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Betreff: |
IT-Strategie "Digitalisierung Kliniken Ostalb gkAöR" 5 Jahres-Planung und Förderantragstellung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sowie Gesamtfinanzierung |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Kliniken Ostalb gkAöR |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussantrag - Der Verwaltungsrat stimmt der IT-Strategie „Digitalisierung Kliniken Ostalb gkAöR“ zu.
- Der Verwaltungsrat beschließt zur Umsetzung der IT-Strategie einen Kostenrahmen von ca. 20 Mio. € und einen Eigenanteil der Kliniken mit 5 Mio. € sowie einen Anteil des Ostalbkreises mit 6 Mio. €, welcher in den Jahren 2022 - 2025 mit jeweils 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden soll.
- Der Verwaltungsrat beauftragt den Vorstand mit der Beantragung der Fördermittel im Rahmen des KHZG.
Sachverhalt/Begründung Strategie Stauferklinikum, Ostalb-Klinikum und die St. Anna-Virngrund-Klinik sind in den Jahren 2016/17 zu den Kliniken Ostalb fusioniert. Im Rahmen dessen wurde die Informationstechnologie als standortübergreifende Abteilung neu organisiert. Dieser Prozess wurde vom Ostalbkreis finanziell gefördert, so dass eine moderne radiologische IT Infrastruktur aufgebaut, eine Vernetzung der Datenstrukturen inklusive Firewall Konzeptionen sowie eine Erneuerung der IT-Netzwerkstruktur mit der Ausstattung einer klinikübergreifenden WLAN-Versorgung geschaffen werden konnte. Um eine effiziente und zielgerichtete Ausrichtung aller digitalen Bereiche sicherzustellen, wurde 2019 die Stelle eines Chief-Digital-Officer geschaffen, der den Abteilungen Informationstechnologie, Medizintechnik und Digitalisierung vorsteht. Aus dieser Konstellation wurde, abgeleitet aus der Unternehmensstrategie, eine IT-Strategie festgelegt (Anlage 1). Reifegrad Parallel zur Strategie wurde der digitale Reifegrad der Kliniken Ostalb ermittelt (Anlage 2). Anhand von zwölf Anforderungsfeldern wurde der bisher erreichte Umsetzungsstand digitaler Strukturen bestimmt. In Abstimmungsgesprächen mit den einzelnen Fachbereichen, dem Vorstand und mit Einbeziehung der Digitalisierungsstrategie wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet (Anlage 3), welcher die weitere Digitalisierungsentwicklung der Kliniken Ostalb bis 2025 aufzeigt. Durch konsequente Umsetzung der Maßnahmen erreichen die Kliniken Ostalb einen geplanten Reifegrad, der die Vision einer modernen, auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmte Gesundheitsversorgung erfüllt. Krankenhauszukunftsgesetz Am 29. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Es ändert eine Reihe vorangehender Gesetze und Erlasse wie etwa das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Krankenhausentgeltgesetz oder die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung. Das KHZG wurde beschlossen, um den Weg frei zu machen für eine moderne, digitale Versorgungsstruktur deutscher Krankenhäuser. Bund und Länder lassen sich die mit dem KHZG bereitgestellten Förderungen 4,3 Milliarden Euro kosten, die seit dem 1. Januar 2021 über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereitgestellt werden. Der Bund steuert 3 Milliarden Euro bei, die Länder tragen 1,3 Milliarden Euro. Investiert werden soll bis 2024 vorrangig in den Ausbau digitaler Services in den Krankenhäusern. Insgesamt elf Fördertatbestände sind es, die das KHZG bezogen auf die Kernprozesse in einer Klinik aufführt, um mittels Fördermitteln die angestrebte digitale Reife zu erlangen. Neben den vorgegebenen Förderthemen ist die Vorgabe pro Fördertatbestand mindestens 15% der Kosten in die IT Sicherheit und Interoperabilität zu investieren. Die Kliniken Ostalb beteiligt sich mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Projekten. Die Auswahl resultiert aus dem Maßnahmenkatalog, nach den Kriterien: - Nach §19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2-6 müssen Krankenhäuser diverse Leistungsangebote erfüllen, ansonsten drohen ab 2025 gesetzlich sanktionierte Erlösminderungen von bis zu 2% des Rechnungsbetrages für alle voll- und teilstationären Fälle. Für die Kliniken Ostalb gkAöR stehen folglich bis zu 3 Mio. € Erlösminderungen pro Jahr ab 2025 im Raum, wenn der vom Gesetzgeber geforderte digitale Reifegrad nicht erreicht ist. Vor diesem Hintergrund ist die Digitalisierungsoffensive zwingend erforderlich. Alle Maßnahmen zu den geforderten Kategorien werden in den KHZG-Förderantrag mit aufgenommen.
- Nach §19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 10, § 8a BSI Kritis V sowie § 75c SGB V sind ab dem 1. Januar 2022 Krankenhäuser verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind. Als systemrelevante oder kritische Infrastruktur kann bei groben Verstößen mit Sicherheit im schlimmsten Falle eine Stilllegung des Krankenhauses angeordnet werden.
- Nach der Prioritätsstufe des Maßnahmenkatalogs.
