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Vorlage - 117/2021  

 
 
Betreff: Prüfung eines Testbetriebes "autonom fahrender Busse" im ländlichen Raum
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
08.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis. Die Einführung eines Testbetriebes wird neuerlich geprüft, sofern die Landesinitiative sich konkretisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die CDU-Fraktion bat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 um Prüfung eines Testbetriebes „autonom fahrender Busse“ im ländlichen Raum.

 

Hintergrund:

 

Autonom fahrende Kraftfahrzeuge sind keine reine Utopie mehr, sondern befinden sich in Phasen der Entwicklung und Erprobung. In Baden-Württemberg fuhr etwa während der Landesgartenschau 2018 in Lahr ein autonomer Shuttlebus auf einer 1 km langen Teststrecke mit bis zu sechs Passagieren zzgl. Sicherheitsbeauftragten. Aktuell werden in einem Karlsruher Stadtteil Erfahrungen mit einem solchen Fahrzeug in einem verdichteten Raum gesammelt. Es zeichnet sich ab, dass noch erhebliche Herausforderungen und Hindernisse bestehen. Im Gegensatz zu schienengebundenen Systemen, wo autonom fahrende Systeme vielerorts bereits im Einsatz sind, gestaltet sich die Einbettung in das Straßenumfeld sowie die Übertragung der heutigen menschlichen Anpassung vom Fahrer auf künstliche Intelligenz als sehr komplex.

 

Daher geht man davon aus, dass ein (voll-)umfänglicher Einsatz im Alltagsbetrieb noch einige Zeit auf sich warten lassen wird. Die hiermit verbundenen Fragestellungen reduzieren sich zudem nicht bloß auf die technische Umsetzbarkeit, sondern besitzen auch Ausstrahlung auf rechtliche Auswirkungen oder bislang ungeklärte Aspekte der Ethik. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es bei Testbetrieben bzw. Pilotvorhaben bleiben.

 

Perspektive Ostalbkreis:

 

Dem unbenommen böten sich sicherlich einige interessante Testgebiete im Ostalbkreis an, etwa als Zu-und Abbringer von Bahnhalten und/oder der innerörtlichen Bedienung oder aber einem speziellen Anlass, wie z. B. der Landesgartenschau in Ellwangen 2026.

 

Zunächst muss eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich einer möglichen Umsetzbarkeit erfolgen. In allen bisherigen Testbetrieben waren verschiedenste Institutionen eingebunden, etwa Hochschulen, private Forschungsinstitute, Prüfgesellschaften (z. B. TÜV/Dekra), Wirtschaftspartner aus der Industrie, Verkehrsunternehmen, Kommunen und Verkehrsverbünde. Ein solches Unterfangen bzw. Vernetzung müsste vom Interessenten/Impuls­geber (z. B. einer Stadt und/oder dem Ostalbkreis) intensiv begleitet werden.

 

Grundsätzlich werden vom Bund bzw. dem Land nur Projekte gefördert die etwa „einen neuen Aspekt als Gegenstand der Förderung haben“. Und: Die Förderprogramme beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur und beim Ministerium für Verkehr des Landes sind ausgelaufen, bzw. in ihren Mitteln erschöpft. Dies hängt sicher auch mit den Phasen der jeweiligen Legislatur zusammen.

 

Weiterer Umgang:

 

Der neue Koalitionsvertrag sagt aus: „Wir werden Modellprojekte für autonomes Fahren weiter unterstützen und die Erfahrungen nutzen, um den Ausbau in der Fläche voranzutreiben. Wir streben an, bundesweit Vorreiter bei Entwicklung, Erprobung und Einführung von autonomem Fahren, insbesondere im ÖPNV, zu werden.“

 

Ein Grundsatzpapier wird bei Vorliegen der Landesvorgaben und -vorstellungen von der neuen, noch unbesetzten Personalstelle „E-Mobilität“ im Geschäftsbereich „Nachhaltige Mobilität“ erstellt und dem Ausschuss gegenüber erläutert.


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. i. V. Forstenhäusler, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat