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Vorlage - 073/2021  

 
 
Betreff: Ausbau der Bundesstraße 29 von Affalterried bis Westhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag
27.04.2021 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Westumgehung Aalen im Zuge der B 29 hat eine Länge von knapp 13 km. Sie ist zwischen der „Aalener-Brezel“ und der BAB-Anschlussstelle Aalen - Westhausen als

1-bahnige, 2-spurige Bundesstraße mit Verkehrsbelastungen zwischen 19.000 Kfz/24h und 29.000 Kfz/24h bereits überlastet. Vor allem in den Spitzenstunden führt dies zu langen Staus. Verschärft wird die Situation durch 8 plangleiche Knotenpunkte, von denen mittlerweile 6 signalgeregelt betrieben werden. Die 2 nicht signalisierten Knotenpunkte bilden die beiden Anschlussstellen Affalterried und Hüttlingen. An den beiden Knoten ist das Linkseinbiegen in die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart nur mit sehr hohem Risiko und nach zeitweise langen Wartezeiten möglich. Die derzeit zu beobachtenden Überlastungserscheinungen werden sich auch in dem weiteren Verlauf der B 29 über noch längere Tageszeitenbereiche erstrecken bzw. in noch stärkeren Ausprägungen auftreten. Dies hat zur Folge, dass Staus früher beginnen und später enden und ggf. zu Zeiten auftreten, die heute noch staufrei sind.

Die Überlastungen auf der B 29 wirken sich auch auf das nachgeordnete Netz der Landes- und Kreisstraßen nachteilig aus. Ausweich- und Parallelverkehre zur Westumgehung belasten diese Strecken und zahlreiche Ortslagen. Bei ausreichender Leistungsfähigkeit könnten diese Verkehre auf der B 29 gebündelt verbleiben. Rückstaus entstehen in den Spitzenstunden auch auf den Zulaufstrecken zur Westumgehung, da die Staus auf der B 29 das Abfließen des Verkehrs behindern.

Besonders gravierende Nachteile erleiden die Stadt Aalen und ihre Stadtteile sowie die Gemeinden Hüttlingen und Westhausen was die Erreichbarkeit für überregionalen und regionalen Verkehr anbelangt. Der Verkehr im Stadtgebiet Aalen besteht zu einem sehr hohen Maße aus Quell- und Zielverkehr der Kernstadt bzw. Binnenverkehr der Aalener Stadtteilen. Gerade diese sind auf eine leistungsfähige Westumgehung angewiesen, damit die Bürger nicht durch die Stadtmitte fahren müssen. Ziel muss es deshalb sein, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch punktuelle Maßnahmen zu erreichen und die gravierendsten Schwachstellen zu beseitigen. Dies erfordert zunächst einen verkehrsgerechten Ausbau der Knotenpunkte, deren unzureichende Leistungsfähigkeit die Streckenleistungsfähigkeit der B 29 insgesamt und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen. Die punktuellen Knotenpunktsertüchtigungen und - ergänzungen müssen daher als Bausteine eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts für die Westumgehung Aalen betrachtet werden, das interkommunal auf breiter Basis mitgetragen und sehr rasch Zug um Zug realisiert werden sollte.

Der GB Verkehrsinfrastruktur hat für das Regierungspräsidium wegen fehlender Ressourcen die Planungen der folgenden geplanten Ausbauabschnitte übernommen:

-          B 29 Um-/ Ausbau Knotenpunkt B 29 / K 3325 Affalterried

-          B 29 Um-/ Ausbau Knotenpunkt B 19 / B 29 Hüttlingen

-          B 29 vierspuriger Ausbau zwischen Aalen-Oberalfingen und der Einmündung K 3319 Westhausen


