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Vorlage - 110/2021  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
18.05.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Bilanz 2019
Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung 2019

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH am 24.06.2021

 

  1. bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und des stellvertretenden Sprechers der Gesellschaft für Herrn Landrat Dr. Bläse zu stimmen,

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss von 49.785,28 € festzustellen und der Zuführung zu den Rücklagen zuzustimmen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Europäische Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH wurde am 18.07.2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Unterstützung bei der Integration.

 

Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 51.000 € zusammen mit der Stadt Ellwangen (gemeinsame Mehrheitsgesellschafter mit je 25,5 %) und dem Kolping-Bildungswerk Württemberg e. V. (Minderheitsgesellschafter mit 49 %) beteiligt. Der Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen haben über den Kooperationsvertrag vom 1. Februar 2018 Stimmbindung vereinbart.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH mit 25,5 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und    34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und des stellvertretenden Sprechers der Gesellschaft

 

Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH führt den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der von den Gesellschaftern mehrheitlich zu bestimmende Sprecher. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Wahl von Herrn Landrat Dr. Bläse zu befürworten.

 

 

Zu 2.) Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Zustimmung zur Zuführung des Gewinns zu den Rücklagen

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2019 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allrevisio GmbH, Ellwangen geprüft, die am 28. Januar 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2019 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 382.235,35 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 49.785,28 aus.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 49.785,28 € wird den Rücklagen zugeführt.

 

Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz 2019

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2019

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bilanz 2019 (515 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung 2019 (384 KB)