Notaufnahme | Modernisierung des Geräteparks | Zentrales Ambulanzmodul | Anbindung an Rettungsdienste, Leitstellen mit Krankenhausversorgungsnachweis | Patientenportale | Digitales Aufnahme-, Behandlungs- und Überleitungs-und Entlassungsmanagement | Gewährleistung der Sicherheit (v.a. der Patientendaten) | Bereitstellen klinischer Dokumente an externe Stellen | Digitale Pflege- & Behandlungs-dokumentation | Modul mobiles Klinisches Informationssystem (KIS) | Mobiler Arbeitsplatz | Digitale Spracherkennung | Dokumentationsmanagement Anästhesie-& Intensivmedizin | Mobile digitale Behandlungs-/Aufklärungsbögen | Elektr. Pflegedokumentation | Gynäkologische-/Geburtendokumentation | Hygienemodul | Single Sign-On / Einmalanmeldung | Zentrales Bildmanagement | E-Learning Plattform | Ausstattung Schulungsinfrastruktur | Medikationsmanagement | KIS Modulerweiterung: Medikationsmanagement | Leistungsanforderungsprozess | KIS Leistungsanforderung (Order Entry Modul) | Kommunikationsserver | Schnittstellenanbindung kommunizierender Modalitäten | Auswechseln der nicht digitalisierbaren Modalitäten | Leistungsangebotsabstimmung & Cloud-Computing | KIS Outsourcing | Data Warehouse | Tumor-dokumentation mit Tumorboard | IT-Sicherheit | Aufbau normkonformer IT Rechenzentren | Maßnahmenpakete für IT-Sicherheitskomponenten | Aufbau eines Informationssicherheitsmanagement (ISMS) | Werte/Asset Management | Personelle & org. Sicherheit : Bewerbungsmanagement | Personelle & org. Sicherheit : Fortbildungsmanagement | E-Mail Server/Client |
Finanzierung und Folgekosten Die Kosten der IT-Strategie 2021 bis 2025 lassen sich zunächst in zwei Kategorien einteilen: - Investitionen in neue IT-Systeme inkl. der dafür erforderlichen Dienstleistungen
- Kosten des laufenden Betriebes. Darunter sind zu subsumieren
- Investitionen in die laufenden Ersatzbeschaffungen von Endgeräten
- Kosten für die Wartung und Instandhaltung von Hard- und Software sowie Verbrauchsmaterialien
- Personalkosten der IT-Abteilung
Die Kosten des laufenden Betriebes werden wie bisher von der Kliniken Ostalb gkAöR getragen; Investitionsanteile über die pauschalen Fördermittel nach § 15 LKHG, Wartung, Instandhaltung und Personalkosten über die Klinik-GuV. Insgesamt kalkulieren wir über den betrachteten 5-Jahreszeitraum mit Kosten des laufenden Betriebs in Höhe von knapp 29,5 Mio. €. Die Investitionen in die neuen IT-Systeme werden sich nach aktueller Kostenschätzung auf insgesamt ca. 20 Mio. € bis 2025 summieren. Die Finanzierung dieses gewaltigen aber angesichts der gesetzlichen Anforderungen notwendigen Volumens muss auf mehrere Schultern verteilt werden, damit es insgesamt gestemmt werden kann: - Fördermittel aus dem KHZG
Bricht man die Gesamtfördersumme aus dem KHZG auf die Größe der Kliniken Ostalb herunter können wir mit einem Fördervolumen von rd. 9 Mio. € rechnen.
- Eigenanteil Kliniken Ostalb gkAöR
Die Kliniken Ostalb gkAöR können aus dem Topf der pauschalen Fördermittel nach § 15 LKHG einen Beitrag von rd. 500 T€ pro Jahr, insgesamt 2,5 Mio. € leisten. Darüber hinaus beteiligen sich die Kliniken Ostalb aus Eigenmitteln mit ebenfalls rd. 500 T€ pro Jahr, insgesamt 2,5 Mio. €. Die Abschreibung dieser Investitionsbeiträge wirkt auf das Betriebsergebnis. Eine Gegenfinanzierung versprechen wir uns durch Kosteneinsparungen im laufenden Betrieb bei umfassender Digitalisierung.
- Kofinanzierung des Ostalbkreises
Um den angestrebten digitalen Reifegrad zu erreichen beteiligt sich der Ostalbkreis an der IT-Strategie der Kliniken Ostalb mit einem Volumen von insgesamt 6 Mio. €, jeweils 1,5 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2025. Diese Beträge werden in den Vermögensplänen des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb eingestellt.
Die Gesamtlast der Investition (rd. 20 Mio. €) verteilt sich somit wie folgt: Fördermittel aus dem KHZG: 9 Mio. € (45 %) Eigenanteil Kliniken Ostalb: 5 Mio. € (25 %) Kofinanzierung Ostalbkreis: 6 Mio. € (30 %) Aus der Anlage 4 ist die Gesamtkostenübersicht (Investitionen und laufender Betrieb) sowie die geplante Verteilung auf die Jahre 2021 bis 2025 ersichtlich.
Anlagen Anlage 1: IT-Strategie Anlage 2: Reifemodell Anlage 3: Maßnahmenkatalog Anlage 4: Gesamtkostenübersicht Sichtvermerke gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. Pansow, Vorständin gez. Schneider, Vorstand gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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