B 29 Um-/ Ausbau Knotenpunkt B 29 / K 3325 Affalterried

Die Anschlussstelle in Bereich Affalterried stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar. Der in Richtung Stuttgart einbiegende Verkehrsteilnehmer wird direkt in die höhengleiche Einmündung geführt. Er muss dort ohne Schutz durch eine Signalanlage auf die B 29 nach links einbiegen. Er hat dabei zwei Konfliktpunkte mit äußerst stark belasteten bevorrechtigten Verkehrsströmen. Einen weiteren Konfliktpunkt stellt das Linksabbiegen von der B 29 aus Richtung Autobahn zur K 3325 dar, da dort die Gegenfahrbahn aus Richtung Stuttgart gequert werden muss. Vor allem in den Spitzenstunden kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B29 zu langen Wartezeiten, so dass die Verkehrsteilnehmer zu spontanen und unachtsamen Ein- und Abbiegevorgängen verleitet werden.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt teilplanfrei umgebaut werden. Der teilplanfreie Knotenpunkt beinhaltet neben dem regelkonformen Umbau der bestehenden östlichen Rampe den Bau einer zusätzlichen Rampe auf der Westseite. Eine Beibehaltung der bestehenden Rampe in ihrer jetzigen Form ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Der Radius in der Einfahrt in Richtung BAB würde wegen der Verbreiterung der B 29 unterhalb des geforderten Mindestradius liegen. Beide Verbindungsrampen werden an die B 29 über Ein- und Ausfädelungsstreifen angebunden. Durch die zweite Rampenverbindung müssen bei Ein- und Abbiegevorgängen keine Fahrbahnen mehr höhengleich gequert werden. Die Anbindung der beiden Verbindungsrampen an die K 3325 erfolgt auf jeder Seite mit einem Kreisverkehrsplatz. So können auch dort die Konfliktpunkte auf ein Minimum reduziert werden. Im Hinblick auf die naheliegende Ortsdurchfahrt Affalterried entlang der K 3325 dienen die beiden Kreisverkehrsplätze dazu, insbesondere der auf der Affalterrieder Seite, das in der Örtlichkeit als zu hoch beklagte Geschwindigkeitsniveau im Ortseingangsbereich Affalterried wirkungsvoll zu reduzieren. Gleichzeitig kann die stark frequentierte Zufahrt zum Parkplatz der Waldschenke verkehrssicher angebunden werden. Der Rad- und Gehweg in Richtung Aalen verläuft wie bisher auf der Südseite der Kreisstraße.


 

 

Von der Anschlussstelle Affalterried erhält die B29 in Fahrtrichtung Stuttgart auf eine Länge von ca. 1.140 m einen zusätzlichen Fahrstreifen, der aus der Beschleunigungsspur entwickelt wird. In Fahrtrichtung Hüttlingen ist ab der Anschlussstelle in gleicher Weise ein ca. 1.140 m langer zusätzlicher Fahrstreifen geplant. In den Bereichen mit einem zusätzlichen Fahrstreifen wird der Verkehr wegen der jetzt erstmals entstehenden Überholmöglichkeiten entflechtet, der Verkehrsfluss wird deutlich verbessert.

In Fahrtrichtung BAB 7 erfolgt die Verbreiterung auf der Ostseite der bestehenden Fahrbahn. Der gegenüberliegende Fahrbahnrand bleibt bestehen. Analog dazu erfolgt der einstreifige Anbau in Fahrtrichtung Stuttgart auf der Westseite. Die südlich der Anschlussstelle befindliche Feldwegüberführung (BW 7126 634) muss aufgrund des unzureichenden Lichtraumprofils der angestrebten Brückenkonstruktion für die untenliegende B 29 durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt werden. Das vorhandene Überführungsbauwerk an der Anschlussstelle (BW 7126 635) kann aufgrund der ausreichenden Bauwerkslänge bestehen bleiben. Die drei bestehenden Feldwegunterführungen (BW 7126 633, 7126 636, 7126 637) bleiben ebenfalls erhalten und werden entsprechend verbreitert. Für den Anbau der zusätzlichen Fahrstreifen sowie für die beiden neuen Rampen an der Anschlussstelle werden ca. 2,65 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme Anschlussstelle Affalterried betragen nach einer ersten Kostenermittlung einschließlich Grunderwerb voraussichtlich 11,3 Mio. €.

