte Arbeit mit der Funktionsweise des Systems notwendig, um die Alarmierung der Feuerwehren zu optimieren und möglichst bedarfsgerecht zu gestalten. Dies erfordert allerdings ein tiefgreifendes Feuerwehrfachwissen. Für die Schaffung dieser neuen möglichen Stelle eines „Leitstellenbeauftragten / Lagedienstführers“ o.ä. wird momentan seitens des Geschäftsbereichs Vll/74 – Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Ostalbkreis eine Stellenbeschreibung verfasst.
g. Vorbereitung Landkreis auf Großschadensereignisse, insbesondere Einlagerung Hilfsmittel
In der bisherigen Sondersituation konnten Planungen für Großschadenslagen wie Stromausfall, Unwetter- und Starkregenereignisse bislang nicht weiter vorangetrieben werden. Der Katastropheneinsatzplan des Ostalbkreises, die Planungen der Katastrophenschutzzüge der Feuerwehren sowie der Einsatzeinheiten des Rettungsdienstes wurden fortgeschrieben und aktualisiert.
Die im Rahmen der Pandemie benötigten Einrichtungsgegenstände insbesondere der Notfallkrankenhäuser (bspw. Betten, Matratzen, Beistelltische, Stellwände etc.) sind aktuell im Technik-Bereich des Kasernengeländes in Ellwangen eingelagert. Das Lager muss allerdings bis ungefähr zu den Sommerferien geräumt werden und steht nicht mehr zur Verfügung. Daraufhin wurde im Landkreis nach geeigneten Liegenschaften gesucht. Als besonders wichtige Faktoren gelten dabei die entsprechende Anfahrbarkeit mit LKWs, eine geeignete Regalanlage und bei entsprechender Höhe die Verfügbarkeit von Gabelstaplern, Beheizbarkeit/ Frostsicherheit, Stromanschluss sowie die gute Erreichbarkeit durch für Logistikaufgaben ausgerüstete Verbände der Hilfsorganisationen. Dabei erwies sich eine Halle eines Anbieters in Westhausen als am besten geeignet. Seitens des Landkreises muss ein entsprechender Mietvertrag unterzeichnet werden. Neben den für die Pandemie benötigten Einrichtungen sollen dort bspw. auch die für Störfälle in kerntechnischen Anlagen im Landkreis bevorrateten Jodtabletten und weiteres Equipment und Material, das aktuell an verschiedenen Standorten verteilt aufbewahrt wird, zentral gelagert werden. Die monatliche Miete soll 2.200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (418 Euro), also insgesamt 2.618 Euro, betragen. Das entspricht bei einer Lagerfläche von ca. 550 m2 einer Nettomiete von 4 Euro/m2. Betriebskosten fallen keine an.
h. Neuausschreibung Kreisbrandmeister
Herr Kreisbrandmeister Otto Feil teilte am 11. Mai gegenüber dem Personalamt mit, dass er zum 1. August 2022 in Rente gehen kann. Herr Kreisbrandmeister Otto Feil nimmt die Aufgabe des Kreisbrandmeisters seit dem Jahr 2007 wahr. Der Kreisfeuerwehrverband, der Kreisbrandmeister und die stellvertretenden Kreisbrandmeister werden sich im Juni mit dem Thema einer Neuausschreibung der Stelle beschäftigen und der Verwaltung eine Stellungnahme dazu abgeben. Das Dezernat I hat beim Landkreistag eine Umfrage bei den Landkreisen initiiert, um wichtige Modalitäten im Zusammenhang mit einer Neubesetzung der Stelle im Vergleich zu anderen Landkreisen zu klären. Insbesondere geht es um die Dotierung der Stelle, die Eigenschaft als Einsatzbeamter gemäß § 49 LBesG mit Gewährung einer Feuerwehrzulage, die Gewährung freier Heilfürsorge bzw. die Gewährung von Beihilfe und Zuschuss zur Krankenversicherung anstelle von Heilfürsorge oder auch die Bereitstellung eines Einsatzfahrzeugs. Die Klärung dieser Punkte ist wichtig, um aufgrund des großen Fachkräftemangels in diesem speziellen Bereich im Ostalbkreis eine attraktive Stelle ausschreiben zu können und bei entsprechenden möglichen Bewerberinnen und Bewerbern − die beispielsweise bereits jetzt schon als Beamtinnen oder Beamten im Einsatzdienst bei der Feuerwehr arbeiten − Interesse wecken zu können. Finanzierung und Folgekosten
Anlagen---
Sichtvermerke
gez. i. V. Uhl, Geschäftsbereich 74 gez. i. V. Forstenhäusler, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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