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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH am 24.06.2021
Sachverhalt/Begründung
Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 51.000 € zusammen mit der Stadt Ellwangen (gemeinsame Mehrheitsgesellschafter mit je 25,5 %) und dem Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. (Minderheitsgesellschafter mit 49 %) beteiligt. Der Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen haben über den Kooperationsvertrag vom 1. Februar 2018 Stimmbindung vereinbart.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH mit 25,5 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und des stellvertretenden Sprechers der Gesellschaft
Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH führt den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der von den Gesellschaftern mehrheitlich zu bestimmende Sprecher. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Wahl von Herrn Landrat Dr. Bläse zu befürworten.
Zu 2.) Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Zustimmung zur Zuführung des Gewinns zu den Rücklagen
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allrevisio GmbH, Ellwangen geprüft, die am 28. Januar 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2019 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 382.235,35 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 49.785,28 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 49.785,28 € wird den Rücklagen zugeführt.
Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2019 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2019
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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