Aktuell werden verschiedene Knotenpunktsformen geprüft und mit dem RP die Vorzugsvariante abgestimmt. Neben der Straßenplanung wurden die Eingriffe in die Flora und Fauna erfasst und im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie einschließlich einer FFH-Vorprüfung festgehalten. Die Ergebnisse aus der schalltechnischen Untersuchung zur Überprüfung des Lärmschutzbedarfes werden Mitte Mai 2021 erwartet. Als abschließender Schritt in der Vorplanung wird, sobald alle Unterlagen aus den Fachuntersuchungen vorliegen, ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Nach Fertigstellung der Vorplanung werden die Unterlagen an das Regierungspräsidium zur formalen Prüfung weitergegeben. Nach deren Zustimmung kann der RE-Entwurf ausgearbeitet werden. Zur Erläuterung: im RE-Entwurf legt der Bauherr, i.e. im vorliegenden Fall das Bundesverkehrsministerium, fest, wie das Projekt ausgestaltet werden und was es kosten soll. Zur Herstellung des Baurechts muss dann im weiteren Verlauf gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitrahmen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann das Jahr 2023 in Betracht gezogen werden.

 

 

B29 Um-/ Ausbau KP B19 / B29 Hüttlingen

Die Anschlussstelle Hüttlingen stellt aufgrund des höhengleichen Anschlusses der B 19 / B 29 einen Unfallhäufungsschwerpunkt dar. Mit Ein-, Abbiege- und Kreuzungsvorgängen bei sehr hoher Verkehrsbelastung auf der durchgehenden B 29 ergibt sich in Hüttlingen bezüglich den Verkehrsgefahren ein analoges Bild zur verkehrlichen Anbindung der K 3325 an die B 29 in Affalterried. Beim Einbiegen in die B 29 in Richtung Stuttgart entstehen aufgrund der höhengleichen Einmündung mit beiden Hauptfahrrichtungen kritische Konfliktpunkte. Das Abbiegen aus Richtung BAB 7 zur B 19 ist wegen der notwendigen Querung der Gegenfahrbahn ebenso konfliktbehaftet. Da der Knotenpunkt insbesondere in den Spitzenstunden überlastet ist, kommt es bei den Ein- und Abbiegevorgängen regelmäßig zu langen Wartezeiten. Das führt zum Nutzen eigentlich zu kurzer Zeitlücken mit den daraus folgenden Verkehrsgefährdungen.

 

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird der vorhandene Knotenpunkt zu einem teilplanfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird nach Projektumsetzung nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsströme (von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19) werden dann über eine zusätzliche Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen.


 

Vom Kreisverkehrsplatz B 19 / K 3311 / Rampe B 29 kommend rückt die neue Verbindungsrampe nach ca. 100 m von der bestehenden Rampe in Richtung Kochertal ab und unterquert die B 29 im ersten Brückenfeld der Kochertalbücke, ehe sie über zwei Bögen in Dammlage an die B 29 anschließt. An beiden Verbindungsrampen wird der Verkehr über Ein- und Ausfädelungsspuren der B 29 zu- bzw. von ihr ausgeleitet. Die neue Verbindungsrampe hat eine Länge von rund 560 m und kann zum überwiegenden Teil außerhalb der bestehenden Verkehrsflächen „auf freiem Feld“ gebaut werden.

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird aus der Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung Stuttgart ein zusätzlicher Fahrsteifen an der Steigungsstrecke fortgeführt. Der dadurch hinzukommende Überholfahrstreifen hat eine Länge von ca. 1.400 m. Im Anschluss an diesen Überholfahrstreifen beginnt bereits der dreispurige Ausbauabschnitt Affalterried. Die Verbreiterung erfolgt ausschließlich auf der Westseite der B 29.

