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Vorlage - 055-1/2021  

 
 
Betreff: Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise und des Eigenanteils in der Schülerbeförderung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
055/2021
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Entscheidung
27.04.2021 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung Anlage 1, Teil 2 und 3

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

Der Satzungsänderung und den neuen Tarifen von OstalbMobil wird entsprechend der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 01.08.2021 zugestimmt, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ in den Paragraphen 3 und 4 ergänzt und in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst.

 

Die Höhe der Eigenanteile in der Schülerbeförderung bleiben unberührt.

 

Anmerkung:

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 13. April 2021 den Antrag der Verwaltung dem Kreistag einstimmig empfohlen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Vorbemerkung

 

Alljährlich obliegt es dem Landkreis/dem Kreistag die Ausgestaltung bzw. Höhe der landkreisweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) festzulegen. Dabei sind neben der verkehrspolitischen Agenda auch die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze sowie die vorgegebenen rechtlichen Umstände (ÖPNV-Gesetzgebung EU/Bund/Land) zu beachten.

 

Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Verkehrsverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht. Die vorgeschlagene Tariferhöhung der OstalbMobil-Tarife wurde in der Aufsichtsratssitzung am 26.02.2021 vorberaten und in der Arbeitsgruppe der V7-Unternehmen am 12.03.2021 um die Orts- und Stadttarife ergänzt. Am 29.03.2021 wurde die Gesellschafterversammlung von OstalbMobil über die Erhöhung der OstalbMobil-Tarife informiert.

 

Normiert werden die Abgabepreise letztlich in der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vorschrift) des Ostalbkreises. Die vergangene Anpassung erfolgte zum 01.08.2019 mit einem Umfang von 1,38 % und lag bereits damals unter dem Bereich der vorangegangenen Jahre. 2020 wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV auf eine Tariferhöhung im August 2020 verzichtet um die Nachfrage zu befördern.

 

Der VVS hatte noch zum 01.04. 2020 um 1,4 % erhöht und passt seine Preise zum 01.04.2021 erneut um 2,66 % an.

 

Aufgrund der Lohntarifrunde 2019 mit einem Tarifabschluss einer Lohnerhöhung im privaten Omnibusgewerbe zum 01.03.2019 um 3,3 %, zum 01.01.2020 um 2,3 % und ab 01.01.2021 um 2 % ist eine Tariferhöhung der OstalbMobil-Preise unumgänglich. Die nächste Tarifrunde beginnt zum 30.09.2021.

 

Mit der Fertigstellung der Abrechnungen der Barverkäufe für die Jahre 2019 und 2020 durch OstalbMobil werden die Verkehrsunternehmen die erforderlichen Nachweise ihrer Erträge in 2019 und 2020 sowie die (vom Rettungsschirm 2020 nicht gedeckten) Kosten für eine Antragstellung auf Erhöhung des Beförderungsentgeltes zusammenstellen, um ihre Unterkompensationen auszugleichen.

 

Vorgeschlagen wird eine moderate Tariferhöhung von OstalbMobil in Höhe von ca. 2 %

Grundsätzlich kann von einer (Haushalts-)Wirkung von ca. 150.000 Euro je Prozentpunkt Abgabepreiserhöhung ausgegangen werden.

 

2. Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife

 

Alljährlicher Regeltermin für die Anpassung der OstalbMobil-Fahrpreise ist der 1. August.

 

Insgesamt stellt der Vorschlag einer Tariferhöhung um 2 % nur das Ergebnis einer ungewichteten Durchschnittsermittlung, ohne Gewichtung nach den jeweiligen Verkaufszahlen dar. Einzelne Fahrkartensortimente, insbesondere im Einzelfahrscheinbereich und Einzelkauf steigen etwas deutlicher an als andere. Zeitkarten steigen weniger, auch aufgrund der Landesvorgaben.

 


Im Einzelnen:

 

Der Fahrpreis für rabattierte und im Barverkauf veräußerte Einzelfahrscheine erhöht sich um je ca. 3,59 % bzw. rabattiert um 1,72 %. Die Abo-Preise und bar verkauften Monatskarten Erwachsene erhöhen sich durchschnittlich um 1,80 % bzw. im Abo um 1,98 %.

 

Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr wird der im Ausbildungsverkehr gegenüber den Monatskarten für Erwachsene gesetzlich erforderliche Rabatt von 25 % konsequent eingehalten.

 

Die Orts- und Stadttarife wurden in analoger Höhe angepasst.

 

3. Abrechnung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste

 

Die Abrechnung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste erfolgt teilweise über den Verbund und teilweise direkt mit dem Ostalbkreis. Mit der verbindlichen Zusage wurde der Aufbau einer gemeinsamen Datenbank zugesagt. Diese ist zur Aufgabenerfüllung wie Rettungsschirmanträge, Berichtspflichten, Übersicht über Doppelfahrer und Kündigungen und Kontrollzwecken dringend erforderlich. Synergien werden sowohl beim Verbund, den Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger erwartet. Die Verkehrsunternehmen Beck und Schubert, Lang, OVA und Stadtbus Gmünd rechnen derzeit nur in Teilen (Barverkäufe) über den Verbund ab. Es wird daher zur Klarstellung die Höchsttarifsatzung in § 3 Verpflichtungen der Verkehrsunternehmen und § 4 Verpflichtungen des Ostalbkreises ergänzt, so dass der Abrechnungsvorgang ausschließlich über OstalbMobil zu erfolgen hat.

 

4. Eigenanteile in der Schülerbeförderung

 

Die Eigenanteile in der Schülerbeförderung in Höhe von 46 € (10 Monate/Jahr) wurden zuletzt 2018 überdurchschnittlich angepasst, wodurch diese landesweit nunmehr im oberen Mittelfeld sind. Aufgrund der derzeitigen Corona-bedingten Auswirkungen (Schulschließungen und Wechselunterricht) sieht die Landkreisverwaltung keinen Spielraum für eine Erhöhung des Eigenanteils. Der Fokus muss darauf liegen, die Fahrschülerzahlen und damit die Nutzerfinanzierung möglichst zu stabilisieren bzw. hoch zu halten.


Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ist im Haushaltsplan THH7-73 Nahverkehre ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) ein Betrag in Höhe von 9,2 Mio. Euro veranschlagt. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet.

 

Die Höhe der Eigenanteile im Produkt 2140010000 34880000 Eigenanteile Schülerbeförderung beträgt seit 2018 rund 7 Mio. € und sollte in 2021 möglichst unverändert bleiben.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung Anlage 1, Teil 2 und 3

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung Anlage 1, Teil 2 und 3 (59 KB)    
Stammbaum:
055/2021   Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise und des Eigenanteils in der Schülerbeförderung   Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   Beschlussvorlage
055-1/2021   Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise und des Eigenanteils in der Schülerbeförderung   Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   Beschlussvorlage