Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme.
Sachverhalt/Begründung
Die Integrationsarbeit in 2020 war geprägt von geschäftspolitischen Herausforderungen durch die Corona-Krise und der Arbeit mit besonderen Zielgruppen am Arbeitsmarkt. Menschen mit multiplen Handicaps und/oder schwierigem persönlichen Lebensumfeld benötigen mehr als zuvor die Hilfe und Unterstützung des Jobcenters. Zum einen wurden diese Kunden in ihrer Individualität und Vielfalt durch die Maßnahmen im Arbeitsmarktprogramm in ihrer beruflichen Integration unterstützt. Zum anderen machte die Entwicklung der Corona-Pandemie es notwendig, organisatorische Prozesse, altbewerte Beratungsformen und Strukturen anzupassen.
Ein weiterhin wichtiges Thema des Jahres 2020 war die Integrationsarbeit von Langzeitarbeitslosen. Trotz bislang guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Vermittlung der Langzeitarbeitslose in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zusätzlich erschwert. Zum Jahresbeginn 2020 waren 1.097 Menschen in dem Verantwortungsbereich des Jobcenters von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Mit Abschluss des Kalenderjahres ist die Anzahl der Langzeitarbeitslosen auf 1.388 angestiegen. Durch gezielte Arbeitgeberkontakte des Jobcenters war es möglich, die Bereitschaft bei Arbeitgebern zu erhöhen, langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten eine Chance auf eine Arbeitsstelle zu geben und somit neue Perspektiven und eine nachhaltige berufliche Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen.
Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt war der vereinfachte Zugang zu den SGB II Leistungen aufgrund der Corona-Krise. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Die Bundesregierung hat das Sozialschutz-Paket, das den Zugang zu Grundsicherungsleistungen vereinfacht, erneut verlängert. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen die Erleichterungen nun bis zum 31.12.2021 gelten. Der neu gefasste § 67 SGB II umfasst die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen. Für den vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II wurde zudem ein vereinfachter Antrag entwickelt.
Neben einer Reihe von Statistikdaten werden im Geschäftsbericht 2020 die Schwerpunkte der Integrationsarbeit, die Tätigkeitsfelder und Projekte des vergangenen Jahres, die Zusammenarbeit mit Gremien und Organisationen und die organisatorischen Belange detailliert dargestellt. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Geschäftsbericht 2020 des Jobcenters
Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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