Derzeit wird die Vorplanung aufgestellt. Bei der Straßenplanung wurden drei Rampenvarianten verglichen und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium die beschriebene Vorzugsvariante ausgearbeitet. Das vorhandene Brückenbauwerk (Feldwegunterführung BW 7126 638) kann wie im Bereich Affalterried auf die neue Fahrbahnbreite verlängert werden. Im Aufstiegsbereich südlich der Anschlussstelle muss eine Stützwand aufgrund der Verbreiterung ersetzt werden. Der bestehende Fahrbahnaufbau bleibt erhalten, die neuen Fahrsteifen erhalten den gleichen Aufbau. Im Planungsbereich wurden die Kampfmittelbeseitigung abgeprüft, Baugrunduntersuchungen durchgeführt und die Eingriffe in die Flora und Fauna erfasst und kartiert. Der Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung einschl. der FHH-Vorprüfung wird gegen Ende Mai 2021 erwartet. Die Ergebnisse aus der schalltechnischen Untersuchung zur Überprüfung des Lärmschutzbedarfes werden Mitte Mai 2021 vorliegen. Zum Abschluss der Vorplanung wird, sobald alle Unterlagen aus den Fachuntersuchungen vorliegen, ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Nach Fertigstellung der Vorplanung werden die Unterlagen an das Regierungspräsidium zur formalen Prüfung weitergegeben. Die weiteren Planungsschritte erfolgen in gleicher Weise und in analogen Zeitrahmen wie das Planungsprojekt B 29 Um-/ Ausbau Knotenpunkt B 29 / K 3325 Affalterried.

Nach der aktuellen Kostenschätzung vom 02.12.2020 werden die Gesamtkosten rund 8,9 Mio. € betragen. Dazu kommen noch weitere Kosten für eventuell zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, die in der Kostenschätzung nur mit einem Sockelbetrag grob enthalten sind. Diese weiteren Kosten können erst nach Vorliegen des schalltechnischen Gutachtens beziffert werden.


B 29 vierspuriger Ausbau zwischen Aalen-Oberalfingen und der Einmündung K 3319 Westhausen

Der Planungsabschnitt umfasst eine Strecke von 3,6 km Länge mit den 4 signalgeregelten Knotenpunkten

-          B 29 / L 1029 Anschluss Kellerhaus

-          B 290 Richtung Ellwangen

-          BAB 7 Anschlussstelle Westhausen Rampe West und Ost (2 Teilknotenpunkte)

Die Verkehrsbelastung der B 29 in diesem Bereich lag bereits im Bezugsjahr 2013 mit bis 21.500 Kfz/24h deutlich oberhalb der Grenzbelastung von 20.000 Kfz/24h, bis zu der auf einer 2-spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Ein Ausbau der vorhandenen 2-spurigen Straße auf durchgehend 4 Spuren ist deshalb dringend notwendig, um auch den zukünftigen Verkehrszuwachs bewältigen zu können.

Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knoten mit der L 1029, der B 290 und den beiden Rampenfußpunkten der BAB-Anschlussstelle Aalen - Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen. Sie sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 enthält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe Ost und West zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zu einer Kreuzung ausgebaut. Die Gemeinde Westhausen plant auf der Südseite der B 29 ein Gewerbegebiet, das sie hier anschließen will. Nach dem Knotenpunkt wird in Fahrtrichtung Nördlingen die Fahrspuranzahl von 4 auf 2 Spuren reduziert. Der Ausbau erfolgt parallel der bestehenden Fahrbahn der B 29 auf der Südseite. Der dortige Wirtschafts- bzw. Rad- und Gehweg wird entsprechend weiter nach Süden verlegt.

Die Vorplanung wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt. Sie wurde am 18.10.2016 im Kreistag vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden weitere Untersuchungen angestellt und die Planung mit detaillierten Untersuchungen zum Entwässerungskonzept und zum Lärmschutz optimiert sowie um ein Sicherheitsaudit ergänzt. Nach Erhebungen zu Flora und Fauna konnte die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellt und der Landschaftspflegerische Begleitplan gefertigt werden.

 

Lärmproblematik Immenhofen / Baiershofen:

Bei mehreren Vorortterminen in Immenhofen und Baiershofen wurde von den Bürgern ein besserer Lärmschutz entlang der B 29 gefordert. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen wurde abgeprüft, inwiefern die gesetzlichen Grenzwerte nach der 16. BImSchV des Tags und in der Nacht überschritten werden. In Immenhofen kommt es zur keiner Überschreitung der Grenzwerte. Folglich gibt es für den Straßenbaulastträger im Bereich Immenhofen keine gesetzliche Verpflichtung, Lärmschutzmaßnahmen auf seine Kosten zu errichten. In Baiershofen werden hauptsächlich im Nahbereich der B 29 an mehreren Wohnhäusern die gesetzlichen Grenzwerte überschritten. Wegen der Überschreitung der Grenzwerte haben die betroffenen Anwohner in Baiershofen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Die Planung sieht vor, die bestehende, z.T. abgängige Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2 m durch eine neue Lärmschutzwand an gleicher Stelle mit einer Höhe von 3 m zu ersetzen. Östlich von Baiershofen soll eine Kombination aus Lärmschutzwand und Lärmschutzwall mit einer Gesamthöhe von ebenfalls 3 m bis zum Park & Ride – Parkplatz an der BAB 7 die Lärmsituation verbessern. In westlicher Richtung endet der gesetzliche Anspruch auf Lärmschutz unweit der dortigen Randbebauung. Die Kosten für eine mögliche Verlängerung des Lärmschutzes können vom Bund als Baulastträger wegen des fehlenden Schutzanspruchs nicht übernommen werden. Nach der derzeitigen Planung des Geschäftsbereichs Verkehrsinfrastruktur ist daher vorgesehen, die aus dem vierspurigen Straßenausbau anfallenden Überschusserdmassen vom Ende der Lärmschutzwand in Baiershofen bis zur Feldwegüberführung auf der B 290 bei Immenhofen als Erdwall mit einer Höhe von 3 m aufzuschütten. Durch die ortsnahe Ablagerung der Überschussmassen werden zum einen Kosten für den Transport und Entsorgung des Materials eingespart, zum anderen erfolgt für Immenhofen eine visuelle und auditive Abschirmung des Straßenverkehrs von der B 29 und der B 290. Für die Ablagerung der Erdüberschussmassen bedarf es zusätzlichen Grunderwerb. Die benötigten Grundstücksflächen müssen über die Gemeinde Westhausen auf „freiwilliger Basis“ von den Grundstückseigentümern erworben werden. Die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen wurden im März 2021 begonnen, mit dem Ziel, Lösungsmöglichkeiten auszuloten.

Die Planungen des RE-Entwurfs wurden zusammen mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan dem Regierungspräsidium bereits vorgelegt. Derzeit werden die Änderungs- und Ergänzungswünsche aus Stuttgart noch eingearbeitet, diese fortgeschrieben und der zwischenzeitlich veränderten Rechtslage angepasst. Sobald die Fortschreibung des Landschaftspflegerischen Begleitplans voraussichtlich bis Juni 2021 erfolgt ist, kann der aktualisierte RE-Entwurf dem Regierungspräsidium erneut vorgelegt werden. Dieses muss die Planung dann mit dem Geprüftvermerk an das Verkehrsministerium des Landes zur Genehmigung weiterreichen. Das Verkehrsministerium wiederum wird die Planung an das Bundesverkehrsministerium für Ausstellung eines Gesehenvermerks weiterleiten und damit die Zustimmung zur Planung einholen.

Mit der Vorlage des RE-Entwurfs endet zunächst die vom Regierungspräsidium an den Landkreis beauftragte Planungsdurchführung. Nach der Genehmigung des Entwurfs durch das Verkehrsministerium muss dann entschieden werden, wer die Planfeststellungsunterlagen aufstellt und die Planung seitens für den Straßenbaulastträger durch das Planfeststellungsverfahren führt.

Die Kosten des Vorhabens belaufen sich nach derzeitigen Stand auf knapp über 20 Mio. €.


 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat