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Vorlage - 088/2021  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Seniorenstift Schönborn Haus
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Kenntnisnahme
10.05.2021 
Sitzung des Stiftungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Seniorenstifts Schönborn Haus zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Corona

 

Auch das Jahr 2021 steht bis dato ganz im Zeichen der Corona Pandemie.

 

Besucherregelungen und Schnellabstriche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie für Besucherinnen und Besucher, aber auch für die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen fest den Alltag. So werden im Schönborn Haus wöchentlich mindestens 300 Schnelltests von eigens dafür geschultem Personal durchgeführt. Bisher waren alle diese Testergebnisse negativ. Besonders hervorzuheben ist, dass diese zusätzlichen Anforderungen und Aufgaben in hervorragender Art und Weise von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schönborn Hauses getragen werden.

 

Besucherinnen und Besucher dürfen bisher nur mit einem negativem PoC-Schnelltest die Einrichtung betreten. Weiterhin muss der Besuch mindestens 24 Stunden vorab angekündigt sein, sodass ein Besucherplan im Rahmen des Besuchermanagements erstellt werden kann.

Im Schönborn Haus werden dreimal pro Woche Abstriche für die genannten Personengruppen angeboten. Hier wird das Haus von eigens dafür angestelltem Personal unterstützt, da dies nicht vom hauseigenen Personal alleine gestemmt werden kann.

 

Von den Bewohnerinnen und Bewohnern sind knapp 90 % geimpft. Beim Personal sind es rd. 40 %. Die Hausleitung hat deshalb nochmals verstärkt Werbung für das Impfen gemacht und geht davon aus, dass so diese Impfquote noch gesteigert werden kann.

 

Dennoch finden im Schönborn Haus schon längere Zeit Gemeinschaftsveranstaltungen wie Gottesdienste oder Gymnastik auf den Wohnbereichen mit den BewohnerInnen statt, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können.

 

Ab der KW 19 sind teilweise Lockerungen bei Besuchen und Abstrichen möglich. So müssen sich beispielsweise zweimal geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch einmal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Neu aufgenommene Bewohnerinnen und Bewohner mit zweifacher Impfung sollen vorsichtshalber noch 7 Tage im Zimmer isoliert werden, statt seither 14 Tage. Auch können wieder mehrere Besucher zu einem Bewohner kommen, sofern diese von einem Hausstand sind.

Sehr erschwerend für das Personal ist weiterhin das Arbeiten unter FFP2-Maske. Leider gilt dies weiterhin auch für zweifach geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Wenn in der Einrichtung 90 % und mehr der BewohnerInnen geimpft sind, sind wieder gemeinsame Veranstaltungen der BewohnerInnen möglich und Besuche in Gemeinschaftsräumen.

 

Neu ist wieder, dass Besuche in den Bewohnerzimmern stattfinden können. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden:
 

Die Besucherin / der Besucher muss

-          einen negativen Schnelltest vorweisen, max. 48 Stunden alt,

-          sich gesund fühlen und keine Temperatur über 37,8 °C haben,

-          mit der Pflegeeinrichtung einen Besuchstermin vereinbart haben,

-          auf dem Weg ins Zimmer begleitet werden,

-          und eine FFP2 Maske tragen.

 

 

Die Bewohnerin/der Bewohner

-          muss zweimal geimpft sein (seit 14 Tagen),

-          oder in den letzten sechs Monaten an Covid19 erkrankt gewesen sein,

-          oder einmal geimpft und an Covid19 erkrankt gewesen sein.

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist für eine Stunde der Besuch im Zimmer möglich. Im Bewohnerzimmer muss dann keine Maske mehr getragen und der Abstand von 1,5 Metern muss ebenfalls nicht eingehalten werden.

 

Wenn die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist weiterhin ein Besuch im Besuchsraum ebenfalls nach vorheriger Vereinbarung möglich.

 

Weiterhin gilt:

 

-          Es sollen weiterhin noch keine Grünen Schwestern ins Haus kommen.
 

-          Gottesdienste werden nur für die Bewohnerinnen und Bewohner angeboten. Dies soweit möglich einmal pro Woche unter Wahrung der Abstandsregelungen.
 

-          Der Friseur darf unter Auflagen die Haare der Bewohnerinnen und Bewohner schneiden. Dasselbe gilt für die Fußpflege unter Beachtung der o.g. Auflagen sowie für die Physiotherapie.

 

Den bisher eingereichten Anträgen aufgrund Mindereinnahmen, bzw. Mehraufwendungen nach § 150 Abs. 2 SGB XI wurde stattgegeben, sodass es hier eine Auslagenerstattung gab.

 

 

Allgemein

 

Die Auslastung des Hauses ist aktuell gut. Leerstehende Betten können auch in der Pandemie zeitnah belegt werden.

 

 

Pflege

 

Der Pflegebereich erforderte eine Neustrukturierung. Der Alltag hat gezeigt, dass es auf der Ebene der einzelnen Wohnbereiche einer Unterstützung bedarf, die sich vor Ort verantwortlich zeigt z.B. im Hinblick auf die immer aufwändigeren und umfangreicheren Dokumentationen der Pflegebehandlungen. Diese zu koordinieren hat seit 01.05.2021 eine „Wohnbereichsleiterin“ in ihrer Verantwortung. Die Wohnbereichsleiterinnen sollen Bindeglied zwischen der Pflegedienstleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnbereiche sein. Die Wohnbereichsleitungen sollen als direkter Ansprechpartner für die Pflegefachkräfte und PflegehelferInnen den Alltag unterstützen. Hierfür wurden 3 sehr engagierte Mitarbeiterinnen des eigenen Hauses mittels interner Ausschreibung ausgewählt, die für jeweils 2 Wohnbereiche verantwortlich sind.

 

 

Hauswirtschaft und Technik

 

Im Bereich der Hauswirtschaft und Technik gibt es aktuell keine Änderungen. Diese Bereiche werden durch unsere Hauswirtschaftsleiterin gut organisiert und geleitet. Nach wie vor ist der Arbeitsaufwand aufgrund der Corona bedingten Hygienevorschriften (Desinfektion) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr hoch.

 

 

Küche

 

Für die Küche konnte zum 01.04.2021 ein neuer Küchenleiter gefunden werden, der bereits viele Jahre als Küchenchef tätig ist.

Gemeinsam mit der Hauswirtschaftsleiterin soll die Küche im Schönborn Haus neu aufgestellt werden. Hierbei soll eine ständig gleichbleibende Qualität und auch die Wirtschaftlichkeit gesichert werden.

 

Aktuell ist die Auslastung der Küche etwas geringer, da die DRK-Landesschule nicht ins Haus kommt und nur ca. 30 - 40 % der sonstigen Essensmenge für Abschlussklassen von den Schulen abgenommen werden.

 

 

Baumaßnahmen

 

Im sogenannten Neubau auf den Wohnbereichen 6 und 7 wird mit der Renovierung des Dienstzimmers begonnen. Diese Maßnahme steht schon seit geraumer Zeit an und wurde - auch aufgrund der Pandemielage - immer wieder verschoben. Ferner stehen im Bereich Lüftung (Speisesaal) und Blockheizkraftwerk (BHKW) aktuell größere Instandsetzungsmaßnahmen an. Beim BHKW sind Arbeiten am Kessel aufgrund auftretendem Druckabfalls zu erledigen. Bei der Lüftungsanlage müssen die Zu- und Abluftventilatoren ausgetauscht werden, die Lüftungsregelung und die Fühler, was zudem einen Schaltschrankumbau erfordert.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Instandhaltungen und Instandsetzungen sind in den Wirtschaftsplänen 2020 und 2021 enthalten.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Freytag, Hospitalgeschäftsführung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat